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Darf man darüber berichten
Autor: Dwalinn 16.12.22 - 12:51
wenns auf dem Index ist?
Woanders wird ja häufig um den heißen Brei geredet wenns um solche Games geht. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: mibbio 16.12.22 - 13:15
Auf dem Index steht doch nur die ungeschnittene Fassung von UT3. Die Fassung für den dt. Markt ist dagegen entsprechend geschnitten und USK 16 eingestuft.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 16.12.22 13:15 durch mibbio. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: Dwalinn 16.12.22 - 14:30
Danke für die Antwort! :)
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Re: Darf man darüber berichten
Autor: stardestroyer 16.12.22 - 15:24
Indiziert bedeutet nicht verboten oder zensiert oder ähnliches. Das bedeutet schlicht und ergreifend, dass der indizierte Gegenstand nicht beworben werden und an Minderjährige verkauft werden darf. Du kannst aber als Erwachsener in Läden an der Kasse nach den Spielen fragen und dann auch kaufen, sollten sie vorrätig sein (was unwahrscheinlich ist, weil sich das nicht groß lohnt, weil keine Werbung gemacht werden darf). Das ganze geht natürlich auch online ;)
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Re: Darf man darüber berichten
Autor: Sharra 16.12.22 - 16:13
Nein geht nicht online. Versandhandel ist untersagt bei Indizierung.
Klar stammt die Vorschrift noch aus Zeiten, als man in Österreich oder England Datenträger bestellt hat. Aber ich bin mir recht sicher, dass auch ein rein digitaler Erwerb unter Versandhandel fallen dürfte, wenn es vor Gericht geht. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: sakura13 16.12.22 - 16:20
Sharra schrieb:
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> Nein geht nicht online. Versandhandel ist untersagt bei Indizierung.
> Klar stammt die Vorschrift noch aus Zeiten, als man in Österreich oder
> England Datenträger bestellt hat. Aber ich bin mir recht sicher, dass auch
> ein rein digitaler Erwerb unter Versandhandel fallen dürfte, wenn es vor
> Gericht geht.
Gibt doch Altersverifikation bzw. ID Verfahren, welches man beim Postboten machen muß in dem Fall, dann sollte damit keine Probleme geben.
Als minderjährige Person befindet man sich mit dem Import von nicht altersgerechten Medien mindestens in einer Grauzone, wenn nicht gar im Bereich des Verbotenen. Volljährigen Online-Shoppern droht wiederum absolut keine Gefahr, selbst der Import von hierzulande indizierten Spielen ist erlaubt. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: mibbio 16.12.22 - 17:10
Ich frage mich ja, warum Platformen wie Steam & Co oder auch generell Onlinehändler bis heute nicht das entsprechende Feature des nPA nutzen? Jetzt haben wir in Deutschland schon flächendeckend ein Ausweisdokument mit elektronischer Altersverifikation und es wird fast nirgends genutzt.
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Re: Darf man darüber berichten
Autor: Sharra 16.12.22 - 18:06
Dann überleg mal, woran das evtl. liegen könnte. Vielleicht daran, dass es einfach nicht simpel funktioniert? Dass man für den Rotz extra ein Lesegerät braucht, das keiner hat? Dass die dämliche Ausweisapp ständig Probleme macht?
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Re: Darf man darüber berichten
Autor: countzero 17.12.22 - 09:13
Sharra schrieb:
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> Dann überleg mal, woran das evtl. liegen könnte. Vielleicht daran, dass es
> einfach nicht simpel funktioniert? Dass man für den Rotz extra ein
> Lesegerät braucht, das keiner hat? Dass die dämliche Ausweisapp ständig
> Probleme macht?
Als Lesegerät kann man auch ein NFC-fähiges Smartphone benutzen. Ich verwende es nur einmal in Jahr für die Anmeldung in Elster, hatte da aber nie groß Probleme. Nur das Smartphone und den Ausweis so aufeinander zu legen, dass der Ausweis korrekt ausgelesen werden kann, ist immer etwas fummelig. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: Anonymer Nutzer 17.12.22 - 11:51
mibbio schrieb:
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> Ich frage mich ja, warum Platformen wie Steam & Co oder auch generell
> Onlinehändler bis heute nicht das entsprechende Feature des nPA nutzen?
> Jetzt haben wir in Deutschland schon flächendeckend ein Ausweisdokument mit
> elektronischer Altersverifikation und es wird fast nirgends genutzt.
Sollte einfach verpflichtend sein. Wer es nicht hinbekommt oder keinem nPA hat, sollte auch solche Spiele nicht spielen. -
Re: Darf man darüber berichten
Autor: mibbio 17.12.22 - 12:14
Der Personenkreis ohne nPA dürfte doch mittlerweile ohnehin verschwindend gering sein. Der nPA wurde 2010 eingeführt und ein Ausweis ist 10 Jahre gültig. Also selbst wenn man kurz vor der Einführung oder in der Übergangsphase noch seinen alten Perso erneuert hat, dürfte jetzt 12 Jahre nach Einführung eigentlich praktisch keiner mehr einen gültigen alten Perso haben.
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Re: Darf man darüber berichten
Autor: Sharra 17.12.22 - 18:03
Der Ausweis wurde damals eingeführt, aber die nPA Funktion war optional.
Erst seit ein paar Jahren ist die Funktion an sich überhaupt immer drin, und lange Zeit nicht per Default aktiv.
Erst seit ´22 ist die Funktion grundsätzlich auch da, kann nicht mal mehr abgelehnt werden, und der User müsste nur noch seine PIN freirubbeln.
Was im Endeffekt bedeutet: Der Großteil da draussen hat einen Ausweis, der die Funktion nicht aktiv hat. Ein kleinerer Teil hat sie aktiv, aber keine Ahnung was, und wozu das sein soll.



