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Sonderkündigungsrecht?

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  1. Sonderkündigungsrecht?

    Autor: genussge 16.07.19 - 08:32

    Wie verhält sich das, wenn man bereits Kunde mit entsprechenden Tarif ist? Wird hier dann auch Strem-On gestrichen? Würde das bedeuten, dass man vorzeitig kündigen darf?

  2. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor: einglaskakao 16.07.19 - 08:49

    genussge schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie verhält sich das, wenn man bereits Kunde mit entsprechenden Tarif ist?
    > Wird hier dann auch Strem-On gestrichen? Würde das bedeuten, dass man
    > vorzeitig kündigen darf?
    StreamOn ist eine kostenlose Zubuchoption und nicht Bestandteil des Hauptvertrags.

  3. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor: Teeklee 16.07.19 - 08:52

    Klar aber die Werbung suggeriert aber was anderes.

  4. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor: chefin 16.07.19 - 09:03

    Jo, das leidige Thema das Kleingedruckte zu lesen. War schon vor 70 Jahren so, das man zu faul war zu lesen, hat sich bis heute nicht geändert.

    Und genauso wenig hat sich geändert, das auch das Kleingedruckte gültig ist.

  5. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor: leMatin 16.07.19 - 10:06

    chefin schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Jo, das leidige Thema das Kleingedruckte zu lesen. War schon vor 70 Jahren
    > so, das man zu faul war zu lesen, hat sich bis heute nicht geändert.
    >
    > Und genauso wenig hat sich geändert, das auch das Kleingedruckte gültig
    > ist.

    Dazu ein klares „jein“, zumindest allgemein betrachtet. Wenn der Werbetext auf etwas anderes schließen lässt, aber die AGBs dem entgegenstehen, zählt nach aktueller Rechtsauffassung der Werbetext als maßgeblicher Vertragsbestandteil und „überschreibt“ quasi die AGBs. Da die Werbeversprechen in der Regel auch mehr als deutlich herausgestellt werden (Produktbeschreibung, Plakate,...), sind diese entsprechend höher zu gewichten, wenn diese einen anderen Anschein erwecken, als die AGBs vorgeben. Es kommt halt darauf an, wie das von der Telekom verkauft wird/wurde.

  6. Re: Sonderkündigungsrecht?

    Autor: Spaghetticode 16.07.19 - 17:49

    genussge schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wie verhält sich das, wenn man bereits Kunde mit entsprechenden Tarif ist?
    > Wird hier dann auch Strem-On gestrichen?

    Das weiß bloß die Telekom. Es könnte auch sein, dass die Telekom StreamOn für Bestandskunden rechtskonform ausgestaltet, indem sie StreamOn EU-weit bis zur Fair-Use-Grenze anbietet und die Drosselung deaktiviert.


    > Würde das bedeuten, dass man
    > vorzeitig kündigen darf?

    Bei einer Einstellung von StreamOn wird die Telekom wohl erstmal versuchen, den Vertrag durch einen Neuvertrag zu ersetzen: „Wir müssen StreamOn leider einstellen. Aber wir bieten Ihnen an, Ihren aktuellen Vertrag durch einen mit 20 GB mehr Datenvolumen abzulösen. Preis und sonstige Konditionen bleiben gleich.“

    Wenn man ablehnt und kündigt, wird die Telekom wohl sowas schreiben: „Unsere AGB sehen kein Sonderkündigungsrecht bei Einstellung von StreamOn vor, da es sich dabei um keinen integrierten Vertragsbestanteil, sondern um eine optionale Zusatzoption handelt. Dennoch akzeptieren wir Ihre Sonderkündigung zum 01.08.2019 aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ihr Anschluss wird zu diesem Datum deaktiviert. Bitte beachten Sie, dass wir bei einer Portierung Ihrer Rufnummer 30 ¤ berechnen.“ Die Telekom weiß ganz genau, dass da ein enormer Imageschaden droht und dass ihre Ansicht vor Gericht keinen Bestand haben wird.

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