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Ist die Einstufung denn in Schleswig-Holstein nichtig?
Autor: genussge 13.08.20 - 13:41
Speziell USK-Siegel im Bezug auf echtes Glücksspiel?
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Re: Ist die Einstufung denn in Schleswig-Holstein nichtig?
Autor: p4m 13.08.20 - 14:14
genussge schrieb:
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> Speziell USK-Siegel im Bezug auf echtes Glücksspiel?
Nö. §27 Abs 1 GlSpielG in SH sagt, dass die Teilnahme Minderjähriger an öffentlichem Glückspiel verboten ist.
Da die höchste Altersfreigabe der USK ab 18 Jahren ist, steht das SH-Gesetz nicht im Widerspruch zu Einschätzungen der USK. -
Re: Ist die Einstufung denn in Schleswig-Holstein nichtig?
Autor: User_x 13.08.20 - 17:19
Aber Glücksspiel verlangt eine Lizenz, sonst dürfte jeder Glücksspiele anbieten.
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Re: Ist die Einstufung denn in Schleswig-Holstein nichtig?
Autor: yumiko 13.08.20 - 17:27
User_x schrieb:
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> Aber Glücksspiel verlangt eine Lizenz, sonst dürfte jeder Glücksspiele
> anbieten.
Ja, aber wo man die Lizenz hat ist natürlich auch von Bedeutung.
Bisherige Annahme der Anbieter war, das irgendwo in der EU reicht für alle Länder in der EU.
Vermutlich ist dem auch so (eine Lizenz pro funzel Land beantragen würde vermutlich die Wettbewerbsfreiheit zu stark beschränken), aber es wollte noch keine Seite vor dem EuGH ziehen deswegen. -
Re: Ist die Einstufung denn in Schleswig-Holstein nichtig?
Autor: User_x 13.08.20 - 17:32
Wird sich demnächst mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag eh ändern. Von daher nur eine Frage der Zeit.