-
Solange es allen offen steht...
Autor: /mecki78 16.05.17 - 16:21
Solange es allen offen steht, gibt es nach EU Recht nichts zu beanstanden. Zero Rating ist erlaubt. Der Anbieter muss nur vorab genau kommunizieren welche Daten nicht gezählt werden und er darf eben nicht seine eigenen Dienste oder bestimmte Drittanbieter bevorzugen. D.h. sofern diese Option wirklich jedem Straeming-Dienst in der gesamten Welt offen steht, ist alles gedeckt. Was nicht geht, ist eben nur bestimmte Dienste so zu behandeln, weil das wäre diskriminierend und eines darf Zero Rating eben nicht sein: Diskriminierend.
/Mecki -
Re: Solange es allen offen steht...
Autor: DeVille 16.05.17 - 19:30
Der Vertrag ist ja einsehbar: https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/streamon-partner-werden
Ich hab mal quergelesen, demnach steht es jedem Anbieter offen sofern sich die Inhalte im rechtlichen Rahmen bewegen und verursacht auch keine Zusatzkosten für Schnittstellen. Es wurde ja hier oft behauptet, dass gerade kleine Streaming-Anbieter eben wegen solch "horrender" Zusatzkosten diskriminiert werden würden, aber alles was sie brauchen ist die Infrastruktur, die bei einem solchen Anbieter sinnvollerweise schon vorhanden sein sollte. Ändern oder investieren muss ein Anbieter also genau null.
Wie /Mecki schrieb, der Anbieter muss der Telekom nur ein geeignetes Unterscheidungsmerkmal für seinen Datenstrom liefern und da genügt schon die IP-Adresse des Servers.



