1. Foren
  2. Kommentare
  3. Games-Forum
  4. Alle Kommentare zum Artikel
  5. › Jugendschutz: Pegi-Version von…

Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

  1. Thema

Neues Thema


  1. Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: motzerator 31.10.12 - 17:16

    Die Bundesprüfstelle ist immer wieder ein Garant für gute Spiele Informationen, auch wenn sie ihr Prädikat "Besonders Wertvoll" in letzter Zeit nicht mehr so oft vergibt.

    Bisher war mir das Spiel garnicht bekannt, es scheint aber gut zu sein und ich weis jetzt auch, das es in der Pegi Version UNCUT ist.

  2. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Super Genie 31.10.12 - 17:31

    Tja, solange bis wieder irgendein Gericht seine wertvolle Zeit damit vergeudet, das Spiel beschlagnahmen zu lassen

  3. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Muhaha 31.10.12 - 17:36

    Super Genie schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Tja, solange bis wieder irgendein Gericht seine wertvolle Zeit damit
    > vergeudet, das Spiel beschlagnahmen zu lassen

    Dann wird eben der Filesharing-Client angeworfen oder im Urlaub im Ausland werden die Softwareläden geplündert oder es werden Bekannte gebeten die Softwareläden zu plündern. Ich hatte früher einen Arbeitskollegen, der musste alle drei Monate beruflich ein paar Wochen in die USA. Hat immer einen schönen Einkaufszettel mitbekommen :)

  4. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Lord Gamma 31.10.12 - 17:47

    Das juckt die Importläden (innerhalb der EU zudem Binnenhandel und keine Zollkontrollen) herzlich wenig. Und sobald man das Spiel hat darf man es auch behalten, denn der Besitz ist erlaubt.

  5. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: wirehack7 31.10.12 - 17:49

    Lord Gamma schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das juckt die Importläden (innerhalb der EU zudem Binnenhandel und keine
    > Zollkontrollen) herzlich wenig. Und sobald man das Spiel hat darf man es
    > auch behalten, denn der Besitz ist erlaubt.

    Bei Beschlagnahmung nicht :)

  6. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Charles Marlow 31.10.12 - 17:50

    Berlin Tiergarten oder die Münchner.

  7. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Lord Gamma 31.10.12 - 18:02

    Doch :)

    Edit:
    Hier, falls du selbst keine Lust hast, nach der Quelle zu suchen:

    [www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org]
    Bei Computerspielen kommt insbesondere der Tatbestand der Gewaltdarstellung nach § 131 StGB in Betracht. Wer Computerspiele, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet, macht sich strafbar. Der private Besitz ist jedoch nicht strafbar.



    3 mal bearbeitet, zuletzt am 31.10.12 18:07 durch Lord Gamma.

  8. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Thiesi 31.10.12 - 18:54

    Lord Gamma schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das juckt die Importläden (innerhalb der EU zudem Binnenhandel und keine
    > Zollkontrollen) herzlich wenig. Und sobald man das Spiel hat darf man es

    Das stimmt so nicht ganz. Zitat:

    "Die Zollbehörden können bei der Einfuhr oder Ausfuhr beschlagnahmen. Als Einfuhr und Ausfuhr gilt jedes Verbringen in die oder aus der Bundesrepublik Deutschland. Hierunter fallen also nicht nur Einfuhren aus einem Drittland, sondern auch das Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat. Eine Einfuhr ist mit der Ankunft am ersten Bestimmungsort beendet."

    Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpiraterie/Taetigwerden-der-Zollbehoerden/Nationale-Beschlagnahme/nationale-beschlagnahme_node.html

    Zwar stimmt es, dass in der Praxis so gut wie keine Zollkontrollen beim Warenverkehr innerhalb der EU durchgeführt werden. Wenn der Zoll aber Anhaltspunkte dafür hat, dass sich in einer konkreten Sendung ein Artikel befindet, für den eine Beschlagnahmeanordnung vorliegt, dann kann das durchaus passieren. Ja, ist theoretisch, aber ausgeschlossen eben nicht.

    Bye, K&K,
    T-Zee



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 31.10.12 18:58 durch Thiesi.

  9. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: Lord Gamma 31.10.12 - 18:58

    Klingt plausibel. Cannabisprodukte dürfen ja auch nicht aus den Niederlanden eingeführt werden, obwohl es angeblich Binnenhandel in der EU gibt.

  10. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: divStar 31.10.12 - 20:26

    Cannabisprodukte sind aber in Deutschland als ganzes verboten - das Spiel jedoch nicht. Außerdem gibt es eine Menge Wege sich das Spiel zu besorgen und wenn die Bundesprüfstelle dafür sorgt, dass ich als Erwachsener, der diese bekloppte Stelle auch noch durch Steuern finanziert, mein Spiel nicht bekomme, dann sorge ich anderweitig dafür, dass ich es kriege - sei es Filesharing, Online-Download oder Import. Ich lass mir nicht von Idioten vorschreiben, was ich spielen darf und was nicht. Ja - Kinder und Jugendliche sollten es nicht spielen, aber was kratzt es mich als Erwachsenen? Ich werde ja auch vor Gericht wie ein Erwachsener behandelt, also habe ich gefälligst selbst darüber entscheiden zu dürfen, was ich spiele usw.
    Das ist, als ob man mir vorschreibt, dass ich Zuhause stets eine Unterhose tragen muss. Solange es aber nicht das "Öffentliche Ärgernis" erregt, darf ich Zuhause das tragen, was ich will. Nur die Deutschen Behörden sind einfach zu bescheuert, um zu erkennen, dass man sich die Spiele dann anderweitig holt. Wer will schon ein Spiel mit grünem Blut -_-. Kommt davon, wenn überwiegend ahnungslose Entscheidungsgewalt haben.

  11. Re: Gute Werbung: Da werden sich die Import Läden freuen.

    Autor: KillerJiller 01.11.12 - 00:41

    Thiesi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Lord Gamma schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Das juckt die Importläden (innerhalb der EU zudem Binnenhandel und keine
    > > Zollkontrollen) herzlich wenig. Und sobald man das Spiel hat darf man es
    >
    > Das stimmt so nicht ganz. Zitat:
    >
    > "Die Zollbehörden können bei der Einfuhr oder Ausfuhr beschlagnahmen. Als
    > Einfuhr und Ausfuhr gilt jedes Verbringen in die oder aus der
    > Bundesrepublik Deutschland. Hierunter fallen also nicht nur Einfuhren aus
    > einem Drittland, sondern auch das Verbringen aus einem anderen
    > Mitgliedstaat. Eine Einfuhr ist mit der Ankunft am ersten Bestimmungsort
    > beendet."
    >
    > Quelle: www.zoll.de
    >
    > Zwar stimmt es, dass in der Praxis so gut wie keine Zollkontrollen beim
    > Warenverkehr innerhalb der EU durchgeführt werden. Wenn der Zoll aber
    > Anhaltspunkte dafür hat, dass sich in einer konkreten Sendung ein Artikel
    > befindet, für den eine Beschlagnahmeanordnung vorliegt, dann kann das
    > durchaus passieren. Ja, ist theoretisch, aber ausgeschlossen eben nicht.
    >
    > Bye, K&K,
    > T-Zee

    Selbst dann nicht zwingend, auch das Verbringen muss mit Verbreitungsabsicht geschehen und das ist bei einem einzigen Spiel bis dato von keinem höherinstanzlichen Gericht so gesehen worden.

  1. Thema

Neues Thema


Um zu kommentieren, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich. Sie müssen ausserdem in Ihrem Account-Profil unter Forum einen Nutzernamen vergeben haben. Zum Login

Stellenmarkt
  1. IT-Projektmanager:in in der Softwareentwicklung (m/w/d)
    STRABAG BRVZ GMBH, Wien, Spittal/Drau, Villach, Stuttgart
  2. Mitarbeiter IT-Support Arbeitsmedizinische Software (Samas) (m/w/d)
    DEKRA Automobil GmbH, Stuttgart
  3. Trainee Metallurgie im Transformationsprojekt SALCOS (w/m/d)
    Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter
  4. DevOps - Engineer BMC Helix ITSM - Remedy (m/w/div)
    Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

Detailsuche


Golem pur
  • Golem.de ohne Werbung nutzen

Anzeige
Top-Angebote
  1. (bis 27.12.)
  2. 879€ (UVP 1.129€)


Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Chocolatey, Scoop, Winget: Zentralisierte Paketverwaltungen unter Windows
Chocolatey, Scoop, Winget
Zentralisierte Paketverwaltungen unter Windows

Paketverwaltungen bilden unter Linux seit Jahrzehnten das Rückgrat bei der Installation neuer Software. Windows zieht nun nach und integriert ebenfalls zentralisierte Instanzen zur Verwaltung von Softwarepaketen.
Von Erik Bärwaldt

  1. Windows Protected Print Microsoft erklärt Details zu einheitlichem Drucksystem
  2. Microsoft Windows-Nutzer dürfen HP-Smart-Panne selbst ausbügeln
  3. Ungebetener Gast HP-App erscheint unerwartet auf Windows-Systemen

Super Mario 64 (1996): Als Mario die dritte Dimension eroberte
Super Mario 64 (1996)
Als Mario die dritte Dimension eroberte

Super Mario 64 ist ein Grund, warum das Nintendo 64 zum Erfolg wurde. Unser Golem retro_ zeigt, wie das Spiel ein ganzes Genre definierte.
Von Oliver Nickel

  1. Mega Man 2 (1988) Mega Man rockt

Science-Fiction: Zehn Sci-Fi-Highlights aus den 70er Jahren
Science-Fiction
Zehn Sci-Fi-Highlights aus den 70er Jahren

Mit Star Wars verändert sich die Science-Fiction im Kino stark. Welche anderen Filme aus den 70ern sollte man unbedingt gesehen haben?
Von Peter Osteried

  1. Doctor Who Die Geburt des Doctorverse
  2. Sci-Fi-Film T.I.M. Wenn der Hausroboter ein Faible für die Hausherrin hat
  3. Alex Garlands neuer Film Civil War Die USA im Bürgerkrieg