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Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Lemo 19.08.22 - 08:24
Also ich sehe da keine Möglichkeit der Rechtssicherheit bei diesem Gerät.
Man müsste da ja eigentlich ein System des aktiven nachweisbaren Feedbacks wie bei Callcentern umsetzen, das wird es ja kaum haben. -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Hurrdurrgurrlem 19.08.22 - 08:39
Man kann sich die Genehmigung holen, Aufnahme starten und zu Beginn direkt in der Aufnahme nochmals beidseitig bestätigen, dass man sich der Aufnahme bewusst ist.
Aber machen wir uns nichts vor:
Schlussendlich wird so ein Gerät hierzulande zu 95% dazu genutzt werden hinterrücks heimlich Gespräche mitzuschneiden. -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Sladen 19.08.22 - 08:56
Hurrdurrgurrlem schrieb:
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> Man kann sich die Genehmigung holen, Aufnahme starten und zu Beginn direkt
> in der Aufnahme nochmals beidseitig bestätigen, dass man sich der Aufnahme
> bewusst ist.
>
> Aber machen wir uns nichts vor:
> Schlussendlich wird so ein Gerät hierzulande zu 95% dazu genutzt werden
> hinterrücks heimlich Gespräche mitzuschneiden.
Das Problem ist, das dann immer aussage gegen aussage, steht. Du kannst das aber dadurch lösen, dass du am Anfang sagst, "also machen wir das ab jetzt wie zuvor besprochen". Dann hat der andere ein Problem :D. -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Oktavian 19.08.22 - 09:04
> Das Problem ist, das dann immer aussage gegen aussage, steht. Du kannst das
> aber dadurch lösen, dass du am Anfang sagst, "also machen wir das ab jetzt
> wie zuvor besprochen". Dann hat der andere ein Problem :D.
Genau so ist bei Callcentern ja üblicherweise die Formulierung. Erst erklärt er das Verfahren und fragt Dich, ob du einverstanden bist. Dann startet die Aufnahme und er wiederholt "Wie ich ihnen ja gerade vor dieser Aufnahme erklärt habe, wird jetzt alles aufgenommen, bitte bestätigen Sie mir noch einmal mit Ja, dass sie damit einverstanden sind..." -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: demon driver 19.08.22 - 09:23
Sladen schrieb:
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> Hurrdurrgurrlem schrieb:
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> > Man kann sich die Genehmigung holen, Aufnahme starten und zu Beginn direkt
> > in der Aufnahme nochmals beidseitig bestätigen, dass man sich der Aufnahme
> > bewusst ist.
> >
> > Aber machen wir uns nichts vor:
> > Schlussendlich wird so ein Gerät hierzulande zu 95% dazu genutzt werden
> > hinterrücks heimlich Gespräche mitzuschneiden.
>
> Das Problem ist, das dann immer aussage gegen aussage, steht. Du kannst das
> aber dadurch lösen, dass du am Anfang sagst, "also machen wir das ab jetzt
> wie zuvor besprochen". Dann hat der andere ein Problem :D.
Nein, denn du musst das konkrete Einverständnis zur Aufzeichnung im Zweifel nachweisen können. -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Lemo 19.08.22 - 09:29
Oktavian schrieb:
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> > Das Problem ist, das dann immer aussage gegen aussage, steht. Du kannst
> das
> > aber dadurch lösen, dass du am Anfang sagst, "also machen wir das ab
> jetzt
> > wie zuvor besprochen". Dann hat der andere ein Problem :D.
>
> Genau so ist bei Callcentern ja üblicherweise die Formulierung. Erst
> erklärt er das Verfahren und fragt Dich, ob du einverstanden bist. Dann
> startet die Aufnahme und er wiederholt "Wie ich ihnen ja gerade vor dieser
> Aufnahme erklärt habe, wird jetzt alles aufgenommen, bitte bestätigen Sie
> mir noch einmal mit Ja, dass sie damit einverstanden sind..."
Das System funktioniert anders, es wird eine Aufnahme der Bandansage und deiner Einverständnis erstellt, die aber direkt verworfen wird, wenn du nicht zustimmst. Gleiches gilt, wenn du eine Zahl eingeben sollst, das wird auch aufgezeichnet und verworfen, falls du es nicht tust. Es ist quasi ein temporäres Aufnahmefenster, das erst bei Zustimmung dauerhaft wird. Quasi so ähnlich wie jede Livebildkamera auch, die ja die Daten zwischenspeichert und dann nach Ausstrahlung des Livebilds verwirft.
Das geht aber nur, wenn du dahinter ein System stehen hast, hast du am Handy nicht. -
Re: Und wie genau soll die Genehmigung eingeholt werden?
Autor: Dakkaron 19.08.22 - 09:31
demon driver schrieb:
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> Sladen schrieb:
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> > Hurrdurrgurrlem schrieb:
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> > > Man kann sich die Genehmigung holen, Aufnahme starten und zu Beginn
> direkt
> > > in der Aufnahme nochmals beidseitig bestätigen, dass man sich der
> Aufnahme
> > > bewusst ist.
> > >
> > > Aber machen wir uns nichts vor:
> > > Schlussendlich wird so ein Gerät hierzulande zu 95% dazu genutzt
> werden
> > > hinterrücks heimlich Gespräche mitzuschneiden.
> >
> > Das Problem ist, das dann immer aussage gegen aussage, steht. Du kannst
> das
> > aber dadurch lösen, dass du am Anfang sagst, "also machen wir das ab
> jetzt
> > wie zuvor besprochen". Dann hat der andere ein Problem :D.
>
> Nein, denn du musst das konkrete Einverständnis zur Aufzeichnung im Zweifel
> nachweisen können.
Naja, geht, wie oben beschrieben, einfach.
Zuerst holt man sich das mündliche, nicht aufgezeichnete Einverständnis ab. Wenn der Andere zustimmt, ist es schon rechtsgültig, wenn auch noch nicht belegbar.
Hier startet man die Aufnahme und fragt noch mal um Einverständnis. Nimmt der Andere an, dann passt alles. Lehnt der Andere dann ab, dann stoppt man die Aufnahme und löscht sie.
Man hat ja nicht illegal gehandelt (da man ja ein Einverständnis hat), es ist nur nicht beweisbar. Wenn man die Aufnahme löscht, dann ist es aber auch nicht beweisbar, dass man aufgenommen hat. Da steht, im schlimmsten Fall, nur Wort gegen Wort, ohne entstandenem Schaden und ohne dass irgendwas Illegales passiert ist.



