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Quatsch, Amazon hat nix zu sagen

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  1. Quatsch, Amazon hat nix zu sagen

    Autor: esen 14.08.21 - 16:51

    Es kommt drauf an. Wenn die Leute es hobbymäßig entwickeln, weil es ihnen Spaß macht, dann gibt es daran m.E. nichts auszusetzen. (Aber nur in Maßen, also solange es keine Auswirkung auf seine hauptberufliche Tätigkeit hat). Wenn die das Spiel während ihrer Anstellung vertreiben, wird es schwierig, aber nicht wegen dem Urheberrecht, sondern wegen der Konkurrenztätigkeit. Man ist quasi ein Konkurrent zu seinem Arbeitgeber. Seine eigenen Projekte in der Firma entwickeln, geht nicht, da der Arbeitgeber für deine Arbeitszeit bezahlt. Sowas ist schlicht Betrug. Private Sachen haben auf dem Firmenrechner nichts zu suchen und private Projekte schon garnicht. Bei sowas könnte die Firma vll. Ansprüche erheben, weil, man behaupten könnte, dass was auf dem Rechner ist, wurde auch während der Arbeitszeit gemacht. Wenn man also fristlos gekündigt wird und die eigenen Projekte nur auf dem Firmenrechner waren, dann hat man Pech gehabt, da die Firma hier in allen Instanzen recht bekommen würde. ABER: Wenn man selbst private Projekte (ohne finanzielles Interesse) verfolgt und auf dem privaten Eigentum (Laptop/PC) entwickelt, hat die Firma rein gar nichts zu sagen. Urheberrechtlich schon gar nichts, allerdings könnte man sagen, dass man sich während seiner Freizeit mit Arbeit beschäftigt und sich nicht ausruht. Sowas kann dann zu einer Kündigung führen. Du darfst ja auch nicht unerlaubt wo anders arbeiten ohne die Zustimmung der Firma. Solange man es hobbymäßig macht, ist nie was auszusetzen, aber sobald man wirtschaftliche Ziele verfolgt wird es immer sehr kritisch oder natürlich wenn man sein Hobby 8 Stunden am Tag betreibt und es unmittelbar eine Auswirkung auf die Arbeit hat (z.B. man verschläft, arbeitet unterdurchschnittlich usw.) In der Praxis ist es sowieso kaum möglich dich zu kontrollieren. Insofern…. hat was mit Vertrauen zu tun. Programmierer könnten von heute auf morgen auch den Quellcode mit der direkten Konkurrenz teilen oder auf Github hochladen. Mal im ernst, anstatt alle unter Generalverdacht zu stellen, einfach die MA gut behandeln und nicht als Betrüger oder Schmarotzer abstempeln. Es gibt immer irgendwo schwarze Schafe, aber die meisten sind da ehrlich. Und Hobby hat natürlich auch seine Grenzen. Für welches Wissen sollen die da auch Urheberrechte geltend machen? Das Wissen, dass man Informatik studiert hat und man genau deshalb bei Amazon als Entwickler angestellt wurde? Also, man lernt mit Sicherheit nicht alles auf der Arbeit. Allein der Gedanke, dass man Firmenwissen benutzt und es als Urheberrecht schützt? Lol? Sowas nennt man dann eher Erfahrung sammeln. Es steht jedem Angestellten frei, zu kündigen und bei einer anderen Firma zu arbeiten. Nach Amazons Logik, könnte man dann alle Ex-MA zur Rechenschaft ziehen, weil sie ja zu viel Interna wissen und das Wissen missbraucht wird, weil der Konkurrenz damit geholfen werden , wenn man sein Job wechselt. Ihr sieht, irgendwo ist es unsinnig.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.08.21 17:02 durch esen.

  2. Re: Quatsch, Amazon hat nix zu sagen

    Autor: katze_sonne 14.08.21 - 18:30

    Das was du im letzten Absatz beschreibst ist in den USA wohl gar nicht so unüblich/unproblematisch. Da gibt es wohl oft Sperrklauseln.

    Auch, was Urheberrecht angeht, sind DE (die EU?) und die USA sehr unterschiedlich. Du kannst bei uns Urheberrechte nicht verkaufen, nur Nutzungsrechte (z. B. gegen Geld oder allgemein) einräumen.

  3. Re: Quatsch, Amazon hat nix zu sagen

    Autor: esen 14.08.21 - 22:49

    Das mit den USA habe ich jetzt wirklich nicht berücksichtigt. Ist aber äußerst interessant, wenn es dort die normale Praxis ist. Mittlerweile ist dort ja irgendwie alles möglich 😂 ich sag mal, sowas wie Katze in die Mikrowelle stecken, oder sich beim Kaffee die Finger verbrennen und dann dagegen klagen 😂 Die USA ist wirklich was spezielles

  4. Mythen

    Autor: franzropen 15.08.21 - 09:27

    Die Katzengeschichte ist frei erfunden und die Kaffeeklage wurde übertrieben dargestellt, da McDonald's den Kaffee wirklich für Fastfood-Ketten ungewöhnlich heiß servierte und die Klägerin nur die Behandlungskosten ersetzt haben wollte.
    Außerdem sind die USA dabei Konkurrenzverbotklauseln zu verbieten, so wie es in einigen Staaten schon jetzt der Fall ist.

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