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Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: /mecki78 19.12.18 - 11:27
Ich meine, sonst müssten sie auch haften, wenn jemand einen Unfall baut, weil er beim Fahren ihren Hot Dog gegessen hat. Immerhin war da kein Warnhinweis dran, dass man Hot Dogs nicht während der Autofahrt essen sollte. Auch verschwindet die Wurst nicht automatisch im Brötchen, sobald man ein Auto betritt.
Und das ist ja noch die harmloseste Klage dieser Art. Wenn Hersteller von Produkten dafür verantwortlich sind, was Menschen mit ihren Produkten hinterher anstellen, dann hätte die US Schusswaffenindustrie ab morgen ein ernstes Problem.
/Mecki
1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.12.18 11:28 durch /mecki78. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Anonymer Nutzer 19.12.18 - 12:33
Die Sache ist, dass oft vor Gericht Einzel-Urteile fallen die allgemein angewandt komische Konsequenzen hätten.
Z.B. JDownloader2 wurde verboten, weil man damit auch Streams abspeichern konnte, für die es dazu kein Einverständnis gab ... eine nicht legale Handlung wurde durch Funktionen der Software unterstützt ... wenden wir das Urteil nun mal auf das fälschen von Dokumenten an ... z.B. Word, Writer o.ä. bietet dafür Funktionalität, LaTeX auch ... deswegen verbieten, ja oder nein? -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Kirschkuchen 19.12.18 - 12:51
Interessant auch dass eine "Beim Fahren nicht stören"-Funktion von einem Smartphone-Hersteller gefordert wird, und Kfz-Infotainmentsysteme mit Touchscreens so groß wie Tablets während der Fahrt nach belieben verwendet werden können sollen.
Nach dem Gesetz darf man sein Smartphone während der Fahrt nicht verwenden.
Dazu gehört auch das Weiterschalten eines Liedes bei einem per Bluetooth oder Aux-In verbundenen Smartphone.
Bei einem Seat Leon den ich letztens gefahren bin wurden mir während der Fahrt beim per Bluetooth verbundenen Smartphone permanent Buttons eingeblendet die ebenfalls das Weiterschalten ermöglichen.
Seat Fullink ermöglicht gar die Nutzung von Smartphone-Apps auf dem Infotainment-Touchscreen.
Wo ist der Unterschied? Weil ich das das Smartphone in die Hand nehmen kann? Muss ich ja nicht, es gibt Handyhalterungen und Ablagen die eine Bedienung erlauben ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.
Okay, der Beifahrer könnte das System auch bedienen. Dann sollte es in unserer Zeit glaube ich aber auch kein Problem sein technisch zu verhindern dass auch nur der Beifahrer das System bedienen kann.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.12.18 12:51 durch Kirschkuchen. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Anonymer Nutzer 19.12.18 - 13:25
Was ich eigentlich verdeutlichen wollte, ist, dass ein Gericht nicht unbedingt die falsche Adresse ist, wenn man wissen will ob die Dinge im speziell dargelegten Fall richtig gehandhabt wurden. Wenn man daran Zweifel hegt ist der Klageweg nicht der schlechteste um Klärung zu erreichen.
Die Bestimmung allgemein gültiger Normen ist hingegen Aufgabe der Politik. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: narfomat 19.12.18 - 14:00
>Wenn Hersteller von Produkten dafür verantwortlich sind, was Menschen mit ihren Produkten hinterher anstellen, dann hätte die US Schusswaffenindustrie ab morgen ein ernstes Problem.
tote koennen nicht mehr klagen... =] -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Anonymer Nutzer 19.12.18 - 14:08
ML82 schrieb:
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> Die Sache ist, dass oft vor Gericht Einzel-Urteile fallen die allgemein
> angewandt komische Konsequenzen hätten.
>
> Z.B. JDownloader2 wurde verboten,
Wann soll das denn passiert sein?
Davon hab ich ja gar nix mitbekommen und JD2 gibts auch an jeder ecke zum download.
> weil man damit auch Streams abspeichern
> konnte, für die es dazu kein Einverständnis gab ... eine nicht legale
> Handlung wurde durch Funktionen der Software unterstützt ... wenden wir das
> Urteil nun mal auf das fälschen von Dokumenten an ... z.B. Word, Writer
> o.ä. bietet dafür Funktionalität, LaTeX auch ... deswegen verbieten, ja
> oder nein? -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: kendon 19.12.18 - 14:16
> > Z.B. JDownloader2 wurde verboten,
> Wann soll das denn passiert sein?
> Davon hab ich ja gar nix mitbekommen und JD2 gibts auch an jeder ecke zum
> download.
Nachdem die Funktion zum Download von RTSP Streams entfernt wurde gibt's den ja auch wieder, aber deshalb kann man damit z.B. keine TV Now Streams aufzeichnen...
Wann das war weiss ich auch nicht, dürfte ein Weilchen her sein. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Kirschkuchen 19.12.18 - 14:16
Das ist im Kontext mit dem Satz davor zu sehen:
ML82 schrieb:
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> Die Sache ist, dass oft vor Gericht Einzel-Urteile fallen die allgemein angewandt komische Konsequenzen hätten. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: kendon 19.12.18 - 14:19
> Wo ist der Unterschied? Weil ich das das Smartphone in die Hand nehmen
> kann? Muss ich ja nicht, es gibt Handyhalterungen und Ablagen die eine
> Bedienung erlauben ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.
Und damit ist die Nutzung des Handys auch erlaubt*. Wenn das Handy fest in der Halterung ist darfst Du es auch während der Fahrt benutzen. Wenn Du es in die Hand nimmst verstösst Du gegen die StVO, egal was DU mit Handy machst (auch wenn Du es nur festhälst).
*ohne dich dabei ablenken zu lassen, WhatsApp Nachrichten oder Youtube-Videos sind deshalb nicht pauschal erlaubt:
§23 StVO:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Kirschkuchen 19.12.18 - 15:55
Nun ja es gibt Gerichtsurteile die sagen man darf ein Handy in die Hand nehmen um es woanders hin zu legen. Insgesamt doch sehr schwammig das Ganze.
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Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: kendon 19.12.18 - 16:32
OK, grundsätzlich ist da von "nutzen" die Rede. Sollte man dringend ändern, sonst fangen demnächst alle an ihre Handys im Auto permanent hin- und her zu "legen"...
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Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Anonymer Nutzer 19.12.18 - 17:08
kendon schrieb:
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> > > Z.B. JDownloader2 wurde verboten,
> > Wann soll das denn passiert sein?
> > Davon hab ich ja gar nix mitbekommen und JD2 gibts auch an jeder ecke
> zum
> > download.
>
> Nachdem die Funktion zum Download von RTSP Streams entfernt wurde gibt's
> den ja auch wieder, aber deshalb kann man damit z.B. keine TV Now Streams
> aufzeichnen...
> Wann das war weiss ich auch nicht, dürfte ein Weilchen her sein.
Ah okay. Das ist echt an mir vorbeigegangen.
Gut vermisse die Funktion aber auch nicht. Alles wichtige funktioniert noch. :) -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: ldlx 19.12.18 - 17:37
Mir fehlt an deiner Ausführung gerade noch: Halten ist ok, so lange du es dabei nicht nutzt - z. B. Bewegung von der Hosentasche zur Halterung.
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Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Til23 19.12.18 - 18:27
ldlx schrieb:
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> Mir fehlt an deiner Ausführung gerade noch: Halten ist ok, so lange du es
> dabei nicht nutzt - z. B. Bewegung von der Hosentasche zur Halterung.
Erlaubt ist: Wenn sie das Handy/Smartphone in die Halterung legen/befestigen, weil es z.B. stört wo es liegt(Hosentausche).
Sie dürfen es aber nicht bewegen um es dann zu nutzen, auch wenn es dann in einer Halterung ist.
Hier könnte das Bewegen, dann bereits als Nutzen gewertet werden.
Was erlaubt wäre es zu bewegen, weil es stört und danach erst auf die Idee kommen es zu nutzen.
Es gibt auch ein interessantes Urteil mit Freispruch von einem Herren, der die Freisprechanlage des Autos nutze und er das verbundene Handy in der Hand während der Fahrt behalten hatte.
Dies scheint damit auch erlaubt zu sein, solange keine Funktion des Handys bedient oder benutz werden.
https://openjur.de/u/886644.html -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: dEEkAy 19.12.18 - 21:52
Kirschkuchen schrieb:
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> Interessant auch dass eine "Beim Fahren nicht stören"-Funktion von einem
> Smartphone-Hersteller gefordert wird, und Kfz-Infotainmentsysteme mit
> Touchscreens so groß wie Tablets während der Fahrt nach belieben verwendet
> werden können sollen.
Du darfst ja gern mal auf deinem Touchscreen im Auto herumtatschen, während die Polizei neben dir her fährt. Die werden dich (wenn es gerade nichts wichtigeres gibt) aufhalten und zur Kasse beten.
> Nach dem Gesetz darf man sein Smartphone während der Fahrt nicht
> verwenden.
Ja und nein. Das Thema ist, du darfst es nicht in der Hand halten und bedienen. Wenn du eine Haltevorrichtung dafür hast, darfst du es sehr wohl bedienen. Allerdings muss sich die Bedienung hier auf "sekundenschnelle Bedienung" beschränken.
Also nicht ewig auf dem Touch herumwischen sondern mal kurz drauf tippen (nächstes Lied) etc.
> Dazu gehört auch das Weiterschalten eines Liedes bei einem per Bluetooth
> oder Aux-In verbundenen Smartphone.
> Bei einem Seat Leon den ich letztens gefahren bin wurden mir während der
> Fahrt beim per Bluetooth verbundenen Smartphone permanent Buttons
> eingeblendet die ebenfalls das Weiterschalten ermöglichen.
> Seat Fullink ermöglicht gar die Nutzung von Smartphone-Apps auf dem
> Infotainment-Touchscreen.
>
> Wo ist der Unterschied? Weil ich das das Smartphone in die Hand nehmen
> kann? Muss ich ja nicht, es gibt Handyhalterungen und Ablagen die eine
> Bedienung erlauben ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.
Das ist Tatsächlich einer der Knackpunkte.
> Okay, der Beifahrer könnte das System auch bedienen. Dann sollte es in
> unserer Zeit glaube ich aber auch kein Problem sein technisch zu verhindern
> dass auch nur der Beifahrer das System bedienen kann.
Du darfst übrigens auch nicht während der Fahrt an deinem Radio herumschalten und walten. Wenn du da ewig dran rumfummelst oder irgendwelche Einstellungen über dein iDrive machst, kannst du auch zur Kasse gebeten werden. Weiß nur irgendwie keiner. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: dEEkAy 19.12.18 - 21:55
kendon schrieb:
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> > Wo ist der Unterschied? Weil ich das das Smartphone in die Hand nehmen
> > kann? Muss ich ja nicht, es gibt Handyhalterungen und Ablagen die eine
> > Bedienung erlauben ohne das Gerät in die Hand zu nehmen.
>
> Und damit ist die Nutzung des Handys auch erlaubt*. Wenn das Handy fest in
> der Halterung ist darfst Du es auch während der Fahrt benutzen. Wenn Du es
> in die Hand nimmst verstösst Du gegen die StVO, egal was DU mit Handy
> machst (auch wenn Du es nur festhälst).
Nicht ganz. Du darfst dein Handy auch in der Hand halten, aber nicht bedienen. Gibt dazu nen informatives Video von Auto, Motor, Sport TV.
> *ohne dich dabei ablenken zu lassen, WhatsApp Nachrichten oder
> Youtube-Videos sind deshalb nicht pauschal erlaubt:
>
> §23 StVO:
> (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der
> Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt
> ist, nur benutzen, wenn
>
> 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
> 2. entweder
> a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
> b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-,
> Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum
> Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen
> erfolgt oder erforderlich ist.
Das Stichwort hier ist BEDIENEN. Wenn du es in deiner Hand hältst und dich damit am Ohr Kratzt, deine Backe damit streichelst oder sowas, ist das vollkommen legal. Sobald du es an machst und damit interagierst, NOGO. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: Kirschkuchen 20.12.18 - 08:40
dEEkAy schrieb:
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> Das Stichwort hier ist BEDIENEN. Wenn du es in deiner Hand hältst und dich
> damit am Ohr Kratzt, deine Backe damit streichelst oder sowas, ist das
> vollkommen legal. Sobald du es an machst und damit interagierst, NOGO.
Nun ja komm mal ohne Anwalt da raus wenn du mit einem Handy deine Backe streichelst, die Polizei das sieht und dich an der nächsten Kreuzung in 100 m rauszieht. Anrufprotokolle kann man noch während der Fahrt zur nächsten Kreuzung manipulieren und es gibt nicht bei allen Netzbetreibern Einzelverbindungsnachweise.
Würde die Polizei mit der gleichen Mentalität wie sie Handysünder verfolgen an Raser herangehen - halleluja. Zwei Polizisten schauen auf den Tacho ihres Autos während sie einen Raser verfolgen, so was zählt ja auch nicht als Beweis.
Insgesamt weiterhin ziemlich willkürlich und schwammig das Ganze.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 20.12.18 08:41 durch Kirschkuchen. -
Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: kendon 20.12.18 - 10:05
Einschlägige Foren berichten davon dass es aktuell wieder geht. Aber so tief steck ich nicht drin, und so sehr interessiert es mich ob der Content-Qualität der besagten Anbieter auch nicht...
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Re: Da haben Hot Dog Verkäufer noch mal Glück gehabt
Autor: ldlx 20.12.18 - 18:46
dEEkAy schrieb:
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> Die werden dich (wenn es gerade nichts wichtigeres gibt) aufhalten und zur Kasse beten.
Beten werden weder die noch ich - es heißt "zur Kasse bitten" *SCNR*



