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Der BGH entschied nicht, ob die Novelle überhaupt anwendbar ist
Autor: AllDayPiano 19.02.21 - 09:52
Das wäre dann Klage Nr. 2, die der Fahrer wegen lumpigen 100 Euro bis vor den BGH klagen kann.
Die geschätzten Kosten von 6-10000 Euro, die er jetzt zustätzlich zahlen darf, stehen aber selbstverständlich im Verhältnis für Maria Mustermensch, das sich nichts von niemanden sagen lässt...
Komm, mach nochmal. Dann wäre das endlich geklärt, ob das Justizministerium von BW? mit seiner Auffassung recht bekommt.
Alles, was oben steht, ist eine Meinung. Meine Meinung. Wenn ich eine absolute Aussage treffe, dann ist das ebenfalls eine Meinung. Meine Meinung. Wenn ich etwas mit Quellen belege, ist es entsprechend gekennzeichnet und damit keine Meinung, sondern eine Schlussfolgerung oder Tatsachendarstellung. Gut, dass wir das jetzt abschließend geklärt haben. Springen wird Golem.de trotzdem weiterhin.