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"Mit bis zu oder mehr"
Autor: letootel 23.08.23 - 16:14
Bei solchen Angaben zur Bandbreite kann man schnell mal viele Anschlüsse haben...
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Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: M.P. 23.08.23 - 16:27
Da geht es wohl um die am Anschluss TECHNISCH MÖGLICHEN Geschwindigkeiten ...
Ob der Kunde, an dessen Anschluss 100 MBit/s oder mehr möglich wären auch wirklich die mögliche Geschwindigkeit bucht, oder mit weniger zufrieden ist, darauf hat die Telekom keinen Einfluss ...
"Bis zu 100 MBit" bezieht sich also meiner Ansicht nach auf das, was am Anschluss gebucht werden könnte ... -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: xTeJay 23.08.23 - 16:34
M.P. schrieb:
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> Da geht es wohl um die am Anschluss TECHNISCH MÖGLICHEN Geschwindigkeiten
> ...
>
> Ob der Kunde, an dessen Anschluss 100 MBit/s oder mehr möglich wären auch
> wirklich die mögliche Geschwindigkeit bucht, oder mit weniger zufrieden
> ist, darauf hat die Telekom keinen Einfluss ...
>
> "Bis zu 100 MBit" bezieht sich also meiner Ansicht nach auf das, was am
> Anschluss gebucht werden könnte ...
Ob technisch möglich oder gebucht, ist hier erstmal unerheblich.
Mit der Angabe "bis zu" lässt sich leider wenig anfangen. Würde die Telekom von Haushalten bis 100 GBit/s schreiben, würden sie vermutlich wirklich alle Haushalte dazuzählen können.
Aussagekräftig sind dagegen Aussagen wie "mindestens xxx MBit/s". Da weiß man woran man ist. -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Marius_Pieruschka 23.08.23 - 16:43
"Mit bis zu oder mehr" ist die übliche Formulierung in den Pressemitteilungen der Deutschen Telekom, so klassifiziert der Netzbetreiber seine Anschlüsse. In die Kategorie mit bis zu 100 Mbit/s und mehr, dürften dann Anschlüsse wie Magenta Zuhause S, M, L oder XL fallen.
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Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: M.P. 23.08.23 - 16:44
Die technischen Parameter auf der letzten Meile sagen ja eh nichts darüber, was dann real über die Leitung geht, da spielen ja auch andere Randbedingungen (Backbone Überlastung, Peering usw) herein ..
Auf der letzten Meile wird dann SICHER mindestens 100 MBit/s bzw. 250 MBit/s transferierbar sein - sonst könnte man den Vertrag gar nicht buchen ... -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: M.P. 23.08.23 - 16:46
Für Magenta Zuhause XL muss 250 MBit/s am Anschluss technisch möglich sein. Wenn technisch nur 100 MBit/s möglich sind, ist XL nicht buchbar ...
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Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Marius_Pieruschka 23.08.23 - 16:54
M.P. schrieb:
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> Für Magenta Zuhause XL muss 250 MBit/s am Anschluss technisch möglich sein.
> Wenn technisch nur 100 MBit/s möglich sind, ist XL nicht buchbar ...
Ich habe mal testweise eine alte Wohnadresse eingegeben und die Telekom bietet mir dort Magenta Zuhause XL mit bis zu 175 Mbit/s. Witzigerweise sieht man dort noch bis zu 250 Mbit/s nach der Angabe und dann fällt es auf bis zu 175 Mbit/s. Aber korrekterweise müsste XL tatsächlich in die andere Kategorie fallen. -
Inzwischen passt das aber sehr viel besser.
Autor: Pecker 23.08.23 - 17:03
letootel schrieb:
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> Bei solchen Angaben zur Bandbreite kann man schnell mal viele Anschlüsse
> haben...
Wenn die Telekom dir 250 Mbit/s anbietet, dann kommen die auch an. Ansonsten gibt es die Fallbacklösung auf 175 Mbit/s, die dann aber so auch vertraglich fest steht. Bei der Telekom ist mir in letzter Zeit eher aufgefallen, dass deutlich mehr rüber kommt, als vereinbart. -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: demon driver 23.08.23 - 17:03
Marius_Pieruschka schrieb:
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> "Mit bis zu oder mehr" ist die übliche Formulierung in den
> Pressemitteilungen der Deutschen Telekom, so klassifiziert der
> Netzbetreiber seine Anschlüsse.
Und nicht nur die Telekom, das machen alle so, damit man sie sich ausreden können, wenn der Durchsatz darunter bleibt, und es ist genau so unseriös, wie der Threadstarter andeutet.
Leider haben Bundesnetzagentur und Verbraucherschutz dem nicht schon vor Jahren einen saftig strafbewehrten Riegel vorgeschoben, sowas darf man nicht durchgehen lassen.
> In die Kategorie mit bis zu 100 Mbit/s und
> mehr, dürften dann Anschlüsse wie Magenta Zuhause S, M, L oder XL fallen.
Wenn es sauber spezifiziert wäre, wäre eindeutig, was daruntefiele, und man müsste nicht "dürfte" schreiben. -
Die zugesicherten Transferraten für den Vertrag
Autor: M.P. 23.08.23 - 17:15
... findet man im Produktinformationsblatt zum Vertrag.
Die gibt es auch als winzig kleiner Link auf ein PDF-Dokument auf den Werbeseiten zu dem jwlg. Tarife.
Da findet man zu Magenta Zuhause XL mit bis zu 250 MBit/s ... dass normalerweise 200 MBit/s und minimal 175 MBit/s zur Verfügung stehen ...
Diese Angaben sind Schlüsselbegriffe, die wichtig sind um nach einer Mess-Serie über die Mess-Seite der BNetzA festzustellen, ob man Anspruch auf eine Entschädigung hat... -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Bonarewitz 23.08.23 - 18:08
letootel schrieb:
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> Bei solchen Angaben zur Bandbreite kann man schnell mal viele Anschlüsse
> haben...
Die Frage taucht bei jedem Beitrag zu Ausbauzahlen der Telekom auf und wird jedes Mal neu beantwortet.
Golem schreibt die Pressemitteilungen der Telekom nicht stur ab, sondern formuliert sie etwas um (was ja völlig normal ist), lässt an dieser Stelle aber jedes Mal ein Detail weg, was zu dieser Frage führt.
Hier der Text der Pressemitteilung:
"36 Millionen Haushalte können im Telekom-Netz einen Tarif mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s) oder mehr buchen. Über 29 Millionen Haushalte können sogar einen Tarif mit bis zu 250 MBit/s oder mehr erhalten."
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/mit-der-telekom-surfen-jetzt-300000-haushalte-schneller-1047660
Ergo:
Der Tarif muss bis zu 100MBit/s erlauben.
Und dieser hat ein Produktinformationsblatt, welches eine Mindestbandbreite von 54MBit/s ausweist. Der Tarif mit bis zu 250MBit/s weist mindestens 105MBit/s aus.
Wenn du also mit Mindestbandbreiten agieren willst, könntest du den Pressetext so umformulieren:
"36 Millionen Haushalte können im Telekom-Netz garantiert 54 Megabit pro Sekunde (MBit/s) oder mehr buchen. Über 29 Millionen Haushalte können sogar garantiert 105 MBit/s oder mehr erhalten." -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Bonarewitz 23.08.23 - 18:10
Die Telekom spricht explizit von "Tarif mit bis zu", was S und M ausschließt.
Den Zusatz "Tarif mit" lässt regelmäßig Golem weg. -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: M.P. 24.08.23 - 06:52
Bonarewitz schrieb:
> Ergo:
> Der Tarif muss bis zu 100MBit/s erlauben.
> Und dieser hat ein Produktinformationsblatt, welches eine Mindestbandbreite
> von 54MBit/s ausweist.
Korrekt
> Der Tarif mit bis zu 250MBit/s weist mindestens 105MBit/s aus.
Nein, 175 MBit/s
Die Zahlen sind aber sowieso etwas anders zu interpretieren.
Verfügung Nr. 99/2021 (Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021)
Es ist gewiss nicht so, dass die Internet-Provider sich bequem zurücklehnen können, solange sie nur aufpassen, dass die Mindestgeschwindigkeit aus ihrem jeweiligen Produktinformationsblatt nicht unterschritten wird ...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 24.08.23 06:58 durch M.P.. -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Shallyia 24.08.23 - 07:45
Glücklicherweise sind wir nicht mehr im Zeitalter von ADSL. Alles, was Glasfaser mindestens ins Haus liefert, liefert die Bandbreite so, wie angegeben. Probleme gibt es da erfahrungsgemäß eher bei schwachen Endleitungen und Kunden, die meinen auch nach dem zwölften Repeater sind die 1Gbit/s noch zu erwarten.
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Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: Bonarewitz 24.08.23 - 08:02
M.P. schrieb:
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> > Der Tarif mit bis zu 250MBit/s weist mindestens 105MBit/s aus.
>
> Nein, 175 MBit/s
Indirekt doch.
Der "Tarif mit bis zu 250MBit/s" ist der Magenta Zuhause XL.
Dieser besteht aus dem von dir genannten Option 175 - 250 MBit/s und der zugehörigen Rückfalloption 105 - 175 MBit/s.
Der Magenta Zuhause XL garantiert damit nur 105 MBit/s.
Was von diesen beiden Optionen die Telekom meint, wissen wir natürlich nicht, aber da die Zahlen möglichst groß dargestellt werden sollen, gehe ich davon aus, dass der Tarif inkl. seiner Rückfalloption gezählt wird.
> Die Zahlen sind aber sowieso etwas anders zu interpretieren.
>
> Verfügung Nr. 99/2021 (Amtsblatt 23/2021 vom 08.12.2021)
Korrekt
> Es ist gewiss nicht so, dass die Internet-Provider sich bequem zurücklehnen
> können, solange sie nur aufpassen, dass die Mindestgeschwindigkeit aus
> ihrem jeweiligen Produktinformationsblatt nicht unterschritten wird ...
Der Einfachheit halber bin ich nicht so tief reingegangen, da die Frage eh nächsten Monat wieder gestellt wird.
Aber du hast hier natürlich Recht. -
Re: "Mit bis zu oder mehr"
Autor: M.P. 24.08.23 - 08:26
Bonarewitz schrieb:
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> Der Einfachheit halber bin ich nicht so tief reingegangen, da die Frage eh
> nächsten Monat wieder gestellt wird.
*grins* .... wenn das Telekom - Murmeltier wieder neue Zahlen in eine Pressemitteilung gießt ;-) -
Re: Die zugesicherten Transferraten für den Vertrag
Autor: demon driver 24.08.23 - 08:55
M.P. schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> ... findet man im Produktinformationsblatt zum Vertrag.
> Die gibt es auch als winzig kleiner Link auf ein PDF-Dokument auf den
> Werbeseiten zu dem jwlg. Tarife.
> Da findet man zu Magenta Zuhause XL mit bis zu 250 MBit/s ... dass
> normalerweise 200 MBit/s und minimal 175 MBit/s zur Verfügung stehen ...
>
> Diese Angaben sind Schlüsselbegriffe, die wichtig sind um nach einer
> Mess-Serie über die Mess-Seite der BNetzA festzustellen, ob man Anspruch
> auf eine Entschädigung hat...
Genau, also mehr oder weniger im Kleingedruckten. Das genügt dann vielleicht formal dem Gesetz im Zusammenhang mit dem Kontrollauftrag der Netzagentur, aber eher nicht die Anforderungen an lautere Werbung. Und von der Konkurrenz kommen nur deswegen keine Wettbewerbsklagen, weil die mit denselben unlauteren Methoden werben. Mit anderem als dem, was "normalerweise" zur Verfügung steht, dürfte eigentlich gar nicht geworben werden. -
Re: Die zugesicherten Transferraten für den Vertrag
Autor: Bonarewitz 24.08.23 - 09:00
demon driver schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> M.P. schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > ... findet man im Produktinformationsblatt zum Vertrag.
> > Die gibt es auch als winzig kleiner Link auf ein PDF-Dokument auf den
> > Werbeseiten zu dem jwlg. Tarife.
> > Da findet man zu Magenta Zuhause XL mit bis zu 250 MBit/s ... dass
> > normalerweise 200 MBit/s und minimal 175 MBit/s zur Verfügung stehen ...
> >
> > Diese Angaben sind Schlüsselbegriffe, die wichtig sind um nach einer
> > Mess-Serie über die Mess-Seite der BNetzA festzustellen, ob man Anspruch
> > auf eine Entschädigung hat...
>
> Genau, also mehr oder weniger im Kleingedruckten. Das genügt dann
> vielleicht formal dem Gesetz im Zusammenhang mit dem Kontrollauftrag der
> Netzagentur, aber eher nicht die Anforderungen an lautere Werbung. Und von
> der Konkurrenz kommen nur deswegen keine Wettbewerbsklagen, weil die mit
> denselben unlauteren Methoden werben. Mit anderem als dem, was
> "normalerweise" zur Verfügung steht, dürfte eigentlich gar nicht geworben
> werden.
Würde es wirklich offensichtlich unlauter sein, würde sich sicherlich eine kleine Klitsche finden, die mit den Klagen ordentlich publicity einsacken wollen würde.
Kann es vielleicht sein, dass schlicht dein Rechtsverständnis nicht von der Gesetzgebung abgedeckt ist? -
Re: Die zugesicherten Transferraten für den Vertrag
Autor: M.P. 24.08.23 - 11:08
Ich finde den Ansatz mit den nach gesetzlich festgelegten Inhalts-Vorgaben vepflichtend bereitzustellenden Produktinformationsblättern zu den Tarifen schon sehr hilfreich.
Mit etwas Suchen findet man diese PDF-Dateien bei ALLEN seriösen Providern auf deren Internet-Seiten.
Was auf den Bling-Bling-Werbeseiten steht interessiert dann eher nur am Rande... -
Re: Die zugesicherten Transferraten für den Vertrag
Autor: demon driver 24.08.23 - 11:22
Bonarewitz schrieb:
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> demon driver schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > M.P. schrieb:
> >
> ---------------------------------------------------------------------------
>
> > -----
> > > ... findet man im Produktinformationsblatt zum Vertrag.
> > > Die gibt es auch als winzig kleiner Link auf ein PDF-Dokument auf den
> > > Werbeseiten zu dem jwlg. Tarife.
> > > Da findet man zu Magenta Zuhause XL mit bis zu 250 MBit/s ... dass
> > > normalerweise 200 MBit/s und minimal 175 MBit/s zur Verfügung stehen
> ...
> > >
> > > Diese Angaben sind Schlüsselbegriffe, die wichtig sind um nach einer
> > > Mess-Serie über die Mess-Seite der BNetzA festzustellen, ob man
> Anspruch
> > > auf eine Entschädigung hat...
> >
> > Genau, also mehr oder weniger im Kleingedruckten. Das genügt dann
> > vielleicht formal dem Gesetz im Zusammenhang mit dem Kontrollauftrag der
> > Netzagentur, aber eher nicht die Anforderungen an lautere Werbung. Und von
> > der Konkurrenz kommen nur deswegen keine Wettbewerbsklagen, weil die mit
> > denselben unlauteren Methoden werben. Mit anderem als dem, was
> > "normalerweise" zur Verfügung steht, dürfte eigentlich gar nicht geworben
> > werden.
>
> Würde es wirklich offensichtlich unlauter sein, würde sich sicherlich eine
> kleine Klitsche finden, die mit den Klagen ordentlich publicity einsacken
> wollen würde.
Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Eindruck kann das eine "kleine Klitsche" nur, wenn die als Breitbandversorger in tatsächlicher Konkurrenz zu den wenigen Großen steht; sowas muss es also überhaupt erst mal geben, und dann muss die auch in der Lage sein, sowas durchzuziehen, und dafür braucht es angesichts des Potenzials der Großen, Rechtsbeistand zu finanzieren, in Zweifelsfall auch finanziell einen sehr langen Atem.
> Kann es vielleicht sein, dass schlicht dein Rechtsverständnis nicht von der
> Gesetzgebung abgedeckt ist?
Aber selbstverständlich kann das sein; dass die Gesetzgebung in der Tendenz trotz allen Verbraucherschutzgeredes durchweg einseitig wirtschaftsfreundlich ist, ist ja kein Geheimnis.



