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Nie wieder Samsung-Shop
Autor: FunnyGuy 26.01.23 - 15:14
Habe am Sonntag vor Weihnachten ein Falt-Handy als Geschenk gekauft. Da keine Bestellbestätigung kam habe ich am Montag drauf noch Mal bestellt mit dem Ende vom Lied ich hatte nun zwei Mobiltelefone (und 2400 Euro weniger auf dem Konto).
Am 27.12. also gleich ein Mobiltelefon komplett ungeöffnet wieder retourniert => das Pakete wurde bei DHL bis ins Zustell-Zentrum transportiert und der Status hat sich seitdem nicht mehr verändert (konnte wohl bei DHL jemand brauchen). Samsung sagt mir nun die Rücksendung ist nicht abgeschlossen, es gibt kein Geld zurück. Dabei ist im BGB der Sachverhalt klar geregelt und aus meiner Sicht besteht kein Recht auf Rückbehalt des Kaufvertrags mehr.
Jetzt musste ich wegen so einem Sch**ss zum Anwalt und meinem Geld hinterher rennen... nein Danke, absolut kundenfeindlich. -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: digitalnative 26.01.23 - 15:39
Servicewüste ist nichts Neues. Bestellen ist ok, aber danach noch was wollen..... besser nicht.
Von VISA oder Mastercard rückbuchen lassen?!
Wäre mein erster Schritt gewesen. -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: Thunderbird1400 26.01.23 - 15:46
Naja.
Erstens würde ich nicht so kurz vor Weihnachten bestellen, dass man unter Zeitdruck ist.
Zweitens sollte man nicht ein zweites Mal bestellen, bevor klar ist, ob die erste Bestellung ausgelöst wurde (wäre kein Problem gewesen wenn man sich an den ersten Punkt gehalten hätte, man hätte einfach etwas länger auf die Bestätigung warten können).
Und wieso muss man deswegen jetzt zum Anwalt rennen? Wenn das Paket bei Samsung noch nicht angekommen ist, weil DHL es verbockt hat, dann haben die natürlich völlig Recht, dass die Rücksendung noch nicht abgeschlossen ist.
DHL muss klären, wo das Paket abgeblieben ist, und wenn sie es nicht wieder auftreiben können, den Wert erstatten (und zwar sicherlich dem Eigentümer, was in dem Fall gleich dem Versender war, also du). -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: sythm 26.01.23 - 15:47
FunnyGuy schrieb:
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> Jetzt musste ich wegen so einem Sch**ss zum Anwalt und meinem Geld
> hinterher rennen... nein Danke, absolut kundenfeindlich.
Hast du Samsung oder DHL verklagt? -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: AllDayPiano 26.01.23 - 16:02
Naja also wer vor Weihnachten bestellt, und dann auch noch erwartet, dass die Ware nach einem Tag da ist, hat m.M.n. eine ohnehin merkwürdige Weltanschauung.
Abgesehen davon hoffe ich, dass FunnyGuy die Rücksendemarke von Samsung genutzt hat, oder selbst den Warenwert entsprechend hoch deklariert hat, und die 25 Euro Versandkosten gewählt hat, denn sonst zahlt er jetzt 1400 Euro Lehrgeld. -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: SpamAccount1388 26.01.23 - 16:02
Hier kommt es vermutlich drauf an, wer das Rücksendeetikett bezahlt hat. Wenn das Etikett von Samsung kommt, dann haftet auch Samsung. Wenn du die Retoure von dir selbst bezahlt wurde, dann kann Samsung ganz klar sagen das es dein Problem ist und das Geld einbehalten.
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Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: magicturtle 26.01.23 - 16:13
Eher peinlich dein Beitrag. Weil man zu ungeduldig ist, auf eine Bestätigung zu warten oder, Gott bewahre, einfach nach dem Status fragt, bestellt man lieber doppelt.
Dann bekommt DHL die Rücksendung nicht hin und Samsung soll aber bitte sofort zahlen. Könnte ja jeder sagen "ich hab's doch versendet, her mit der Kohle". -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: Gunslinger Gary 26.01.23 - 16:47
Kommt für mich auf den Wert an. Wäre es ein fünf Euro Artikel, hätte es vermutlich keinen interessiert.
Aber bei einem 1200 EUR Artikel einfach nochmal kurz nachbestellen, wäre mir nicht eingefallen. Da ist die Hemmschwelle zu hoch.
Verifizierter Top 500 Poster!
Signatur von quineloe geklaut! -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: leonardo-nav 26.01.23 - 17:12
Jopp, das ist DHLs Problem. Die haben in der gleichen Zeit (23.12. losgeschickt) auch ein Paket von mir verbockt, hab den Wert des Paketes erstattet bekommen von DHL.
Muss man ne Nachforschung beantragen: DHL.de -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: Karax 27.01.23 - 08:48
SpamAccount1388 schrieb:
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> Hier kommt es vermutlich drauf an, wer das Rücksendeetikett bezahlt hat.
> Wenn das Etikett von Samsung kommt, dann haftet auch Samsung. Wenn du die
> Retoure von dir selbst bezahlt wurde, dann kann Samsung ganz klar sagen das
> es dein Problem ist und das Geld einbehalten.
Nein das BGB ist ganz klar an der Stelle. Der Verkäufer trägt die Sendungshaftung, auch bei Retoure. Samsung müsste also auch in diesem Fall dem Käufer den Kaufbetrag erstatten und mit DHL selbst klären wo das Paket verblieben ist.
BGB §355 Abs. 3 S. 4:
> Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 27.01.23 08:51 durch Karax. -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: loktron 27.01.23 - 11:03
magicturtle schrieb:
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> Eher peinlich dein Beitrag. Weil man zu ungeduldig ist, auf eine
> Bestätigung zu warten oder, Gott bewahre, einfach nach dem Status fragt,
> bestellt man lieber doppelt.
>
> Dann bekommt DHL die Rücksendung nicht hin und Samsung soll aber bitte
> sofort zahlen. Könnte ja jeder sagen "ich hab's doch versendet, her mit der
> Kohle".
kannste bei Samsung vergessen. bekommste keine Antwort. Habe vor 1,5 Jahre einige Anfragen an deren Support gemacht als Geschäftskunde, seit dem bekomme ich alle 2 Monate eine nette Nachricht, dass die Anfrage noch in Bearbeitung ist. Absoluter Dreckladen, gebe dem Threadersteller da voll Recht, allerdings würde ich privat auch deren Handies mit dieser laggigen, hässlichen UI nicht kaufen aber das ist ja Geschmackssache -
Re: Nie wieder Samsung-Shop
Autor: loktron 27.01.23 - 11:05
Karax schrieb:
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> SpamAccount1388 schrieb:
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> > Hier kommt es vermutlich drauf an, wer das Rücksendeetikett bezahlt hat.
> > Wenn das Etikett von Samsung kommt, dann haftet auch Samsung. Wenn du
> die
> > Retoure von dir selbst bezahlt wurde, dann kann Samsung ganz klar sagen
> das
> > es dein Problem ist und das Geld einbehalten.
>
> Nein das BGB ist ganz klar an der Stelle. Der Verkäufer trägt die
> Sendungshaftung, auch bei Retoure. Samsung müsste also auch in diesem Fall
> dem Käufer den Kaufbetrag erstatten und mit DHL selbst klären wo das Paket
> verblieben ist.
>
> BGB §355 Abs. 3 S. 4:
> > Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
joa ich sag mal viel Spaß das bei S einzuklagen. Wenn überhaupt sieht er das Geld in einigen Jahren wieder oder bekommt sogar am Ende noch mehr Kosten. Am Besten draus Lernen und keinen Samsung Rotz mehr kaufen. Support ist bei denen auch und besonders Beit defekten und Reparatur quasi non existent
1 mal bearbeitet, zuletzt am 27.01.23 11:06 durch loktron.



