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Was meint denn Maas eigentlich...

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  1. Was meint denn Maas eigentlich...

    Autor: FaLLoC 30.05.16 - 15:41

    ...genau?

    Die ordnungsrechtliche Seite der Rechtslage?
    Also wenn der Autopilot eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, dann gibt es für den "Fahrer" keinen Strafzettel, wenn der den Autopiloten korrekt bedient hat?

    Damit kann ich gut leben.

    Die zivilrechtliche Seite der Rechtslage?
    Wenn der Autopilot in ein parkendes Fahrzeug fährt, muss der Halter/Fahrer nicht haften, wenn er den Autopiloten korrekt bedient hat und der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen?

    Damit hätte ich Probleme.

    --
    FaLLoC

  2. Re: Was meint denn Maas eigentlich...

    Autor: Emulex 30.05.16 - 15:55

    FaLLoC schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ...genau?
    >
    > Die ordnungsrechtliche Seite der Rechtslage?
    > Also wenn der Autopilot eine Geschwindigkeitsübertretung begangen hat, dann
    > gibt es für den "Fahrer" keinen Strafzettel, wenn der den Autopiloten
    > korrekt bedient hat?
    >
    > Damit kann ich gut leben.

    Ja oder halt Unfälle mit Personenschaden - überfährt der Autopilot jemanden, wer ist dann strafrechtlich zu belangen?
    Was Maas will ist, dass jeder Einzelfall von einem Gericht auf Schuldigkeit des Passagieres geprüft wird.

    >
    > Die zivilrechtliche Seite der Rechtslage?
    > Wenn der Autopilot in ein parkendes Fahrzeug fährt, muss der Halter/Fahrer
    > nicht haften, wenn er den Autopiloten korrekt bedient hat und der
    > Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen?
    >
    > Damit hätte ich Probleme.

    Nein das übernimmt natürlich nach wie vor die Haftpflicht.

  3. Re: Was meint denn Maas eigentlich...

    Autor: FaLLoC 31.05.16 - 09:51

    Emulex schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > FaLLoC schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > > Die zivilrechtliche Seite der Rechtslage?
    > > Wenn der Autopilot in ein parkendes Fahrzeug fährt, muss der
    > Halter/Fahrer
    > > nicht haften, wenn er den Autopiloten korrekt bedient hat und der
    > > Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen?
    > >
    > > Damit hätte ich Probleme.
    >
    > Nein das übernimmt natürlich nach wie vor die Haftpflicht.

    Die ja auch heute schon nur zahlt, wenn der Fahrer/Halter für den Schaden verantwortlich ist.

    --
    FaLLoC

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