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Einmaliges Anhören - einmaliges Aufnehmen - Fertig!
Autor: Neusprech 30.04.10 - 23:48
Wave-In oder "was Sie hören" aktiviert und einfach mitgeschnitten!
Ist doch Optimal - vorausgesetzt die Klangquali stimmt.
Und bevor jetzt ein Troll kommt, der so spät am Freitag noch Fischhunger hat - NEIN, das ist NICHT illegal, sondern absolut legal!!!
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arbeite!
KAUFE!!!
sterbe! -
Re: Einmaliges Anhören - einmaliges Aufnehmen - Fertig!
Autor: Altsprech 01.05.10 - 18:07
"Absolut legal!!!" -- Trotz der offensichtlichen Umgehung des per Definition wirksamen Kopierschutzes? Erklär mal.
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Re: Einmaliges Anhören - einmaliges Aufnehmen - Fertig!
Autor: Neusprech 01.05.10 - 22:41
Zumindest das deutsche Urheberrecht verbietet keineswegs das Mitschneiden (völlig egal von welcher Quelle). Das nennt man auch "analoge Lücke", weswegen der ganze DRM-Dreck in Hardware gegossen werden sollte ("Trusted" Computing). Ist bisher nur auf ganzer Linie gescheitert, glücklicherweise.
Ein Kopierschutz - wenn vorhanden - wird also NICHT rechtswidrig gebrochen, er wird vom Gerät (PC) überhaupt nicht "ausgewertet", weshalb er zu keinem Zeitpunkt Wirksamkeit erlangte. Hier sind sich die Juristen ziemlich einig --> ergo: LEGAL.
Soweit klar? Falls ja, freue ich mich Dich erleuchtet zu haben :)
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