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Danke Golem!
Autor: AllDayPiano 16.05.17 - 15:03
Der Artikel kam gerade rechzeitig.
Eigentlich wollte ich heute den Vertrag unterschreiben, weil mir Congstar auf den Keks geht, und weil "nur" 3GB bei der Nichtanrechnung von Youtube und Amazon Video echt viel ist!
Ich denke, jetzt warte ich doch eher nochmal ab... -
Re: Danke Golem!
Autor: Dwalinn 16.05.17 - 15:06
Interessant wäre es ob man ein Sonderkündigungsrecht hat wenn die Option wegfällt.
Aber eigentlich dürfte da nicht viel passieren. Bei dem Tarif mit Spotify war ja auch alles okay sofern Spotify gedrosselt wurde nachdem das Volumen aufgebraucht wurde. -
Re: Danke Golem!
Autor: AllDayPiano 16.05.17 - 15:12
Dwalinn schrieb:
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> Interessant wäre es ob man ein Sonderkündigungsrecht hat wenn die Option
> wegfällt.
>
> Aber eigentlich dürfte da nicht viel passieren. Bei dem Tarif mit Spotify
> war ja auch alles okay sofern Spotify gedrosselt wurde nachdem das Volumen
> aufgebraucht wurde.
Die Telekom verkauft das Streamon ja nur als Option. Von daher gehe ich davon aus, dass a) die Telekom schon mit Ärger rechnet, und b) damit eine Abgrenzung geschaffen wird. Im Sinne von "Kostenlose Dreingabe, ein Zuckerle, kein Vertragsgegenstand". -
Re: Danke Golem!
Autor: sadfad 16.05.17 - 15:24
Naja aber da diese Option nicht bei allen Verträgen enthalten ist, gibt es durchaus geügend Leute (wie auch im Artikel beschrieben) die ihren Vertrag upgraden um diese Funktion nutzen zu können. Von daher wäre es auf jeden Fall interessant, wie es mit dem Vertrag aussieht, wenn man die Option nicht mehr nutzen kann.
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Re: Danke Golem!
Autor: AllDayPiano 16.05.17 - 15:25
Ich habe die Telekom gerade angeschrieben.
Im Support-Chat wollte man dazu keine Aussage treffen. Jetzt wurde das ganze an den Kundenservice weitergeleitet (dann frag ich mich, wo ich bisher war??) und die leiten es dann an die Rechtsabteilung weiter und von denen bekomme ich dann (vermutlich nie) eine Antwort. -
Re: Danke Golem!
Autor: Auaaa 16.05.17 - 16:26
Ich habe damals bei Spotify kein Sonderkündigungsrecht erhalten.
Begründung: der alte Vertragsbestandteil sei nicht rechtens, daher erfolgte eine Abpassung an die aktuelle Rechtslage.
Damit war die Telekom für mich verbrannt. Bin jetzt bei D2. Lasse mir doch nicht in den laufenden Vertrag hinein die Konditionen verschlechtern. -
Re: Danke Golem!
Autor: katoteki 16.05.17 - 19:37
Bekam eine Mail von der Telekom.
Da es nur eine Option ist, wäre ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen.
Bezüglich meiner speziellen Frage zwecks möglicher Zurückstufung meines Vertrages von Magenta Mobil M in S wurde geantwortet daß auch eine Zurückstufung ausgeschlossen sein wird.
Begründung:
Ich hätte mich zwar vielleicht wegen StreamOn dazu entschlossen meinen Vertrag hochzustufen, jedoch mit dem Wissen daß die Option StreamOn jederzeit wegfallen kann.
Wenn dem wirklich so sein sollte, bin ich am Ende der Restlaufzeit weg von dem Laden. -
Re: Danke Golem!
Autor: AllDayPiano 16.05.17 - 20:29
Damit ist die Telekom jetzt raus bei mir!
Ich denke, vor Gericht würden die auf die Nase fallen. Aber wer will das durchklagen?
Und die Optionen sind schlecht: O2 ist hier das Netz zu schlecht und Vodafone? Sind die gleichen Abzocker in rot. Was ich da alles lesen durfte - z.b. die wap.vodafone.de APN verarschung - einfach nur dreist
1 mal bearbeitet, zuletzt am 18.10.17 09:38 durch gs (Golem.de). -
Re: Danke Golem!
Autor: katoteki 16.05.17 - 20:42
Vielleicht würde ja eine Verbraucherzentrale klagen.
Kann ich mir zumindest vorstellen.
Gerade die VZ in Bayern und NRW sind ja sehr klagefreudig :-)



