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  5. › Klares Design: Apple will…

Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

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  1. Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: schily 22.06.15 - 11:57

    Das Zentrale an einem Patent ist ja gerade, daß das zu patentierende Verfahren darin beschrieben wird. Nur dieses Verfahren ist dann geschützt.

    Das ermöglicht es der Konkurrenz andere Verfahren zu finden - die vielleicht sogar besser sind.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.06.15 11:58 durch schily.

  2. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: baumhausbewohner 22.06.15 - 12:44

    Design patente gibt es aber auch noch...

  3. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: hackCrack 22.06.15 - 13:39

    Glaub mir, Apple kann alles patentieren lassen wenn sie das wollen...

  4. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: violator 22.06.15 - 14:40

    schily schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das ermöglicht es der Konkurrenz andere Verfahren zu finden - die
    > vielleicht sogar besser sind.

    So wie bei Slide to unlock, wo Apple die Konkurrenz verklagt hat, obwohl sie was ganz anderes gemacht hat? Weil das "Patent" wieder total schwammig formuliert war und auf so ziemlich alles zutreffen könnte?

  5. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: schily 22.06.15 - 16:29

    Designpatente werden hier aber als "Geschmacksmuster" verstanden. Das hätte Golem doch sicherlich korrekt wiedergegeben....

  6. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Anonymer Nutzer 22.06.15 - 19:03

    schily schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Designpatente werden hier aber als "Geschmacksmuster" verstanden. Das hätte
    > Golem doch sicherlich korrekt wiedergegeben....

    Wobei ich das Wort "Geschmacksmuster" wirklich lächerlich finde, da es mit Geschmack also Nahrung eigentlich gar nichts zu tun hat, aber damit leicht verwechselt werden kann... Das Wort Design Patente wäre da weitaus stimmiger...

  7. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: xmaniac 22.06.15 - 20:15

    Leute haben halt verschiedene Geschmäcker, was Design abelangt ;)

  8. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: alex2345 22.06.15 - 21:21

    Clarissa1986 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > schily schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Designpatente werden hier aber als "Geschmacksmuster" verstanden. Das
    > hätte
    > > Golem doch sicherlich korrekt wiedergegeben....
    >
    > Wobei ich das Wort "Geschmacksmuster" wirklich lächerlich finde, da es mit
    > Geschmack also Nahrung eigentlich gar nichts zu tun hat, aber damit leicht
    > verwechselt werden kann... Das Wort Design Patente wäre da weitaus
    > stimmiger...


    Geschmack (mhd. gesmac für ‚das Vermögen zu schmecken‘) steht für:

    das Schmecken als Geschmackssinn im engeren physiologischen Sinn als Gustatorische Wahrnehmung
    Geschmack (Sinneseindruck), das damit verbundene multimodale Empfinden (samt Geruch)
    Geschmack (Kultur), subjektives Werturteil: dass etwas jemandem gefällt (ästhetisch, sozial, ethisch oder moralisch verstehbar)

  9. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Hatt 22.06.15 - 22:20

    Geschmacksmuster gibt es schon laenger nicht mehr.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.06.15 22:21 durch Hatt.

  10. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Anonymer Nutzer 23.06.15 - 04:36

    xmaniac schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Leute haben halt verschiedene Geschmäcker, was Design abelangt ;)

    Ha ha :P

  11. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Anonymer Nutzer 23.06.15 - 04:39

    alex2345 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Geschmack (mhd. gesmac für ‚das Vermögen zu schmecken‘) steht
    > für:
    >
    > das Schmecken als Geschmackssinn im engeren physiologischen Sinn als
    > Gustatorische Wahrnehmung
    > Geschmack (Sinneseindruck), das damit verbundene multimodale Empfinden
    > (samt Geruch)
    > Geschmack (Kultur), subjektives Werturteil: dass etwas jemandem gefällt
    > (ästhetisch, sozial, ethisch oder moralisch verstehbar)

    Das weiß ich selber <.<
    Es ging mir um die Verwechslungsgefahr und daß selbige bei der Definition "Design Patent" nicht bestünde.

  12. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Anonymer Nutzer 23.06.15 - 04:40

    Hatt schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Geschmacksmuster gibt es schon laenger nicht mehr.

    Seit wann und wie das?

  13. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Hatt 23.06.15 - 23:47

    Hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrueckt. Es gibt den Begriff Geschmacksmuster nicht mehr, bzw er ist falsch. Das aequivalent heißt nun "eingetragenes Design". Ich glaube seit 1.1.2014

  14. Re: Ohne Beschreibung des Verfahrens nicht patentierbar

    Autor: Anonymer Nutzer 24.06.15 - 02:41

    Hatt schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Hab mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrueckt. Es gibt den Begriff
    > Geschmacksmuster nicht mehr, bzw er ist falsch. Das aequivalent heißt nun
    > "eingetragenes Design". Ich glaube seit 1.1.2014

    Finde ich gut und klingt auch viel besser :)

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