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Ich sehe das Problem nicht
Autor: LennStar 22.05.19 - 15:36
Im ALDI zurückgeben (wer in Verkehr bringt ist zur Rücknahme verpflichtet) und Quittung ausstellen müssen, oder unfreie Zusendung, und da wäre ganz schnell ein "behaltet es doch" rausgekommen.
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Re: Ich sehe das Problem nicht
Autor: seronulpha 22.05.19 - 16:20
Nur ist weder die Aldi-Filiale noch die Aldi GmbH & Co. KG der Vertragspartner, daher sind beide auch nicht zur Entgegennahme verpflichtet. Nicht umsonst richtete sich die Klage hier gegen die Eplus Service GmbH.
Und ja, das ist für den Laien nicht zu überblicken, ändert aber nichts an der Tatsache. -
Re: Ich sehe das Problem nicht
Autor: robinx999 22.05.19 - 19:17
Ja und nein, rechtlich stimmt es schon. Nur Denke ich wäre es nicht verkehrt wenn man so weit geht und sagt wer es verkauft muss sich auch um Kündigungen kümmern.
Klar aktuell ist die Gesetzeslage so nicht, aber es wäre aus Kundensicht wünschenswert wenn der Mobilfunkanbieter der Verträge in einem Elektro Markt verkauft dann auch die Kündigung behandeln müsste. Analog auch diejenigen die Zeitungsabos an Ständen verkaufen, ADAC Mitgliedschaften oder ähnlichtes -
Re: Ich sehe das Problem nicht
Autor: wupme 23.05.19 - 02:15
robinx999 schrieb:
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> Ja und nein, rechtlich stimmt es schon. Nur Denke ich wäre es nicht
> verkehrt wenn man so weit geht und sagt wer es verkauft muss sich auch um
> Kündigungen kümmern.
Wozu? Die Simkarte wird von denen eh nur weggeworfen am Ende, es ist reine Gängelung des ehemaligen Kunden diese zurück zu verlangen. -
Re: Ich sehe das Problem nicht
Autor: ichbinsmalwieder 23.05.19 - 11:04
LennStar schrieb:
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> Im ALDI zurückgeben (wer in Verkehr bringt ist zur Rücknahme verpflichtet)
> und Quittung ausstellen müssen, oder unfreie Zusendung, und da wäre ganz
> schnell ein "behaltet es doch" rausgekommen.
Man stelle sich die Situation vor, dass man sein Handy mit dieser SIM-Karte verloren hat und jetzt wenigstens das Restguthaben ausgezahlt haben will.



