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Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

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  1. Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: mibbio 20.06.22 - 12:08

    "Kaum jemand dürfte sich durch die Mindestzeit quälen, nur um dann ganz vielleicht eine Einstufung vornehmen zu können"

    Es kommt noch hinzu, dass für die Möglichkeit einer Bewertung quasi auf sein Rückgaberecht verzichten muss. Eine Chance zum Bewerten hat man nämlich zufällig erst genau ab dem Zeitpunkt, wo die Refund-Frist (innerhalb der ersten 2 Spielstunden) abläuft.

    Hat man eine Spielgurke gekauft, steht man also die Wahl zwischen Geld zurück oder vielleicht eine Wertung abgeben zu dürfen.

    Und Käufer, bei denen das Spiel gar nicht funktioniert, fallen auch raus. Die haben ja gar keine Möglichkeit, auf über 2h Spielzeit zu kommen.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 20.06.22 12:10 durch mibbio.

  2. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: _2xs 20.06.22 - 12:51

    mibbio schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > "Kaum jemand dürfte sich durch die Mindestzeit quälen, nur um dann ganz
    > vielleicht eine Einstufung vornehmen zu können"
    >
    > Es kommt noch hinzu, dass für die Möglichkeit einer Bewertung quasi auf
    > sein Rückgaberecht verzichten muss. Eine Chance zum Bewerten hat man
    > nämlich zufällig erst genau ab dem Zeitpunkt, wo die Refund-Frist
    > (innerhalb der ersten 2 Spielstunden) abläuft.
    >
    > Hat man eine Spielgurke gekauft, steht man also die Wahl zwischen Geld
    > zurück oder vielleicht eine Wertung abgeben zu dürfen.
    >
    > Und Käufer, bei denen das Spiel gar nicht funktioniert, fallen auch raus.
    > Die haben ja gar keine Möglichkeit, auf über 2h Spielzeit zu kommen.

    Subjektive Käuferbewertungen sind generell schlecht auswertbar.
    Reicht ja schon aus, daß jemandem ne Laus über die Leber gelaufen ist.

    Das mit dem 2h Mindestspielzeit dürfte statistisch irrelevant sein, da dieser Maßstab auf alle Spiele angewendet wird. Zumindest fällt mir gerade kein Grund ein, warum das Ergebnis verfälscht sein sollte.

  3. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: windermeer 20.06.22 - 12:55

    _2xs schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das mit dem 2h Mindestspielzeit dürfte statistisch irrelevant sein, da
    > dieser Maßstab auf alle Spiele angewendet wird. Zumindest fällt mir gerade
    > kein Grund ein, warum das Ergebnis verfälscht sein sollte.
    Na es wird verfälscht, weil alle Spieler, die das Spiel wegen Nichtgefallen oder Unspielbarkeit zurück geben, es nicht bewerten dürfen.

  4. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: mibbio 20.06.22 - 13:02

    Je nach Grund für die Rückgabe kann es auch für die Bewertung des Spiel relevant sein und auch wenn das bei keinem Spiel berücksichtigt wird, kann es eben in Summe trotzdem zu einem "zu positiven" Ergebnis führen.

    Man könnte bei der Rückgabe ja per Multiple Choice nach dem Grund fragen und je nach Grund dann eine Bewertung ermöglichen. Bei "Fehlkauf" oder "Meinung geändert" gibts keine Bewertung und bei technischen oder inhaltlichen Gründen darf man eine Wertung abgeben. Von mir aus auch nach dem gleichen Losverfahren wie bei den anderen Bewertungen.

  5. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: BlindSeer 20.06.22 - 13:05

    Beschwer dich bei den Reviewbombern. Sonst öffnest du die Tür für "kaufen -> Bomben -> zurückgeben".

  6. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: windermeer 20.06.22 - 13:11

    Ich muss mich nicht beschweren. Review-Bombing stört mich nicht, denn das erkennt man recht schnell an den Bewertungen (sofern man sich diese mal durchliest). Und da ich den EGS nicht nutze, tangiert es mich noch weniger.

  7. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: BlindSeer 20.06.22 - 13:13

    Da nennst du schon einen Punkt. Viele werden einfach auf Sterne schauen, bevor sie irgendetwas an Reviews lesen. Und der EGS ist auch nur ein Effekt der Aktzeptanz des Steam DRM Launchers, genau wie Origin, uPlay und wie sie alle heißen.

  8. Re: Weiterer Aspekt bei der Mindestspielzeit

    Autor: lestard 20.06.22 - 13:45

    Wenn bei dem Spiel schon innerhalb von 2 Stunden auffällt, dass es schlecht ist, dann merken das die anderen Spieler ja auch und können es ebenfalls zurückgeben. Die Notwendigkeit der Warnung ist also in gewisser weise nicht mehr so groß.

    Als potentieller Käufer brauch ich ja vor allem eine Warnung, wenn man bei einem Spiel erst nach der Rückgabefrist bemerken kann, dass es schlecht ist.

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