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Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Koto 10.07.17 - 18:07
Man muss da nicht anrufen. Rechtlich ist das unzulässig.
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Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: johnripper 10.07.17 - 18:57
Koto schrieb:
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> Man muss da nicht anrufen. Rechtlich ist das unzulässig.
Brief schreiben? Damit die mir sagen der ist nicht angekommen, es fehlte die Unterschrift oder wichtige Daten zur Bearbeitung?
Qualifiziertes Fax, sonst nix. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: der_wahre_hannes 10.07.17 - 19:59
johnripper schrieb:
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> Koto schrieb:
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> > Man muss da nicht anrufen. Rechtlich ist das unzulässig.
>
> Brief schreiben? Damit die mir sagen der ist nicht angekommen, es fehlte
> die Unterschrift oder wichtige Daten zur Bearbeitung?
>
> Qualifiziertes Fax, sonst nix.
Fax? Damit die sagen, das ist nicht angekommen (trotz Sendebstätigung), es fehlte die Unterschrift oder wichtige Daten zur Bearbeitung?
Ach so, "fehlende Unterschrift" ist übrigens Quark. Die Kündigung eines Mobilfunkvertrags kann formlos (d.h. ohne Unterschrift) erfolgen. Also mündlich (Anruf), per Fax, per Brief, per Mail... und wahrscheinlich auch per Telegramm. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Genie 10.07.17 - 20:27
der_wahre_hannes schrieb:
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> Ach so, "fehlende Unterschrift" ist übrigens Quark. Die Kündigung eines
> Mobilfunkvertrags kann formlos (d.h. ohne Unterschrift) erfolgen.
Vollkommen korrekt. Eine E-Mail mit allen relevanten Daten wie Kundennummer, Mobilfunknummer, persönliche Angaben samt Geburtsdatum und fertig. Ob sie das wollen oder nicht, das reicht. Eine dieser unsinnigen automatischen Antworten reicht als Zustellbestätigung. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Avarion 11.07.17 - 10:36
Versand aber nur via Gerichtsvollzieher. Den Aufpreis ist mir sowas wert. Weit weniger Stress.
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Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Sea 11.07.17 - 11:09
so ein Unfug ... Gerichtsvollzieher... so ein sch ...
WENN, dann schickt man Einschreiben-Rückschein. Aber auch das ist vollkommen unnötig. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: chefin 11.07.17 - 11:20
Avarion schrieb:
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> Versand aber nur via Gerichtsvollzieher. Den Aufpreis ist mir sowas wert.
> Weit weniger Stress.
Also für das geld beim Gerichtsvollzieher könntest dir einen Zweitvertrag bei einem anderen Anbieter machen. Kommt vermutlich billiger. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: johnripper 11.07.17 - 11:31
der_wahre_hannes schrieb:
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> johnripper schrieb:
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> > Koto schrieb:
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> > > Man muss da nicht anrufen. Rechtlich ist das unzulässig.
> >
> > Brief schreiben? Damit die mir sagen der ist nicht angekommen, es fehlte
> > die Unterschrift oder wichtige Daten zur Bearbeitung?
> >
> > Qualifiziertes Fax, sonst nix.
>
> Fax? Damit die sagen, das ist nicht angekommen (trotz Sendebstätigung), es
> fehlte die Unterschrift oder wichtige Daten zur Bearbeitung?
Nicht Fax. Qualifiziertes Fax. Damit kann ich glaubhaft machen was ich wann wohin geschickt habe. Und vor allem: Mit wessen Inhalt.
Das ist von den Gerichten auch soweit anerkannt.
Und selbst wenn die behaupten, dass, auf Grund eines technischen Fehlers, das Fax nicht angekommen ist, stört mich das wenig. Solange die Bestätigung GESENDET AN zeigt, ist es im Hoheitsbereich der Firma gelangt, sodass die sich ich mir den technischen Fehler nicht zurechnen lassen muss. Auch das ist übliche Rechtsprechung.
> Ach so, "fehlende Unterschrift" ist übrigens Quark. Die Kündigung eines
> Mobilfunkvertrags kann formlos (d.h. ohne Unterschrift) erfolgen. Also
> mündlich (Anruf), per Fax, per Brief, per Mail... und wahrscheinlich auch
> per Telegramm.
Du wirfst da was gewaltig durcheinander. Die AGBs können sehr wohl eine Form vorschreiben, insbesondere wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist, ist eine mündliche Kündigung nicht möglich.
Das andere Thema ist natürlich die Möglichkeit des Vertragspartners dich zu identifizieren. Ich kenne da einige, die machen das ziemlich gerne, dass sie wegen einer "abweichenden Unterschrift" die Kündigung nicht bestätigen.
Daneben kommt noch das Thema mit der Beweispflicht. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: ImBackAlive 11.07.17 - 14:33
johnripper schrieb:
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> (...)
Die Rechtssprechung geht in diesem Fall i.d.R. aber mit dem Kunden. Die Problematik ist doch eigentlich viel eher, dass der Anbieter dich in einen Rechtsstreit zwingen kann - unabhängig davon, wie du das Ganze nun versendet hast (außer vielleicht mit entsprechender Urkunde - also Gerichtsvollzieher, oÄ).
> Du wirfst da was gewaltig durcheinander. Die AGBs können sehr wohl eine
> Form vorschreiben, insbesondere wenn eine Schriftform vorgeschrieben ist,
> ist eine mündliche Kündigung nicht möglich.
Und du scheinst die aktuelle Rechtssprechung diesbezüglich nicht zu kennen (mit aktuell meine ich von ~2014) - das ist nämlich nicht zulässig bei derartigen Verträgen. Die formlose Kündigung kann grundsätzlich nicht in den AGB ausgeschlossen werden.
> Das andere Thema ist natürlich die Möglichkeit des Vertragspartners dich zu
> identifizieren. Ich kenne da einige, die machen das ziemlich gerne, dass
> sie wegen einer "abweichenden Unterschrift" die Kündigung nicht
> bestätigen.
Das ist gar nicht notwendig - eine Unterschrift ist nicht notwendig, um dich bei derartigen Rechtsgeschäften zweifelsfrei zu identifizieren. Einen Rechtsstreit auf dieser Basis wirst du eher nicht verlieren.
> Daneben kommt noch das Thema mit der Beweispflicht.
Dieses Problem hast du aber unabhängig von der Art und Weise des Versandes - dafür würde man dann schon beglaubigte Urkunden benötigen. Wir dürfen auch hier nicht vergessen, dass es sich bei einer derartigen (und im Nachhinein ggf. doch nachweisbaren) Falschaussage um eine Straftat handelt, die in der Regel eher sensibel bestraft wird - vor Allem in solchen Sachverhalten. Ich glaube nicht, dass es im Interesse eines Unternehmenes ist - gerade mit der Größe von Telefonica - derartige Taktiken zur Kundenhaltung zu nutzen.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.07.17 14:34 durch ImBackAlive. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Avarion 11.07.17 - 15:21
Gerichtsvollzieher kostet Maximal 25 EUR. Meisst so 15 EUR. Plus ein wenig Arbeit den richtigen ausfindig zu machen plus Zuschicken der Unterlagen.
Selbst wenn ich da jetzt von rund 50 EUR für die Gesamtkosten (wenn ich meine eigene Arbeitszeit berechne) ausgehe: Besser als einen Vertrag am Hintern zu haben der einem zwei Jahre Geld vom Konto zieht.
Grundsätzlich bin ich aber schon für weitaus weniger bereit diesen Weg zu gehen. Es hat einfach den Vorteil das man was für seine Unterlagen hat was Beweissicher ist. Die Ruhe die mir das gibt ist mir einiges an Geld wert. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Anonymer Nutzer 11.07.17 - 15:35
> Qualifiziertes Fax, sonst nix.
A) Keine Faxnummer
B) "Kam nur eine weiße Seite raus"
Wenn man wirklich, wirklich sicher gehen will, muss man schon den GV bemühen. Was aber mit Atombomben auf Spatzenjagd gehen bedeutet.
In den allermeisten Fällen (z.B. Telefonverträge) genügt ein Einschreiben oder Fax. Telefonanbieter haben kein gesteigertes Interesse daran, 20-Euro-Verträgen mit 200-Euro-pro-Stunde-Anwälten hinterherzuklagen. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: johnripper 11.07.17 - 15:54
david_rieger schrieb:
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> > Qualifiziertes Fax, sonst nix.
>
> In den allermeisten Fällen (z.B. Telefonverträge) genügt ein Einschreiben
> oder Fax.
!! -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Anonymer Nutzer 11.07.17 - 15:57
> > > Qualifiziertes Fax, sonst nix.
> >
> > In den allermeisten Fällen (z.B. Telefonverträge) genügt ein
> Einschreiben
> > oder Fax.
>
> !!
Vielleicht würde es helfen, wenn Du nicht den halben Text und somit Zusammenhang aus meinem Beitrag herausschneiden würdest, um anhand einer völlig verstümmelten Aussage einen Kommentar bestehend aus zwei Ausrufezeichen zu verfassen.
Das Argument "'Qualifiziertes' Fax, sonst nichts." ist nicht haltbar. Dennoch reicht ein Fax in den meisten Fällen als eine von mehreren Möglichkeiten aus. -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: GrandmasterA 11.07.17 - 16:05
Avarion schrieb:
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> Grundsätzlich bin ich aber schon für weitaus weniger bereit diesen Weg zu
> gehen. Es hat einfach den Vorteil das man was für seine Unterlagen hat was
> Beweissicher ist. Die Ruhe die mir das gibt ist mir einiges an Geld wert.
Ich habe schon viele Verträge gekündigt. Alle per normalem Brief oder auch E-Mail. Nichtmal per Einschreiben. Wenn man nicht am letztmöglichen Tag kündigt, ist das gar kein Probem. I.d.R. kommt die Bestätigung dann lange vor Fristablauf. Und wenn nicht, hat man dann immer noch Zeit, nachzuhaken.
Was das an Geld spart... ;) -
Re: Brief schreiben. Kündigen und fertig.
Autor: Koto 11.07.17 - 16:57
Wirklich Rechtssicher ist nur Gerichtsvollzieher oder Zeugen.
Ein Einschreiben zb notiert ja nicht den Inhalt. Und nimmt jemand es nicht an. Ist es nicht zugegangen. Das Einwurf Einschreiben fehlt der Beweis des Inhaltes. Und klar kann beim Fax das papier alle sein.
Nun aber mal ehrlich. Der Firma dann massenweise beschiss anzudichten. Halte ich für gewagt.
Dazu können Briefe wirklich abhanden kommen.
Mir ging es eben darum das diese Praxis das man anrufen soll. Damit eine Firma noch dem Kunden bequatschen kann. Nicht zwingend ist. Und nicht darum wenn eine Firma absichtlich bescheißt. Also zb absichtlich Schreiben ignoriert.
Leider wird das immer wieder einfach nur unterstellt. Ohne zu beachten das die Post durchaus Briefe verschlampt und das bei der Masse an Briefen dann gar nicht SO exotisch bzw selten ist.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 11.07.17 17:01 durch Koto.



