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Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

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  1. Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: kayozz 25.10.21 - 10:52

    Der Antrag ist bereits gestellt. Aktueller Status "Zuschussantrag zugesagt"

    Bedeutet dass schon implizit die Zusage (sobald die Voraussetzungen erfüllt sind) oder gilt der Zeitpunkt der Auszahlung (wenn dann noch Geld im Topf ist).

    Die Wallbox wollte ich diese Woche beantragen, muss noch geliefert und verbaut werden, Stromtarif läuft erst Anfang Januar aus. Erst dann kann ich die Auszahlung beantragen.

  2. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: P4ge 25.10.21 - 10:56

    Das bedeutet, das du im Topf zwar bist, aber Geld gibt es erst wenn du alles (Rechnungen) hingeschickt hast. Als ob die vorab Geld auszahlen :D

  3. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: kayozz 25.10.21 - 11:03

    P4ge schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das bedeutet, das du im Topf zwar bist, aber Geld gibt es erst wenn du
    > alles (Rechnungen) hingeschickt hast. Als ob die vorab Geld auszahlen :D

    Das ist mir klar, aber wenn 800 Millionen im Topf sind und 800 Tausend Haushalte bisher unterstützt wurden, bedeutet das, dass noch 80 Millionen übrig sind.

    Die Frage ist: zähle ich bereits zu den 800 Tausend oder noch nicht, da mein Antrag ja schon gestellt, aber noch nicht abgeschlossen ist. Oder bekomme ich nur etwas, wenn ich durch bin, bevor die 80 Millionen auch verbraucht sind.

  4. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: P4ge 25.10.21 - 11:46

    Wie ich es geschrieben habe.

    Das nennt sich Windhundprinzip. Der der als erstes am Ziel ist, bekommt die Förderung. Ich könnte noch Tage nach dir meine Sachen einreichen, wenn ich schneller bin als du (mit finaler abgabe), bekomme ich das Geld und du nicht.

    Theoretisch hast du dir Geld gesichert, wenn du aber nicht rechtzeitig fertig wirst, bekommen andere dein Geld. Da nützt dir dein Platz auch nichts.

  5. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: budweiser 25.10.21 - 11:57

    Das bedeutet nur dass du das Geld bekommst WENN die Rechnung(en) eingereicht wurden UND es noch Geld dafür gibt.

    Von daher Gas geben.

    > Stromtarif läuft erst Anfang Januar aus. Erst dann kann ich die Auszahlung beantragen.
    Stromtarif wird nicht geprüft, hat mir ein Freund erzählt.

  6. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: Bender73 25.10.21 - 13:09

    Ich habe gerade heute den Antrag gestellt nachdem ich den Artikel gelesen habe. War ja online im Zuschussportal ratz-fatz ereldigt. Die Zusage kam pompt. Die Info auf der KfW Seite ist, dass nach Absenden des Antrags der Zuschussbetrag für mich reserviert sei. Die Maßnahmen müssen dann innerhalb von neun Monaten durchgeführt werden und die Belege eingereicht werden.

    Aber vor allem steht dort, der Betrag ist für mich reserviert. Das klingt nicht wie "Mach mal lieber schnell bevor kein Geld mehr da ist". Wenn kein Geld mehr da ist dürfte man zumindest keine Zusage erhalten.

  7. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: acl 25.10.21 - 13:26

    budweiser schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Stromtarif wird nicht geprüft, hat mir ein Freund erzählt.

    Die Montage wird auch nicht geprüft, hat mir dein Freund erzählt.

  8. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: TDMFraggle 25.10.21 - 14:16

    Das bedeutet, dass du das Geld auf jeden Fall bekommst, wenn du innerhalb der Frist alle notwendigen Unterlagen einreichst. Das Geld verfällt nur, wenn du die Frist überschreitest.

  9. Re: Antrag gestellt, aber noch keine Auszahlung beantragt - Reicht das?

    Autor: Grover 26.10.21 - 08:10

    Wenn der Antrag gestellt und genehmigt wurde, dann ist das Geld für den Zeitraum von 9Monaten sicher. (Nachbarn haben aber bereits automatisch eine Info erhalten, dass sie drei Monate länger Zeit zur Umsetzung haben)

    Wichtig ist aber das die Voraussetzung erfüllt sind (förderfähige Box, auf privatem Grund etc. Ganz vorne mit dabei:
    - Der Antrag muss vor Beauftragung des Elektrikers gestellt und genehmigt werden, nicht danach!

    Ich glaube aber hier liegt auch die Milchmädchenrechnung: Nachdem ich meine Wallbox Planung aufgenommen und umgesetzten habe, haben hier auch einige Nachbarn einen Antrag gestellt, ohne jetzt wirklich in die Umsetzung zu gehen (Aber sicherlich in die Zählung der KFW eingehen). Ich glaube viele Anträge werden einfach im Sande verlaufen und danach hoffentlich zurück in den Topf gehen.

    Interessant wäre also eigentlich nur die Zahlen wie viele Wallbox-Förderungen auch wirklich abgerufen und nicht nur beantragt wurden.

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