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"Mit Strahlungssensiblen besser umgehen"
Autor: the_second 29.11.21 - 16:43
Vorschlag: Wer im Doppelblindtest nachweisen kann, dass er die elektromagnetische Strahlung eines Mobiltelefons tatsächlich mit statistisch relevanter Abweichung vom Zufall wahrnehmen kann, der darf Bedenken in der Richtung einreichen.
Besteht keiner von denen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.11.21 16:44 durch the_second. -
Re: "Mit Strahlungssensiblen besser umgehen"
Autor: stop 29.11.21 - 17:21
jupp
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Re: "Mit Strahlungssensiblen besser umgehen"
Autor: Norcoen 29.11.21 - 17:55
stimme zu, allerdings sollte dass dann als blockierendes Veto gelten, nicht nur ein Recht auf Bedenken einreichen.
Habe keine Probleme mit irgendwelchen Strahlungen, aber als Kind konnte ich durch 2 Wände sagen ob jemand grad den Röhrenfernseher ein- oder ausgeschaltet hat - glücklicheweise gibt es die Dinger kaum noch -
Re: "Mit Strahlungssensiblen besser umgehen"
Autor: 3247 30.11.21 - 10:22
the_second schrieb:
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> Vorschlag: Wer im Doppelblindtest nachweisen kann, dass er die
> elektromagnetische Strahlung eines Mobiltelefons tatsächlich mit
> statistisch relevanter Abweichung vom Zufall wahrnehmen kann, der darf
> Bedenken in der Richtung einreichen.
Ich kann das. Zumindest die Strahlung im Bereich von ca. 400 bis 800 THz. Aber das ist ja auch die gefährliche, weil sie psychosomatische Beschwerden auslöst. -
Re: "Mit Strahlungssensiblen besser umgehen"
Autor: pansono 01.12.21 - 13:21
Vermutlich bist du verrückt genug dazu dir für den gefährlichen Bereich die Emitter unter die Zimmerdecke zu hängen



