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Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 00:30
Zitat: "Das heißt: für Windows 8.1 gibt es grundsätzlich keinen Support mehr, selbst wenn die Prozessoren noch vor dem Ende des Mainstream-Supports veröffentlicht werden."
Ist das nicht ein Grund zu klagen? Immerhin gab MS ja zum Kaufzeitpunkt von 8.1 Kunden den Mainstream Support an. Dann dürften die selbigen doch nicht einfach vorzeitig einschränken, oder? -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Hotohori 17.01.16 - 00:34
Du kannst ja kostenlos auf Windows 10 upgraden, genau damit werden sie argumentieren und genau deswegen wird eine Klage kein Erfolg haben.
Das hat schon seinen Grund wieso die allen Win10 kostenlos unterjubeln wollen. Und es würde mich nicht wundern, wenn sie den Zeitraum für das kostenlose Upgrade auf endlos verlängern nach diesem einen Jahr. Dieses "nur im ersten Jahr" nutzt MS doch nur als Druckmittel.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.01.16 00:35 durch Hotohori. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 01:48
Hotohori schrieb:
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> Du kannst ja kostenlos auf Windows 10 upgraden, genau damit werden sie
> argumentieren und genau deswegen wird eine Klage kein Erfolg haben.
Irrelevant... Bei Kauf von Windows 7 bzw. 8.1 gab es zugesagte Support Zeiten. Nachträglich veröffentlichte Einschränkungen sind wie ein Vertragsbruch. Unerheblich ob es andere Systeme gibt. Die müssen halten was zum Kaufzeitpunkt galt...
> Das hat schon seinen Grund wieso die allen Win10 kostenlos unterjubeln
> wollen. Und es würde mich nicht wundern, wenn sie den Zeitraum für das
> kostenlose Upgrade auf endlos verlängern nach diesem einen Jahr. Dieses
> "nur im ersten Jahr" nutzt MS doch nur als Druckmittel.
Abwarten :) -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: opodeldox 17.01.16 - 02:05
Clarissa1986 schrieb:
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> Ist das nicht ein Grund zu klagen? Immerhin gab MS ja zum Kaufzeitpunkt von
> 8.1 Kunden den Mainstream Support an. Dann dürften die selbigen doch nicht
> einfach vorzeitig einschränken, oder?
Beinhalten die Verträge, dass MS neuartige Hardware unterstützen muss? Vermutlich nicht. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: SchmuseTigger 17.01.16 - 02:06
dann zeig doch mal einfach deinen Vertrag wo du die Vertraglich zugesicherten Zeiten hast. Dann kannst du das ja genau nachlesen. Ach du hast das nicht? Das ist ja mal Schade..
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Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 02:41
opodeldox schrieb:
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> Clarissa1986 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > Ist das nicht ein Grund zu klagen? Immerhin gab MS ja zum Kaufzeitpunkt
> von
> > 8.1 Kunden den Mainstream Support an. Dann dürften die selbigen doch
> nicht
> > einfach vorzeitig einschränken, oder?
>
> Beinhalten die Verträge, dass MS neuartige Hardware unterstützen muss?
> Vermutlich nicht.
Mainstream Support beinhaltet auch Funktionsupdates... -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 02:44
SchmuseTigger schrieb:
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> dann zeig doch mal einfach deinen Vertrag wo du die Vertraglich
> zugesicherten Zeiten hast. Dann kannst du das ja genau nachlesen. Ach du
> hast das nicht? Das ist ja mal Schade..
Die Konditionen waren öffentlich bekannt. Das du MS bei so einem Vorgehen auch noch deckst ist einfach nur armselig... Du solltest auf Seiten der Kunden stehen! -.-' -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: picaschaf 17.01.16 - 03:01
Clarissa1986 schrieb:
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> SchmuseTigger schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > dann zeig doch mal einfach deinen Vertrag wo du die Vertraglich
> > zugesicherten Zeiten hast. Dann kannst du das ja genau nachlesen. Ach du
> > hast das nicht? Das ist ja mal Schade..
>
> Die Konditionen waren öffentlich bekannt. Das du MS bei so einem Vorgehen
> auch noch deckst ist einfach nur armselig... Du solltest auf Seiten der
> Kunden stehen! -.-'
Ein normaler Mensch sollte auf der Seite des Rechts stehen! Nicht da wo es einem grade passt -.- Zeige mir das Schriftstück in dem Microsoft verspricht neu erscheinende CPUs vollständig zu unterstützen und du bekommst von mir Geld für deine witzlose Klage. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: User_x 17.01.16 - 03:04
es ist ja nicht so, als niemand geahnt hätte, dass intel neue prozessoren herausbringen würde...
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Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 03:19
User_x schrieb:
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> es ist ja nicht so, als niemand geahnt hätte, dass intel neue prozessoren
> herausbringen würde...
Ich weiß schon warum ich den einfach ignoriere ;)
Hast es gut auf den Punkt gebracht. 8.1 hat noch Mainstream Support. Von daher ist Microsofts Vorgehen einfach nur unmöglich dreist... Ich hoffe jemand der kann verklagt die... Und das traurigste daran ist ja auch, daß er hier sogar gegen die User gegenargumentiert. Egal wie hirnrissig, einfach mal darüber nachdenken! xD
Er argumentiert damit auch gegen sich selbst, als Käufer/Kunde! Wie ... ohne Worte... Einfach nur AUTSCH!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.01.16 03:22 durch Clarissa1986. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: User_x 17.01.16 - 03:30
vielleicht bekommt er ja für das statement geld? oder er verdient sein geld, wenn es so eintritt wie von ihm genannt (also neuhardware mit software gebündelt verkaufen ;-)
...dann lieber gleich apple, weils stylischer ist... viel schenkt sich win10 gegenüber osx ja nicht mehr... leida... :-( -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 06:05
User_x schrieb:
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> vielleicht bekommt er ja für das statement geld? oder er verdient sein
> geld, wenn es so eintritt wie von ihm genannt (also neuhardware mit
> software gebündelt verkaufen ;-)
Wer weiß ^^
> ...dann lieber gleich apple, weils stylischer ist... viel schenkt sich
> win10 gegenüber osx ja nicht mehr... leida... :-(
Wieso das? Ist OSX denn schlecht? Und wenn ja, wieso? -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Bigfoo29 17.01.16 - 07:11
Nicht zu vergessen, dass man Windows 8.1 auch heute noch als Neuware kaufen kann. Und das nicht nur als Restposten auf dem Grabbeltisch. Das ist - ohne jetzt allzu tiefen Einblick zu haben - sehr wahrscheinlich ein Verstoß gegen die AGB durch den Hersteller, der den Support ja klar abgesteckt hat. Entsprechend MUSS Microsoft sogar noch die ZEN-Systeme unterstützen, so sie zum Jahreswechsel auf den Markt kommen. Das will man wohl vermeiden.
Nun gut, mir tut das zum Glück nicht weh. Der Umstieg hat Jahre gedauert, vermissen tue ich aber bis auf so manches brandneue Spiel nichts...
Regards. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 07:34
Bigfoo29 schrieb:
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> Nicht zu vergessen, dass man Windows 8.1 auch heute noch als Neuware kaufen
> kann. Und das nicht nur als Restposten auf dem Grabbeltisch. Das ist - ohne
> jetzt allzu tiefen Einblick zu haben - sehr wahrscheinlich ein Verstoß
> gegen die AGB durch den Hersteller, der den Support ja klar abgesteckt hat.
> Entsprechend MUSS Microsoft sogar noch die ZEN-Systeme unterstützen, so sie
> zum Jahreswechsel auf den Markt kommen. Das will man wohl vermeiden.
Sehe ich auch so und ich hoffe wirklich daß da Klagen regnen...
> Nun gut, mir tut das zum Glück nicht weh. Der Umstieg hat Jahre gedauert,
> vermissen tue ich aber bis auf so manches brandneue Spiel nichts...
>
> Regards.
Ich möchte unbedingt Fallout 4 spielen :3 -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: picaschaf 17.01.16 - 12:36
Bigfoo29 schrieb:
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> Nicht zu vergessen, dass man Windows 8.1 auch heute noch als Neuware kaufen
> kann. Und das nicht nur als Restposten auf dem Grabbeltisch. Das ist - ohne
> jetzt allzu tiefen Einblick zu haben - sehr wahrscheinlich ein Verstoß
> gegen die AGB durch den Hersteller, der den Support ja klar abgesteckt hat.
> Entsprechend MUSS Microsoft sogar noch die ZEN-Systeme unterstützen, so sie
> zum Jahreswechsel auf den Markt kommen. Das will man wohl vermeiden.
>
> Nun gut, mir tut das zum Glück nicht weh. Der Umstieg hat Jahre gedauert,
> vermissen tue ich aber bis auf so manches brandneue Spiel nichts...
>
> Regards.
Wenn du solch eine Behauptung aufstellst hast du offenbar die AGB geprüft. Dann zeige uns die entsprechenden Passagen. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: bstea 17.01.16 - 12:46
Nach meinem Rechtsverständnis gilt ein Vertrag immer zum Zeitpunkt des Abschlusses. Da es diese Prozessoren da gar nicht, wie sollte man da beinträchtigt sein?
Ein Händler kann dir auch Windows XP verkaufen als "neu", wenn es keinen Vorbesitzer hatte. Trotzdem gilt der Zeitpunkt der Lizenzierung oder Auslieferung und nicht der Zeitpunkt des Verkaufs.
--
Erst wenn der letzte Baum gefällt, der letzte Fluss gestaut und der letzte Fisch gefangen ist, werdet ihr feststellen, dass man Biber nicht essen kann!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.01.16 12:49 durch bstea. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 12:53
bstea schrieb:
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> Nach meinem Rechtsverständnis gilt ein Vertrag immer zum Zeitpunkt des
> Abschlusses. Da es diese Prozessoren da gar nicht, wie sollte man da
> beinträchtigt sein?
Nein, der Mainstream Support bis 2018 für Windows 8.1 gilt! Und zum Mainstream Support gehört auch Feature Erweiterung und vollständige Geräte Kompatibilität!
> Ein Händler kann dir auch Windows XP verkaufen als "neu", wenn es keinen
> Vorbesitzer hatte. Trotzdem gilt der Zeitpunkt der Lizenzierung oder
> Auslieferung und nicht der Zeitpunkt des Verkaufs.
Das hat mit Verkauf des Systems selbst nix zu tun, sondern mit bekannten Support Zeiträumen zum Kaufzeitpunkt. Darum ging es mir primär, nicht um den Kauf ansich... Wer sich ein System kauft, wobei bekannt ist wie lange es welchen Support bekommt, offiziell vom Hersteller, dann sollte das auch so sein! Und nicht plötzlich voreilig irgendwelche Einschränkungen auftauchen nach Erwerb... -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: Bigfoo29 17.01.16 - 17:37
Falls Du lesen kannst, schrieb ich, dass ich die AGB nicht vollständig studiert habe. Allerdings findet sich unter Support ein Verweis auf support.microsoft.com. Es obliegt den Rechtsverdrehern, das weiter aufzudröseln. Allerdings sind folgende Webseiten deutlich:
http://windows.microsoft.com/de-de/windows/lifecycle
sowie der Bereich "LIMITED WARRANTY", insbesondere Paragraph B, welcher 1 Jahr Support garantiert. Was bedeutet, dass Microsoft für JEDEN verkauften PC mit Windows 8.1 zum letzten Verkaufstag am 31. Oktober 2016 noch mindestens 1 Jahr Support gewährt werden müsste. Ich halte es für unwahrscheinlich, wenn ein Krauter (Kleingewerbe mit MS-Lizenz) zu dem Zeitpunkt noch einen PC zusammenschaubt und damit den Spezifikationen genügt, Microsoft diese Maschine exklusiv auf die Ausnahmeliste setzt. Ergo verletzt Microsoft seine AGB, wenn es diesen harten Cut fährt.
Hättest Du aber auch selber lesen können... ich hab mit Windows nicht mehr viel am Hut.
Regards. -
Re: Microsoft verklagen?
Autor: picaschaf 17.01.16 - 18:10
So wie die PCs ausgeliefert werden werden sie ja unterstützt. Wo ist dein Problem? Wenn jemand Windows auf einem System selbst installiert, wovon Microsoft sagt es ist nicht vollständig unterstützt, ist das jedem seine Sache. Vllt. funktionierts, vllt. nicht. Kein Hersteller garantiert dir die Funktion von irgendetwas auf etwas das vielleicht erst in Zukunft entwickelt wird. Was soll denn so eine schwachsinnige Logik?
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Re: Microsoft verklagen?
Autor: Anonymer Nutzer 17.01.16 - 19:07
Clarissa1986 schrieb:
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> Nein, der Mainstream Support bis 2018 für Windows 8.1 gilt! Und zum
> Mainstream Support gehört auch Feature Erweiterung und vollständige Geräte
> Kompatibilität!
Vollständige Geräte Kompatibilität? Also jegliche Hardware die da so existiert?
In welchem Vertrag steht eigentlich der umfassende Support? Laut Artikel will MS ja weiter Sicherheitsrelevante Sachen patchen. Was anderes wirst du wohl nicht einklagen können.



