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Was für ein urteil

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  1. Was für ein urteil

    Autor: gdh 17.07.23 - 08:01

    Natürlich müssen roh Daten erhoben und abgespeichert werden, der Hintergrund ist doch zu prüfen, ob das Messgerät richtig funktioniert und der Polizist es richtig bedient hat.

    Die Argumentation vom Gericht, wir können die Daten ja auch nicht sehen ist lachhaft.

    Wir haben genügend Raser da draußen aber ein false positive darf nicht passieren und muss erkennbar sein. Dafür braucht man diese Daten.

  2. Re: Was für ein urteil

    Autor: Sportstudent 17.07.23 - 08:08

    Ich bin vor nicht allzu langer Zeit mal gelasert worden und hatte einen sehr netten Beamten erwischt, der mich mal mit eigenen Augen durch das Gerät sehen ließ und mir ein paar Dinge dazu grob erklärte.

    Sicher gibt es unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen Funktionsweisen. Aber bei dieser Kiste im blauen Plastikgehäuse ist es wohl so, dass nur derjenige die gemessene Geschwindigkeit feststellen kann, der auch hindurchblickt. Weder der andere Kollege, noch sonst irgendjemand könne die gemessene Geschwindigkeit nachvollziehen. So erstmal die Erklärung.

    Ob die Laserpistole die Geschwindigkeiten auch loggt - keine Ahnung. Hätte nach Begutachtung des altbacken wirkenden Gerätes eher nicht darauf getippt.

    Hätte das Gericht festgestellt, dass Rohdaten geloggt werden müssen, hätten die Polizeien wohl vieles auszutauschen.

  3. Re: Was für ein urteil

    Autor: 042000 17.07.23 - 08:39

    Da hilft nur eins, dashcam mit Geschwindigkeitsanzeige.

  4. Re: Was für ein urteil

    Autor: MarcusK 17.07.23 - 08:42

    gdh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Natürlich müssen roh Daten erhoben und abgespeichert werden, der
    > Hintergrund ist doch zu prüfen, ob das Messgerät richtig funktioniert und
    > der Polizist es richtig bedient hat.

    nein, ob das Gerät richtig funktioniert wird bei der Eichung festgestellt.

    Ob es richtig bedient wird, kann wohl kein Messwert sagen.

    > Die Argumentation vom Gericht, wir können die Daten ja auch nicht sehen ist
    > lachhaft.
    nein, wenn die Daten nur intern im Controller vom Gerät erfasst werden, dann kann sie niemand von außen sehen.

    > Wir haben genügend Raser da draußen aber ein false positive darf nicht
    > passieren und muss erkennbar sein. Dafür braucht man diese Daten.
    richtig, dafür sorgt die regelmäßige Eichung, damit ist sichergestellt das das Gerät ordnungsgemäß Funktioniert.

  5. Re: Was für ein urteil

    Autor: BlindSeer 17.07.23 - 09:05

    Also etwas was verboten ist? Immer diese Überwachungsfanatiker. Einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und gut ist. Zumal man dann auch noch nachweisen muss, dass die Cam nicht manipulierte Daten anzeigt.

  6. Re: Was für ein urteil

    Autor: flasherle 17.07.23 - 09:06

    Richtig. Mal wieder völliger Bullshit fernab jeder Realität entschieden.

  7. Re: Was für ein urteil

    Autor: masterx244 17.07.23 - 09:09

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also etwas was verboten ist? Immer diese Überwachungsfanatiker. Einfach an
    > die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und gut ist. Zumal man dann auch noch
    > nachweisen muss, dass die Cam nicht manipulierte Daten anzeigt.


    Drüben bei Heise gelesen, einer war in Kolonne gefahren, er wurde mit angeblich doppelter Geschwindigkeit als erlaubt geblitzt, der vor und der nach ihm nicht. Den einspruch hat der durchbekommen weil die Kolonne das unplausibel gemacht hat, da wurde granatenmäßiger Mist gemessen.

  8. Re: Was für ein urteil

    Autor: BlindSeer 17.07.23 - 09:13

    Und der Beweis lief ganz ohne illegale Überwachung und der Einspruch ging durch. Rechtssystem funktionierte also?

  9. Re: Was für ein urteil

    Autor: loktron 17.07.23 - 09:21

    Sportstudent schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich bin vor nicht allzu langer Zeit mal gelasert worden und hatte einen
    > sehr netten Beamten erwischt, der mich mal mit eigenen Augen durch das
    > Gerät sehen ließ und mir ein paar Dinge dazu grob erklärte.
    >
    > Sicher gibt es unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen
    > Funktionsweisen. Aber bei dieser Kiste im blauen Plastikgehäuse ist es wohl
    > so, dass nur derjenige die gemessene Geschwindigkeit feststellen kann, der
    > auch hindurchblickt. Weder der andere Kollege, noch sonst irgendjemand
    > könne die gemessene Geschwindigkeit nachvollziehen. So erstmal die
    > Erklärung.
    >
    > Ob die Laserpistole die Geschwindigkeiten auch loggt - keine Ahnung. Hätte
    > nach Begutachtung des altbacken wirkenden Gerätes eher nicht darauf
    > getippt.
    >
    > Hätte das Gericht festgestellt, dass Rohdaten geloggt werden müssen, hätten
    > die Polizeien wohl vieles auszutauschen.

    Also komplette Abzocke Willkür

  10. Re: Was für ein urteil

    Autor: gdh 17.07.23 - 09:43

    MarcusK schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > gdh schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Natürlich müssen roh Daten erhoben und abgespeichert werden, der
    > > Hintergrund ist doch zu prüfen, ob das Messgerät richtig funktioniert
    > und
    > > der Polizist es richtig bedient hat.
    >
    > nein, ob das Gerät richtig funktioniert wird bei der Eichung festgestellt.
    >
    > Ob es richtig bedient wird, kann wohl kein Messwert sagen.
    >
    > > Die Argumentation vom Gericht, wir können die Daten ja auch nicht sehen
    > ist
    > > lachhaft.
    > nein, wenn die Daten nur intern im Controller vom Gerät erfasst werden,
    > dann kann sie niemand von außen sehen.
    >
    > > Wir haben genügend Raser da draußen aber ein false positive darf nicht
    > > passieren und muss erkennbar sein. Dafür braucht man diese Daten.
    > richtig, dafür sorgt die regelmäßige Eichung, damit ist sichergestellt das
    > das Gerät ordnungsgemäß Funktioniert.

    Ja doch die rohdaten zeigen dir, ob die Serie der Messungen konsistent ist.
    Oder ggf. Doch die Drehung des Kühlers gemessen wurde oder das Fahrzeug hinter dir oder mal Windschutzscheibe, mal Boden, ob es reflektierungen Boden Windschutzscheibe Messgerät gab etc.

    Die Geräte sind so mies, dass es viele Hersteller nichtmal die Eichung bestehen, resp man den Status nicht eichfähig gibt.

    Dies ist kein Vorwand zum Rasen oder ähnliches. Wenn es eine Übertretung gab, muss die gehandelt werden. Aber man muss auch eine Möglichkeit haben zu prüfen, ob die mutmaßliche Übertretung überhaupt stattgefunden hat. Ohne die rohdaten geht das nicht.

    Die Eichung attestiert nur, ob das Gerät
    Gemäß Bedienungsanleitung reproduzierbare Ergebnisse mit einer definierten Toleranz ausgibt. Wenn du zwischen 2 Messungen in eine Bodenwelle fährst verfälscht es das Ergebnis. Dies kann nicht geeicht werden. Die kann sich nicht vom Polizisten kompensiert werden.
    Dies kann nur in den rohdaten überprüft werden und darum sind diese wichtig und richtig und müssen erheben und herausgegeben werden können.

  11. Re: Was für ein urteil

    Autor: LH 17.07.23 - 09:55

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also etwas was verboten ist?

    Weder die Dashcam noch die Geschwindigkeitsanzeige sind verboten

    > Immer diese Überwachungsfanatiker

    Eine Dashcam mit den richtigen Einstellungen ist keine Überwachung, sie dient des Nachweisens des Ablaufs eines strittigen Vorgangs.

    > Einfach an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten und gut ist

    Was oft genug aus vielen Gründen schwierig ist. Aber wie hier von genug Leuten bereits aufgezeigt wurde: Die Messungen sind nicht immer richtig, und es ist sehr hilfreich, wenn man das beweisen kann.

    > Zumal man dann auch noch
    > nachweisen muss, dass die Cam nicht manipulierte Daten anzeigt.

    Was nicht schwer ist, immerhin kann man auch anhand der Bewegung auf dem Video des Fahrzeugs eine grobe Geschwindigkeit berechnen. Es ist genau genug, um zumindest einen Richtwert zu haben, ob die Dashcam richtig liegt.

  12. Re: Was für ein urteil

    Autor: Malloy 17.07.23 - 09:55

    Es gab auch schon oft das Problem, dass die ESO-Blitzer (eine Seite mit 2 Lichtschranken) oft falsche Messwerte liefern bei Fahrzeugen mit LED Scheinwerfern. Ohne Rohdaten oder Dashcam hat man da verloren



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.07.23 09:59 durch Malloy.

  13. Re: Was für ein urteil

    Autor: Anhaltender 17.07.23 - 10:23

    Sportstudent schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Sicher gibt es unterschiedliche Geräte mit unterschiedlichen
    > Funktionsweisen. Aber bei dieser Kiste im blauen Plastikgehäuse ist es wohl
    > so, dass nur derjenige die gemessene Geschwindigkeit feststellen kann, der
    > auch hindurchblickt. Weder der andere Kollege, noch sonst irgendjemand
    > könne die gemessene Geschwindigkeit nachvollziehen. So erstmal die
    > Erklärung.
    >
    > Ob die Laserpistole die Geschwindigkeiten auch loggt - keine Ahnung. Hätte
    > nach Begutachtung des altbacken wirkenden Gerätes eher nicht darauf
    > getippt.
    >
    >

    Ich hoffe doch sehr, dass wenigstens irgendwie die gemessene Geschwindigkeit in Verbindung mit dem Auto und der Uhrzeit nachvollziehbar abgespeichert werden.
    Wie genau soll denn sonst die Strafverfolgung aussehen?

  14. Re: Was für ein urteil

    Autor: BlindSeer 17.07.23 - 10:35

    Dashcam IST verboten, genauso wie das Überwachen von öffentlichen Raum. Leider wurde nur die Beweisverwertung erlaubt. Und selbst hier haben sich doch schon eingie gerühmt, wie sie den Ringspeicher umgehen. Aber schön alles und jeden daran gewöhnen immer gefilmt und überwacht zu werden. Nur bitte aufhören sich zu beschweren, wenn der Staat immer mehr überwacht, wenn man selber bei dieser Gewöhnung mithilft.

  15. Re: Was für ein urteil

    Autor: der_wahre_hannes 17.07.23 - 10:37

    BlindSeer schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also etwas was verboten ist?

    Dashcams sind nicht verboten.

    Anti-Auto-Hetzender Egomane und einer der Gründe, warum Autohasser und Klimakleber kein Verständnis in der Bevölkerung finden. Nur dass ihr Bescheid wisst.

  16. Re: Was für ein urteil

    Autor: Schattenwerk 17.07.23 - 10:43

    loktron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Also komplette Abzocke Willkür

    Abzocke wittern nur betroffene und das sind, so vermute ich bei dem Thema, Leute die sich nicht an die Geschwindigkeit halten können. In solch einem Fall: Gerne abzocken.

    Es hindert dich übrigens niemand ein GPS-Gerät mitzuführen, was deine Geschwindigkeit auszeichnet. Und dann damit einen Widerspruch anzuführen, wenn du hier Abzocke vermutest.

    Alternativ: Einfach an die Geschwindigkeit halten.

  17. Re: Was für ein urteil

    Autor: ufo70 17.07.23 - 10:50

    Was im Zweifel auch nicht hilft.
    Vor vielen Jahren wurde ein Kumpel auf dem Motorrad gelasert. Er wusste von der Messung und bremste vor dem 70 Schild so ab, dass er am Schild genau die 70 hatte. Er wurde trotzdem angehalten und sollte zahlen.
    Er konnte vor Gericht nicht beweisen, dass der Polizist wohl ein paar Meter zu früh gemessen hatte und musste zahlen. War jetzt keine große Summe, zeigt aber den Fehler und die Gefahren solcher auf Vertrauen basierender Systeme. Sollte in einem Rechtsstaat eigentlich nicht der Fall sein.

  18. Re: Was für ein urteil

    Autor: MarcusK 17.07.23 - 10:53

    ufo70 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Was im Zweifel auch nicht hilft.
    > Vor vielen Jahren wurde ein Kumpel auf dem Motorrad gelasert. Er wusste von
    > der Messung und bremste vor dem 70 Schild so ab, dass er am Schild genau
    > die 70 hatte. Er wurde trotzdem angehalten und sollte zahlen.
    > Er konnte vor Gericht nicht beweisen, dass der Polizist wohl ein paar Meter
    > zu früh gemessen hatte und musste zahlen. War jetzt keine große Summe,
    > zeigt aber den Fehler und die Gefahren solcher auf Vertrauen basierender
    > Systeme. Sollte in einem Rechtsstaat eigentlich nicht der Fall sein.

    hier hätte aber auch keine Rohdaten geholfen. Hier haben sich die Polizei einfach noch an die Regeln gehalten. Ich glaube selbst genau am Schild ist eine Messung auch noch ungültig.

  19. Re: Was für ein urteil

    Autor: lucky_luke81 17.07.23 - 10:59

    Es gibt zumindest Regeln wie dichtv ein Blitzer hinter einem geschwindigkeitsschild stehen darf dann wird es dafür doch wohl auch Regeln geben

  20. Re: Was für ein urteil

    Autor: Flasher 17.07.23 - 11:02

    Allen die hier schreien "Einfach an das Tempolimit halten" wünsche ich, dass sie falsch gelasert werden und ein dickes Bussgeld bekommen.

    Plötzlich ist dann die Nachvollziehbarkeit solcher Messungen wichtig.

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