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Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: DangerD 10.03.24 - 12:09
Und schon sind die Radarfallen an Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht mehr so interessant.
Dort wird gerne das ortsunkundige Volk abkassiert.
Den gleichen Blitzer in die 30 Zone vor der Schule stellen und dem Bürgermeister werden die Scheiben eingeworfen, wenn das halbe Dorf 4 Wochen zu Fuß gehen muss.
Also steht das Ding an der Bundesstraße. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Krautbernd 10.03.24 - 12:13
DangerD schrieb:
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> Und schon sind die Radarfallen an Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht
> mehr so interessant.
> Dort wird gerne das ortsunkundige Volk abkassiert.
War mir bis jetzt nicht bewusst dass die Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen in anderen Bundesländern anders aussehen. Wie unterscheiden die sich denn zwischen Bayern und Niedersachsen?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.03.24 12:14 durch Krautbernd. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: sigii 10.03.24 - 12:20
"Abkassiert"
Also mich erwischts eigentlich nie und erst recht nicht bei Dorfschildern.
Dieses Antiblizergelaber geht mir ziemlich aufm Sack. Fahrt einfach entsprechend der Geschwindigkeit und fertig. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Oktavian 10.03.24 - 12:20
> Und schon sind die Radarfallen an Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht
> mehr so interessant.
> Dort wird gerne das ortsunkundige Volk abkassiert.
Es gibt da einen Trick, wir man solchen Abzockern die Mittelfinger zeigen kann: Einfach nicht zu schnell fahren. Bürgermeister hassen diesen Trick.
> Den gleichen Blitzer in die 30 Zone vor der Schule stellen und dem
> Bürgermeister werden die Scheiben eingeworfen, wenn das halbe Dorf 4 Wochen
> zu Fuß gehen muss.
Du gehst davon aus, dass die Hälfte der Autofahrer in der 30er Zone vor einer Schule mit 61 bis 80 km/h vorbei fährt? Wie kommst Du zu der Annahme? Ist das bei euch so?
Also hier vor der nächsten Grundschule ist natürlich auch 30. Die Autos halten sich da weitgehend dran. Mal 40, okay, aber nicht deutlich schneller. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Oktavian 10.03.24 - 12:22
> Dieses Antiblizergelaber geht mir ziemlich aufm Sack. Fahrt einfach
> entsprechend der Geschwindigkeit und fertig.
Genau das. Und wenn man zu schnell war und erwischt wurde, jammert nicht. Sei ein Mann, steh dazu, zahle und gut ist. Der Fehler war nicht der Blitzer, der Fehler war die Entscheidung, zu schnell zu fahren. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Azzuro 10.03.24 - 13:10
Geheimer Zahlentrick überlistet Blitzer!
https://www.youtube.com/watch?v=ICl7_SzvZ8U -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: robinx999 10.03.24 - 13:59
Die meisten Blitzer sind nicht ohne Grund dort, und vor Schulen oder Altersheimen sehe ich oft diese mobilen Blitzer und ja Leute die 10km/h zu schnell fahren sind häufig aber wirklich sehr schnell fahren die meisten nicht. Und klar ab und an liest man auch von solchen "Helden" mit 102km/h im 30er Bereich geblitzt https://www.ruhrnachrichten.de/luenen/superblitzer-luenen-willi-72-km-h-zu-schnell-bussgeld-willi-der-woche-w852108-2001129794/ auch wenn die Straße relativ gut ausgebaut ist und bis zu den Luftreinhaltungs Schildern 50km/h war ist 102km/h dort einfach lächerlich gefährlich
Wobei ich mir manchmal auch Video Blitzer wünsche insbesondere wenn ich sehe das an manchen Stellen so Dinge wie Vorgeschriebene Fahrtrichtung wohl für Empfehlungen gehalten wird -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Bonarewitz 10.03.24 - 14:29
DangerD schrieb:
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> Und schon sind die Radarfallen an Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht
> mehr so interessant.
> Dort wird gerne das ortsunkundige Volk abkassiert.
Du meinst Menschen, die Zahlen nicht lesen können oder sich bewusst entscheiden, sie zu ignorieren.
> Den gleichen Blitzer in die 30 Zone vor der Schule stellen und dem
> Bürgermeister werden die Scheiben eingeworfen, wenn das halbe Dorf 4 Wochen
> zu Fuß gehen muss.
Ich möchte in keinem Dorf wohnen, wo selbst diejenigen, denen das Wohl der Kinder am wichtigsten sein sollte (Eltern) wie die Berserker durch die Straße vor der Schule brettern...
Wenn das halbe Dorf so fährt, dass es gleichzeitig zu Führerscheinentzug kommt, dann ist es dort wirklich gefährlich zu leben. Lieber wegbleiben.
> Also steht das Ding an der Bundesstraße. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Lemo 10.03.24 - 16:44
DangerD schrieb:
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> Und schon sind die Radarfallen an Bundesstraßen und Autobahnen gar nicht
> mehr so interessant.
> Dort wird gerne das ortsunkundige Volk abkassiert.
Na und ob, ich bitte darum, dass jemand abkassiert wird, der sich bewusst für eine Übertretung der Geschwindigkeit überschreitet. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Müllhalde 11.03.24 - 09:09
Jemanden für ein opferloses "Verbrechen" bestrafen, finde ich meiner Meinung nach unangemessen. Erst wenn wirklich was passiert muss gehandelt und ggf. den Verursacher in Regress genommen werden.
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Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Weitsicht0711 11.03.24 - 09:52
Müllhalde schrieb:
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> Jemanden für ein opferloses "Verbrechen" bestrafen, finde ich meiner
> Meinung nach unangemessen. Erst wenn wirklich was passiert muss gehandelt
> und ggf. den Verursacher in Regress genommen werden.
Gib mir eine Waffe und ich ballere einfach mal aus Lust und Laune in der Gegend rum, solange ich niemanden treffe ist es doch völlig in Ordnung.
Und bei dem Name, können wir ja dann auch unseren Müll wahllos entsorgen, ist ja opferlos.
Aber schön wenn man die Gefährdung von anderen Menschen als Opferlos bezeichnet. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: schueppi 11.03.24 - 10:41
Wartets nur ab bis Niclas Matthei ein Radarmessgerät mit seinen Beleidigungsforderungen zusammengespart hat...
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Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Bonarewitz 11.03.24 - 12:51
Müllhalde schrieb:
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> Jemanden für ein opferloses "Verbrechen" bestrafen, finde ich meiner
> Meinung nach unangemessen.
Ich finde deine Meinung unangemessen.
Andere Menschen in Gefahr bringen, ist nicht ok.
> Erst wenn wirklich was passiert muss gehandelt
> und ggf. den Verursacher in Regress genommen werden.
Klar.
Erst wenn das Kind totgefahren ist, schwenken wir mit bösem Blick den Zeigefinger...
Schließlich gilt:
Et hätt noch immer joot jejange!
Menschen mit deiner Meinung sind der Grund, weswegen ich Strafen ab dem 1. km/h Überschreitung und schnell wachsende Strafen bei steigender Überschreitung befürworte. -
Re: Der Aufsteller darf nicht an den Einnahmen beteiligt sein
Autor: Teeklee 11.03.24 - 14:32
Müllhalde schrieb:
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> Jemanden für ein opferloses "Verbrechen" bestrafen, finde ich meiner
> Meinung nach unangemessen.
Viele Beschränkungen sind auch wegen Lautstärke und Emissionswerten aufgestellt. Natürlich sind da die umliegenden Anwohner Opfer deiner Fahrweise.



