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Riesenausfahrmonitor erlaubt, Saugnapf-Bildschirm nicht?
Autor: borg 11.03.12 - 07:45
Aufgrund der Sichtbehinderung ist es nicht erlaubt, ein Navi unten in der Mitte der Windschutzscheibe zu befestigen. Navis sollten auf der Linken Seite, neben der A-Säule angebracht werden - ich weiss, daran hält sich kaum einer.
Aber die Ausfahrdisplays die ich in verschiedenen Miet- und Vorführwagen testen konnte, "behindern" genau in diesem Bereich die Sicht, an dem sich bei meinem Altwagen das Sagnapf-Navi befindet.
Wobei ich bisher weder bei meinem Auto noch einem "Ausfahrdisplay"-Fahrzeugen erlebt hatte, dass sich ein kleines Kind genau in diesem "Toten Winkel" verborgen hatte.
Über Sinn und Nutzen solcher Ausfahrdisplays kann man streiten. Aber die Vorschrift
ein Navi nicht mittig zwischen Fahrer und Beifahrer an der Scheibe zu befestigen (wo auch das Kabel zum Zigarettenanzünder nicht über die Lenkradsäule gelegt werden
muss), sondern vom Beifahrer nicht mehr einsehbar auf der linken Seite der
Windschutzscheibe, ist irgendwie ein Witz. -
Re: Riesenausfahrmonitor erlaubt, Saugnapf-Bildschirm nicht?
Autor: Zork 11.03.12 - 07:57
Das kann ich für meinen A6 nicht bestätigen. Da das Display nicht an der Winschutzscheibe ausfährt sondern an der Vorderkante des Armaturenbretts verdeckt es nur den Blick auf die Haube und ist ein ganzes Stück unter der Position einer Saugnapflösung.