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An der roten Ampel halten

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  1. An der roten Ampel halten

    Autor: blueSTAR 10.02.21 - 16:15

    erinnert mich daran, dass ich mal vor einer Ampel gehalten habe die ROT zeigte aber offenbar defekt/falsch programmiert war. Habe mir gedacht ROT ist ROT, bin stehen geblieben und habe versucht die Verantwortlichen zu informieren. Nach so 10 Minuten wurden die hinter mir ungeduldig und wollten dass ich fahre. Nach 20 Minuten dachte ich sie würden mich gleich aus dem Auto ziehen.
    War ein interessantes Experiment.

  2. Re: An der roten Ampel halten

    Autor: Tantalus 10.02.21 - 16:22

    blueSTAR schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > erinnert mich daran, dass ich mal vor einer Ampel gehalten habe die ROT
    > zeigte aber offenbar defekt/falsch programmiert war. Habe mir gedacht ROT
    > ist ROT, bin stehen geblieben und habe versucht die Verantwortlichen zu
    > informieren. Nach so 10 Minuten wurden die hinter mir ungeduldig und
    > wollten dass ich fahre. Nach 20 Minuten dachte ich sie würden mich gleich
    > aus dem Auto ziehen.
    > War ein interessantes Experiment.

    Tja, da waren die anderen aber im Recht:
    [www.stvo.de]

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  3. Re: An der roten Ampel halten

    Autor: chefin 10.02.21 - 16:26

    Da es mit dieser Regelung klar ist, steht man also wegen Nötigung da. Nötigung ist keine Ordnungswidrigkeit, wie zb zu Schnell fahren oder Ampel überfahren, sondern eine Straftat. Damit könnte theoretisch Knast winken. zB könnte eine Bewährungsstrafe deswegen widerrufen werden.

    Bevor ich mir also Nötigung vorwerfen lasse, denke ich 2x nach.

  4. Re: An der roten Ampel halten

    Autor: Tantalus 10.02.21 - 16:29

    chefin schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Da es mit dieser Regelung klar ist, steht man also wegen Nötigung da.
    > Nötigung ist keine Ordnungswidrigkeit, wie zb zu Schnell fahren oder Ampel
    > überfahren, sondern eine Straftat. Damit könnte theoretisch Knast winken.
    > zB könnte eine Bewährungsstrafe deswegen widerrufen werden.
    >
    > Bevor ich mir also Nötigung vorwerfen lasse, denke ich 2x nach.

    Äääääh.... What? Irgendwie kann ich Dir nicht folgen. Von wem siehst Du jetzt die Nötigung? Vom TO, der einfach nicht gefahren ist, oder den nachfolgenden, die irgendwann (verständlicherweise) gedrängelt haben?

    Gruß
    Tantalus

    ___________________________

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen.

  5. Re: An der roten Ampel halten

    Autor: SchluppoMäcQuarkkeulchen 10.02.21 - 16:40

    chefin schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Da es mit dieser Regelung klar ist, steht man also wegen Nötigung da.
    > Nötigung ist keine Ordnungswidrigkeit, wie zb zu Schnell fahren oder Ampel
    > überfahren, sondern eine Straftat. Damit könnte theoretisch Knast winken.
    > zB könnte eine Bewährungsstrafe deswegen widerrufen werden.
    >
    > Bevor ich mir also Nötigung vorwerfen lasse, denke ich 2x nach.

    Puuuh, wieder die ganz dicken Geschütze rausgeholt. Kann er ja froh sein heute nicht als Schwerverbrecher in Alcatraz zu sitzen.

  6. Re: An der roten Ampel halten

    Autor: blueSTAR 10.02.21 - 17:21

    Tantalus schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tja, da waren die anderen aber im Recht:
    > www*stvo*de
    >
    > Gruß
    > Tantalus


    Ich *kann* fahren, muss ich aber nicht, denn es schien mir zu gefährlich.

  7. Recht ? Nö.

    Autor: senf.dazu 12.02.21 - 19:03

    Auch wenn die Webseige stvo heißt - ist das das Weiterfahren kein "Recht". Schon gar kein Gebot. Es ist schlicht durch einige Urteile (die man nicht kennen muß) nahegelegt das es nicht geahndet wird.

    Man kann sich also auch lynchen lassen. Das ist dann aber strafrechtlich verfolgbar.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 12.02.21 19:04 durch senf.dazu.

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