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Rechtliches

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  1. Rechtliches

    Autor: C. Stubbe 04.12.14 - 12:21

    Als vor einger Zeit noch als Gerücht gehandelt wurde, haben viele Kommentatoren darauf hingewiesen, dass eigentlich alle E-Sport-Ligen und -Turniere Porno-Sponsoring verbieten.

    Und youporn, pornhub und Co. sind in Deutschland auch indiziert (siehe geleakte Sperrliste), d.h. man darf in Medien, die für unter 18-Jährige zugänglich sind, keine Werbung dafür machen, oder das Medium wird auch indiziert.

    Bin mal gespannt, was sich da entwickelt und stelle schonmal das Popcorn bereit...

    Chris

  2. Re: Rechtliches

    Autor: blackhawk2014 04.12.14 - 12:29

    Typisch deutsche rechtsheulsusen (nicht du, sondern die, die sowas veranlassen).

    Viel Wind um nix, da wird immer so getan, als wärs Hochverrat nackte Menschen zu sehen.
    Lächerlich.

  3. Re: Rechtliches

    Autor: Inspector 04.12.14 - 13:07

    Wäre interessant zu wissen ob das in Spanien auch so ist.
    Aber ich denke mal das YP sich da schon erkundigt hat ob das machbar wäre.^^

  4. Re: Rechtliches

    Autor: Bouncy 04.12.14 - 13:36

    C. Stubbe schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und youporn, pornhub und Co. sind in Deutschland auch indiziert (siehe
    > geleakte Sperrliste), d.h. man darf in Medien, die für unter 18-Jährige
    > zugänglich sind, keine Werbung dafür machen,
    Indizierung, Sperrliste, Werbeverbot - ich denke du würfelst da sehr verschiedene Sachverhalte und Worte durcheinander, und keines davon beschreibt die wirkliche Rechtslage...

  5. Re: Rechtliches

    Autor: Lemo 04.12.14 - 14:53

    Bouncy schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > C. Stubbe schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Und youporn, pornhub und Co. sind in Deutschland auch indiziert (siehe
    > > geleakte Sperrliste), d.h. man darf in Medien, die für unter 18-Jährige
    > > zugänglich sind, keine Werbung dafür machen,
    > Indizierung, Sperrliste, Werbeverbot - ich denke du würfelst da sehr
    > verschiedene Sachverhalte und Worte durcheinander, und keines davon
    > beschreibt die wirkliche Rechtslage...

    Richtig. Wäre YP indiziert, hui, da wäre hier aber was los. Das sag ich dir.

  6. Re: Rechtliches

    Autor: Andrej553 04.12.14 - 15:02

    Du meinst so wie die xpartner Werbung im Free TV o.ä.?

  7. Re: Rechtliches

    Autor: kevla 04.12.14 - 15:08

    so viel würfelt er garnicht durcheinander.

    sollte youporn tatsächlich indiziert sein, darf es in deutschland nicht mehr im für unter 18-jährige erreichbaren raum beworben werden. genau wie bei musik. ist ein album indiziert, darf es nicht mehr öffentlich beworben werden. in geschützen, nur für 18 bzw. ü18 jährige zugänglichen räumlichkeiten darf es aber weiterhin verkauft werden.

    was "sperrliste" für ein definiertes wort ist, weiß ich nicht, der rest stimmt aber.

  8. Re: Rechtliches

    Autor: C. Stubbe 04.12.14 - 15:25

    Mit der Sperrliste meine ich die Liste, die vor ein paar Monaten als "BPjM-leak" geleakt ist. Diese enthält, soweit ich das verstanden habe, die Telemedien (AKA Webseiten) von Liste C und D vom sogenannten "Index".

    Ich nenne sie deshalb Sperrliste, weil sie dazu gedacht ist, in verschlüsselter From an Routerhersteller und Öffentliche Einrichtungen weitergegeben zu werden, damit diese damit Jugenschutzfilter füttern können. Offzieller Name ist wohl "BPjM-Modul".

    Chris

  9. Re: Rechtliches

    Autor: narea 04.12.14 - 18:49

    Lemo schrieb:

    > Richtig. Wäre YP indiziert, hui, da wäre hier aber was los. Das sag ich
    > dir.

    Wieso? Das ändert eigentlich gar nichts, außer, dass man keine Werbung dafür machen darf. Bisher ist es auch schon illegal Personen <18 pornographisches Material zur Verfügung zu stellen. Eine Indizierung hat bezüglich der legalen Verfügbarkeit für Personen >18 keinen Einfluss.

  10. Re: Rechtliches

    Autor: Bouncy 05.12.14 - 08:26

    C. Stubbe schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Offzieller Name ist wohl "BPjM-Modul".
    ok, aber das ist nicht eine Liste von indizierten Seiten, es sind einfach als mehr oder weniger jugendgefährdend eingestufte Seiten. Indizierung ist ein rechtlicher Schritt, diese Liste nur eine Sammlung...

  11. Re: Rechtliches

    Autor: C. Stubbe 05.12.14 - 10:42

    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundespr%C3%BCfstelle_f%C3%BCr_jugendgef%C3%A4hrdende_Medien#BPjM-Filtermodul

    "In Zusammenarbeit mit Suchmaschinenanbietern wie Google erstellt die BPjM fortlaufend Listen *indizierter* Netzangebote, die als Basis für das BPjM-Filtermodul dienen."

    Und bei der Recherche gerade ist mir eine Sache aufgefallen, die mir vorher gar nicht klar war: Deutsche Suchmaschinen, und auch google Deutschland, implementieren das BPjM-Filtermodul sogar, d.h. die Seiten auf der Liste werden nicht in den Suchergebnissen gezeigt.

    https://www.google.de/#q=youporn
    https://www.google.com/#q=youporn

    Auf der de-seite mal runterscrollen, da steht dass google ein Ergebnis unterdrückt hat.

    Chris



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.12.14 10:53 durch C. Stubbe.

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