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In etwa so...

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  1. In etwa so...

    Autor: JTR 09.11.15 - 18:04

    In etwa so, wie man den besten Porno in Iran oder Saudi Arabien auszeichnet. Der deutsche Spielepreis, darüber lacht das Ausland. Länder mit Zensur sollten keine Medienpreise verleihen. Aber in einem Land wo der Staat sogar beim Sterben rein redet, was will man da erwarten. Es gibt Dinge die mündige Bürger selber entscheiden können, ua. was ihre Kinder sehen sollten und was nicht. Weiss nicht was da ein Staat mitzureden hat.

  2. Re: In etwa so...

    Autor: RandomCitizen 09.11.15 - 22:48

    JTR schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > In etwa so, wie man den besten Porno in Iran oder Saudi Arabien
    > auszeichnet. Der deutsche Spielepreis, darüber lacht das Ausland. Länder
    > mit Zensur sollten keine Medienpreise verleihen. Aber in einem Land wo der
    > Staat sogar beim Sterben rein redet, was will man da erwarten. Es gibt
    > Dinge die mündige Bürger selber entscheiden können, ua. was ihre Kinder
    > sehen sollten und was nicht. Weiss nicht was da ein Staat mitzureden hat.

    Ähm so wie ich es verstanden habe geht es darum, an wen es verkauft werden darf. Eltern dürfen immer noch selber entscheiden, was ihre Kinder sehen sollen und was nicht. Es geht einfach darum, dass nicht ein 3 jähriges Kind mit seinem Taschengeld ein Film ab 18 kauft.

    Meines Wissens sind selbst die indizierten Spiele nicht verboten, sondern dürfen nur von 18 Jährigen auf direkte Nachfrage verkauft werden.

    Du kannst wenn du 18 bist also alles kaufen was du willst und deinen Kindern alles zeigen was du willst.

    Ich sage nicht, dass unsere Demokratie einwandfrei ist. Es gibt aber dringlichere Ecken, wo man protest einlegen kann ;)

  3. Re: In etwa so...

    Autor: Eased 10.11.15 - 00:32

    Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt die Indizierung mit Werbeverbot (das ist das, was du meinst) und die Indizierung mit Verbreitungsverbot. Letztere ist nichts anderes als Zensur und staatliche Bevormundung.

  4. Re: In etwa so...

    Autor: D43 10.11.15 - 07:33

    Eased schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt die Indizierung mit Werbeverbot (das
    > ist das, was du meinst) und die Indizierung mit Verbreitungsverbot.
    > Letztere ist nichts anderes als Zensur und staatliche Bevormundung.

    Das ist dann aber liste B und nennt sich beschlagnahmt.
    Trotzdem kannst du das Spiel oder denn Film aus Österreich importieren, der kommt dann als Geschenk ohne Rechnung.
    Weiterhin ist der Besitz und der Konsum legal nur eben der Vertrieb nicht, es landen sowieso extrem selten Medien auf liste B.

  5. Re: In etwa so...

    Autor: Eased 10.11.15 - 07:50

    D43 schrieb:
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    > Eased schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
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    > > Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt die Indizierung mit Werbeverbot
    > (das
    > > ist das, was du meinst) und die Indizierung mit Verbreitungsverbot.
    > > Letztere ist nichts anderes als Zensur und staatliche Bevormundung.
    >
    > Das ist dann aber liste B und nennt sich beschlagnahmt.
    > Trotzdem kannst du das Spiel oder denn Film aus Österreich importieren, der
    > kommt dann als Geschenk ohne Rechnung.
    > Weiterhin ist der Besitz und der Konsum legal nur eben der Vertrieb nicht,
    > es landen sowieso extrem selten Medien auf liste B.


    Blödsinn, "selten" ist vielleicht die offizielle Aussage der BPjM, die Realität sieht anders aus. Nur mal ein Beispiel aus Januar 2014: http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=6784
    Da ist mehr auf B als auf A gelandet.

    Bei Kinderpornografie oder sowas verstehe ich es ja noch, aber wegen Gewaltdarstellung oder Pornografie zu zensieren ist staatliche Bevormundung. Und das passiert recht häufig.

    Dass man aus Österreich importieren kann, ändert nichts an der Sachlage.

  6. Re: In etwa so...

    Autor: D43 10.11.15 - 08:17

    Eased schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > D43 schrieb:
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    > > Eased schrieb:
    > >
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    >
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    > > > Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt die Indizierung mit Werbeverbot
    > > (das
    > > > ist das, was du meinst) und die Indizierung mit Verbreitungsverbot.
    > > > Letztere ist nichts anderes als Zensur und staatliche Bevormundung.
    > >
    > > Das ist dann aber liste B und nennt sich beschlagnahmt.
    > > Trotzdem kannst du das Spiel oder denn Film aus Österreich importieren,
    > der
    > > kommt dann als Geschenk ohne Rechnung.
    > > Weiterhin ist der Besitz und der Konsum legal nur eben der Vertrieb
    > nicht,
    > > es landen sowieso extrem selten Medien auf liste B.
    >
    > Blödsinn, "selten" ist vielleicht die offizielle Aussage der BPjM, die
    > Realität sieht anders aus. Nur mal ein Beispiel aus Januar 2014:
    > www.schnittberichte.com
    > Da ist mehr auf B als auf A gelandet.
    >
    > Bei Kinderpornografie oder sowas verstehe ich es ja noch, aber wegen
    > Gewaltdarstellung oder Pornografie zu zensieren ist staatliche
    > Bevormundung. Und das passiert recht häufig.
    >
    > Dass man aus Österreich importieren kann, ändert nichts an der Sachlage.

    Habs mir angeschaut, sind ja nicht mal 10 Einträge für B.
    Ich bin ganz bei dir und finde es auch unnötig aber lieber so als eine deutsche cut Fassung, Import ist doch kaum der rede wert ;)

  7. Re: In etwa so...

    Autor: RandomCitizen 10.11.15 - 18:09

    Eased schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das ist nicht so ganz richtig. Es gibt die Indizierung mit Werbeverbot (das
    > ist das, was du meinst) und die Indizierung mit Verbreitungsverbot.
    > Letztere ist nichts anderes als Zensur und staatliche Bevormundung.

    Kiene Sorge, ich habe schon vor dem Posten kurz rechechiert:
    Meine Quelle:
    Wikipedia schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Werden die betroffenen Medien in die Liste jugendgefährdender Schriften eingetragen, dürfen sie nach § 15 JuSchG im Handel nicht öffentlich ausgelegt und nur an Kunden ab 18 Jahren auf Nachfrage nach dem entsprechenden Titel abgegeben werden und in Medien, die Jugendlichen zugänglich sind, nicht beworben werden.

    (https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#Rechtsfolgen)

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