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Verliert man wirklich die Garantie?

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  1. Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: bb-generation 04.08.11 - 12:03

    Normalerweise, wenn man beim Händler ein Gerät kauft, hat man zwei Sachen dabei:
    * Gewährleistung (gesetzlich)
    * Garantie (freiwillig des Händlers)
    Beides wird jedoch mit dem Händler abgeschlossen. Man schließt keinen Vertrag mit HTC ab.
    Folglich kann so eine Garantieverzichtserklärung an HTC auch nur so wirksam sein, dass man sein Gerät nicht mehr direkt an HTC schicken kann. Der Vertrag mit dem Händler bleibt unangetastet.
    Aber dass man direkt sein Gerät zum Händler bringt und die von ihm versprochene Garantie einfordert, müsste doch eigentlich möglich sein?

    (Dass die Händler Verträge mit den Herstellern haben, dass diese die Geräte reparieren, ändert die Situation übrigens nicht. Nochmal: Das sind Verträge zwischen Hersteller und Händler, da kann der Kunde nichts beeinflussen)

    IANAL

  2. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: flasherle 04.08.11 - 12:04

    nein du hast ja das eigentlich produkt verändert, somit wäre ein neuer vertrag fällig...

  3. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: DooMMasteR 04.08.11 - 12:15

    das stimmt so nicht, teile des Produktes die von der Veränderung unberührt bleiben (zB die HW) sind weiterhin von der Gewährleistung abgedeckt

    u.U. sogar die SW, wenn die Modifikation eine mitgelieferte Funktion ist, ein rücktritt von der Gewährleistung ist dann auch nicht über eine Klause wie sie HTC auf der Website anbietet möglich, wobei sich darum dann Händler und HTC kloppen dürften, da der Händler in DE der Ansprechpartner für die Gewährleistung ist

  4. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: Anonymer Nutzer 04.08.11 - 12:23

    Soweit ich weiss, ist Garantie eine freiwillige Leistung des __Herstellers__ - die in der Praxis, richtig, in aller Regel ueber den Haendler abgewickelt wird.

  5. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: Ekelpack 04.08.11 - 12:33

    Garantie ist eine freiwillige Leistung, in der Regel des Herstellers. Allerdings kann natürlich auch ein Händler eine Garantie anbieten.
    Eine Garantie kann im Rahmen der vertraglichen Grenzen zugesichert, entzogen, verlängert oder nachträglich gegeben werden.

    Gewährleistung ist eine gesetzlich bestimmte Zusicherung, dass das Produkt / die Ware einwandfrei ist.
    Die gesetzliche Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden und gilt zwei jahre lang.

    Das erste halbe Jahr der Gewährleistung liegt die Beweispflicht bei einem Mangel an der Sache beim Händler. Der Händler muss im Streitfall nachweisen, dass die Ware einwandfrei war.
    Ab einem halben Jahr liegt die Beweispflicht beim Kunden. Der kunde muss nachweisen, dass die Ware nicht einwandfrei war.

  6. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: zuvielinternet 04.08.11 - 12:51

    Ekelpack schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Gewährleistung ist eine gesetzlich bestimmte Zusicherung, dass das Produkt
    > / die Ware einwandfrei ist.

    Und genau dort liegt der Hase im Pfeffer. Es gilt nämlich "zum Zeitpunkt der Übergabe" und schließt auch "versteckte Mängel" ein. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf Fehler aufgrund unsachgemäßem Gebrauch (Stürze etc.).

    Daher werden Fehler, die Ihren Grund im Öffnen des Bootloaders haben nicht gedeckt sein. Eine kalte Lötstelle würde aber trotz geöffnetem Bootloader auf Gewährleistung repariert werden.

    Stellt sich nur die Frage, wie Laien den Fehler lokalisieren sollen? Der Hersteller könnte ja die kalte Lötstelle korrekt verlöten und behaupten, es war ein Fehler aufgrund des geöffneten Bootloaders.

    Grundsätzlich kann ich nur jedem raten, genau zu prüfen, ob man die Garantie des Herstellers in Anspruch möchte. Damit wird nach aktueller Rechtsprechung nämlich der Händler aus seiner Gewährleistungspflicht entlassen. Zumindest, was den reklamierten Fehler angeht. Händler allerdings drängen einem gerne dazu, die Garantie zu wählen. Ist auch klar, warum...

  7. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: kevla 04.08.11 - 13:49

    bb-generation schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Normalerweise, wenn man beim Händler ein Gerät kauft, hat man zwei Sachen
    > dabei:
    > * Gewährleistung (gesetzlich)
    > * Garantie (freiwillig des Händlers)
    > Beides wird jedoch mit dem Händler abgeschlossen. Man schließt keinen
    > Vertrag mit HTC ab.

    aber garantie gibt in der regel trotzdem der hersteller, nicht der händler. deshalb schickt der mediamarkt dein gerät auch ein.

    dass der händler eine extra garantie gibt, ist eher die ausnahme.

  8. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: knusperkopf 04.08.11 - 19:00

    Soweit ich weiß, gibt es eine gesetzliche Mindestgarantie von 6 Monaten, also nix freiwillig. Freiwillig ist alles, was über 6 Monate hinaus geht.

    Schöner wär es ja, die Garantie auf 2 Jahre auszudehnen und nicht so einen Quatsch mit 2 Jahre Gewährleistung, aber wir sind ja nicht beim Wunschkonzert. Kaum ein Hersteller will langlebige haltbare Produkte für den Massenmarkt. :)

    ---
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  9. Re: Verliert man wirklich die Garantie?

    Autor: samy 05.08.11 - 07:33

    bb-generation schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > * Garantie (freiwillig des Händlers)

    Da liegt schon dein Fehler. Die Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber NICHT des Händler (der wird sich schön freuen), sondern des Herstellers....

    -------------------------------------------------
    Für offene Standards
    -------------------------------------------------

  10. Re: Welches Gesetz kommt denn zur Anwendung

    Autor: Anonymer Nutzer 05.08.11 - 09:03

    USA, China, Asien oder Europa oder Deutschland ?

    Die Unrechtssprechung hat wie immer genügend Lücken gelassen und die Anwälte von HTC werden sich dazu wohl auch schon ihre Gedanken gemacht haben.

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