1. Foren
  2. Kommentare
  3. Games-Forum
  4. Alle Kommentare zum Artikel
  5. › Paradox Interactive: Entwickler…

Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

  1. Thema

Neues Thema


  1. Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: spyro2000 23.05.16 - 07:09

    Es gibt kein Gesetz, das Hakenkreuze etc. in Spielen verbietet. Geregelt ist das alles in § 86 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

    Absatz 3 sieht ausdrücklich Ausnahmen vor:

    "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

    Hier ist ausdrücklich von Medien bzw. "Schriften" (bedeutet hier dasselbe) die Rede. Es ist schlicht nicht zu begründen, dass z.B. South Park (Serie) Hakenkreuze verwenden darf und das identisch aussehende Spiel nicht

    Es gibt dazu keine gesetzliche Grundlage die sich auf Spiele bezieht, auch wenn das immer wieder behauptet wird.

    Seit Spiele auch in Deutschland offiziell als Kulturgut anerkennt sind, dürfte ein Urteil sehr eindeutig ausfalle, es klagt nur niemand weil er keinen Bock auf Stress hat. Das ist auch schon alles. Die ganze Situation ist absurd.

  2. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: MFGSparka 23.05.16 - 09:45

    spyro2000 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es gibt kein Gesetz, das Hakenkreuze etc. in Spielen verbietet. Geregelt
    > ist das alles in § 86 StGB: www.gesetze-im-internet.de
    >
    > Absatz 3 sieht ausdrücklich Ausnahmen vor:
    >
    > "Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der
    > staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen,
    > der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
    > Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
    > ähnlichen Zwecken dient."
    >
    > Hier ist ausdrücklich von Medien bzw. "Schriften" (bedeutet hier dasselbe)
    > die Rede. Es ist schlicht nicht zu begründen, dass z.B. South Park (Serie)
    > Hakenkreuze verwenden darf und das identisch aussehende Spiel nicht
    >
    > Es gibt dazu keine gesetzliche Grundlage die sich auf Spiele bezieht, auch
    > wenn das immer wieder behauptet wird.
    >
    > Seit Spiele auch in Deutschland offiziell als Kulturgut anerkennt sind,
    > dürfte ein Urteil sehr eindeutig ausfalle, es klagt nur niemand weil er
    > keinen Bock auf Stress hat. Das ist auch schon alles. Die ganze Situation
    > ist absurd.

    Seit wann sind Computerspiele in Deutschland Kulturgut und nicht nur Unterhaltung? Ist da was an mir vorbei gegangen?

  3. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: frostbitten king 23.05.16 - 11:43

    Nein, OT hat das nur mal einfach behauptet. Ich bin auch der Meinung, dass Computerspiele mittlerweile Kulturgut sind, ausjudiziert wurde das aber noch nicht. Es will auch keiner die Kohle investieren bis zum BGH das durchzupauken, damit endlich mal eine Ruhe ist.

  4. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: Schattenwerk 23.05.16 - 12:35

    spyro2000 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Seit Spiele auch in Deutschland offiziell als Kulturgut anerkennt sind,

    Quelle?

  5. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: unbuntu 23.05.16 - 13:09

    Wenn die Sachlage so einfach ist, warum bringen die dann nicht einfach ihre Spiele mit Hakenkreuz raus, sondern betreiben so einen Aufwand? Haben die etwa alle Unrecht und keine Ahnung? ;)

    Linux ist das beste Betriebssystem, das ich jemals gesehen habe.
    Albert Einstein

  6. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: Clown 23.05.16 - 14:11

    Nun, wenn ich meinen Anwalt frage, ob ich eine Internetplattform zur Bewertung von bspw. Ärzten betreiben sollte, dann würde der mir auch davon abraten, weil er mit Sicherheit davon ausgeht, dass das Klagen nach sich zieht.
    Der Punkt ist ja der, dass es zu Spielen noch kein Grundsatzurteil gab, welches klar sagt, dass Spiele Kunst und Kulturgut sind.
    Wir gehen alle davon aus und ein tatsächliches Urteil würde auch mit weit über 99%iger Wahrscheinlichkeit genau so ausfallen, aber ein Unternehmen kann sich eine solche Klage schlicht nicht erlauben. Deshalb lassen sies nicht darauf ankommen.

    If they have to advertise it, you either don't need it or it's crap.

  7. Re: Es existiert kein Verbot, das ist schlicht eine Legende

    Autor: Flome1404 06.06.16 - 13:41

    Schattenwerk schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > spyro2000 schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Seit Spiele auch in Deutschland offiziell als Kulturgut anerkennt sind,
    >
    > Quelle?

    http://www.spiegel.de/netzwelt/spielzeug/jetzt-offiziell-computerspiele-sind-kultur-a-572152.html

  1. Thema

Neues Thema


Um zu kommentieren, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich. Sie müssen ausserdem in Ihrem Account-Profil unter Forum einen Nutzernamen vergeben haben. Zum Login

Stellenmarkt
  1. Mitarbeiter:in IT Netzwerk, Schwerpunkt Applikationssicherheit (m/w/d)
    STRABAG BRVZ GMBH & CO.KG, Stuttgart, Köln, Spittal/Drau (Österreich), Linz (Österreich)
  2. iOS-Developer (m/w/d)
    dabeipackzettel GmbH, Berlin-Moabit (Home-Office)
  3. Control Engineer/SPS Programmierer (w/m/d)
    HAHN Automation Group Engen GmbH, Engen
  4. Softwareentwickler C/C++ (m/w/d)
    pro-beam GmbH & Co. KGaA, Gilching (bei München),

Detailsuche


Golem pur
  • Golem.de ohne Werbung nutzen

Anzeige
Top-Angebote
  1. 569€ (im Einzelkauf 625€)
  2. 229€ (Vergleichspreis 269€. UVP 329€) - günstig wie nie!


Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de