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Speicherung der IP Adresse
Autor: Arsenal 03.01.19 - 13:39
>Die Speicherung der IP-Adresse sei maximal sieben Tage zulässig, nicht jedoch bis zu drei Monate.
Heißt das, dass man im Falle einer Abmahnung nur eine Woche lang zurückverfolgbar ist?
Also:
Verstoß wird auf IP-Adresse x.y.z.a registriert am 1.3.
Bis zum 8.3.: Eine Abfrage beim Provider führt zur Aufschlüsselung des Inhabers des Anschlusses der zu der Zeit die IP-Adresse zugeordnet hatte
Ab 9.3.: Die Daten sind gelöscht und es ist keine Rückverfolgung zum Inhaber des Anschlusses mehr möglich
(Wenn die Daten gelöscht werden würden) -
Re: Speicherung der IP Adresse
Autor: flyhigh79 03.01.19 - 14:35
Genau so ist es. Innerhalb von einer Woche bekommen es die Abmahner aber nicht hin, deswegen wurde ja länger gespeichert.
Inzwischen ist das aber sowieso egal, jetzt wo alle, die ihr WLan offen haben oder zum vorgeworfenen Zeitpunkt hatten, vor Abmahnungen geschützt sind. Was machen die Jura-Parasiten jetzt eigentlich? Andere Zielgruppe mit Abmahnungen eindecken? Oder etwa ehrliche, anständige Arbeit?