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Verstoß gegen die StVO?
Autor: Anonymer Nutzer 05.04.11 - 17:14
§ 30 StVO untersagt ja unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften.
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: jemine 05.04.11 - 17:18
Da mit diesem ja ein Ziel verfolgt wird, wird es sicherlich nicht als "unnütz" durchgehen.
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: samy 05.04.11 - 19:35
jemine schrieb:
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> Da mit diesem ja ein Ziel verfolgt wird, wird es sicherlich nicht als
> "unnütz" durchgehen.
Aber diese Kameraaufsätze dürften ja laut StVO ja auch nicht zugelassen sein....
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Für offene Standards
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: jemine 05.04.11 - 20:50
samy schrieb:
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> Aber diese Kameraaufsätze dürften ja laut StVO ja auch nicht zugelassen
> sein....
Warum? Wenn es hierfür eine Betriebserlaubnis gibt steht dem eigentlich nichts im Wege. -
Die dürfen auch bei "Anlieger frei" reinfahren
Autor: Jochen_0x90h 05.04.11 - 23:24
haben ja ein Anliegen ;-)
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: samy 06.04.11 - 08:51
jemine schrieb:
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> samy schrieb:
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> > Aber diese Kameraaufsätze dürften ja laut StVO ja auch nicht zugelassen
> > sein....
>
> Warum? Wenn es hierfür eine Betriebserlaubnis gibt steht dem eigentlich
> nichts im Wege.
Die müsste man entziehen und zwar für Google und für Microsoft...
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Für offene Standards
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: Cyruss1989 06.04.11 - 09:19
Das heißt du hast das böse Streetview noch nie genutzt?
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Re: Verstoß gegen die StVO?
Autor: Anonymer Nutzer 07.04.11 - 18:10
jemine schrieb:
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> Da mit diesem ja ein Ziel verfolgt wird, wird es sicherlich nicht als
> "unnütz" durchgehen.
Das Ziel hat aber nichts mit der Fahrt zu tun und ist deshalb eine Sondernutzung, die genehmigt werden muß. So wie Straßenrennen (mit dem Ziel, einen Gewinner zu ermitteln) oder Rumcruisen (mit dem Ziel den Fahrer zu erbauen).



