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Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

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  1. Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Siga9876 20.10.09 - 19:54

    Wieso haben Spiele eigentlich im Gegensatz zu Bücher, Filmen und Musik-Stücken kein 70jähriges-Todes-"Recht ?

    Film: Death Race 2000 (1975):
    David Carradine, Simone Griffeth,
    Sylvester Stallone, Mary Woronov,
    Roberta Collins, Martin Kove, ...
    79:41 hh:mm ; Movies4Men 2;2007-04-08 02:00;VIDEO: MPEG2 528x576 25.0 fps

    Ach Spiele sind ja "nur" programmiert ist wohl der Grund dafür.
    Wohingegen von Dritten eimalig bezahlten Ghostwritern erstellte Bücher wie z.b. Sextipps von Naddel (Buch, nicht Film) wenn ihr TV-Promo-Formate gucken würdet, was ausser mir wohl keiner macht... Naddel erst 70 Jahre tot sein muss, bis das Buch gemeinfrei wird... Jaja.

    Daran erkennt ihr schnell, das alle Copyright-Posting-Spacken nur (von Think-Tanks) bezahlte gekaufte Lobbyisten sind:

    "Die Deutsche Bahn hat unter ihrem Chef Hartmut Mehdorn einen Millionenbetrag für versteckte Werbung in Medien, in Blogs und Foren im Internet ausgegeben."
    www.welt.de/wirtschaft/article3822242/Bahn-bezahlt-fuer-PR-in-Medien-und-Internetforen.html

  2. Re: Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Sharra 20.10.09 - 21:18

    Weil Spiele immer noch ein recht neues Kapitel sind.
    Musik gibts quasi schon immer.
    Bücher gibts auch seit einigen Hundert Jährchen.
    Filme sind im Vergleich zwar nicht so alt, aber dennoch etabliert, und mit einer riesigen Medienlobby "gesegnet".

    Wohingegen Computerspiele erst wirklich seit sagen wir mal 20 Jahren wirklich im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
    Wenn das noch lange genug so geht, wird es dort wohl genauso laufen.

    Der größte Unterschied liegt jedoch auf der Hand:
    Musik ist egal wie alt sie ist, man kann sie immer noch spielen. Zur Not wird sie auf ein neues Medium kopiert.
    Bücher kann man immer lesen.
    Filme werden auch auf VHS, dann DVD und jetzt Bluray immer wieder neu verkauft.
    Spiele jedoch...
    Mal versucht ein DOS-Spiel unter Win7 zu spielen?
    Oder überhaupt ein Win9x Spiel unter einem NT-Kern zu installieren, wenn der Entwickler der Meinung war eine NT-Sperre einzubauen?
    Dann sieht die Grafik nach 5 Jahren für viele nicht mehr zeitgemäß aus.
    Folglich liegt die nutzbare Zeit für PC-Spiele in einer sehr begrenzen Zeitspanne. 5 Jahre später braucht man an eine sinnvolle Verwertung des "Altmaterials" gar nicht mehr denken.

  3. Re: Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Golem-Leser 20.10.09 - 22:09

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mal versucht ein DOS-Spiel unter Win7 zu spielen?
    > Oder überhaupt ein Win9x Spiel unter einem NT-Kern zu installieren, wenn
    > der Entwickler der Meinung war eine NT-Sperre einzubauen?
    > Dann sieht die Grafik nach 5 Jahren für viele nicht mehr zeitgemäß aus.
    > Folglich liegt die nutzbare Zeit für PC-Spiele in einer sehr begrenzen
    > Zeitspanne. 5 Jahre später braucht man an eine sinnvolle Verwertung des
    > "Altmaterials" gar nicht mehr denken.

    Bei alten Spielen, die auf mehr oder weniger "einfacher" Hardware liefen (Konsolen, Heimcomputer, MS-DOS-PCs), kann man heute mit Emulatoren noch einiges machen, aber spätestens bei Windows-Spielen wird es dann schon eng. Da muss dann das Spiel - sofern der Quelltext noch vorliegt - an aktuelle Systeme angepasst werden, so wie hier bei Death Rally. Dieses Spiel hätte man theoretisch auch unter DOSBox zum Laufen gekriegt, aber ein Windows-Port ist da weniger umständlich.

    Computerspiele sind von der zeitlichen Nutzbarkeit her ein kurzlebiges Werk. Nichts desto trotz sind sie urheberechtlich geschützt, was vor allem das Kopieren nicht mehr vermarkteter Spiele nicht etwa legalisiert, nur weil der Hersteller sie nicht mehr unterstützt (sogenannte "Abandonware"). Der Hersteller muss sie schon ausdrücklich als Freeware oder gar als freie Software re-releasen.

  4. Re: Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Sharra 21.10.09 - 06:00

    Nein der Hersteller muss sie nicht re-releasen, sondern es reicht wenn er öffentlich bekannt gibt, dass er in Zukunft auf seine Verwertungsrechte verzichtet, und diese allen anderen gleichzeitig einräumt.
    In den USA kann man sogar seine Urheberechte abtreten, was hierzulande ja nicht möglich ist.
    Es reicht aber völlig wenn sich eine verantwortliche Person hinstellt und sagt "Macht was ihr wollt."
    Wenn dann noch der Quelltext herausgegeben wird sind alle happy.

  5. Re: Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Alter Mann 21.10.09 - 11:35

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nein der Hersteller muss sie nicht re-releasen, sondern es reicht wenn er
    > öffentlich bekannt gibt, dass er in Zukunft auf seine Verwertungsrechte
    > verzichtet, und diese allen anderen gleichzeitig einräumt.

    Re-releasen setzt doch nicht voraus, daß der Hersteller eine neue Version daraus strickt, die kann mit dem ursprünglichen Release identisch sein. Er muß nur sagen, "jawoll, das Ding ist jetzt kostenlos". Wenn er es an moderne Systeme anpaßt und vielleicht noch das Handbuch als PDF beilegt, ist das eher nice-to-have. Optimal wäre es natürlich, wenn er den Quellcode dazu freigibt, damit es von der Community weitergepflegt und auf andere Plattformen portiert werden kann. Aber der Hersteller muß das nicht tun.

  6. Re: Wieso dort kein 70jähriges-Todes-Recht ?

    Autor: Gordon Freewareman 22.10.09 - 01:11

    Dann denk mal drüber nach, dass Entwickler und Publisher von Spielen oft auseinandergehen, die Rechte verkaufen, pleite machen, etc. Dann ist oft keiner mehr da, der sich darum schert, was mit diesen Spielen passiert. Bei Büchern etc. hat man ja den Verlag z.B. usw als beständigere "Rechteverwalter". Solange ein Verlag ein Buch noch druckt oder die Rechte daran hat und Geld darin sieht, solange wird man ein Buch nicht einfach so freigeben. Da ist es unerheblich, ob die Memoiren von Naddel von einem Ghostwriter sind oder nicht. Und hier geben sie es ja freiwillig heraus, hätten sie es nicht freigegeben hätten sie einen Grund zu einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung.

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