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Macht Sinn, nachdem Homeoffice/mobiles Arbeiten im Koalitionsvertrag steht
Autor: kadder 20.12.21 - 11:52
"Homeoffice grenzen wir als eine Möglichkeit der Mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung ab. [..] Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice. Arbeitgeber können dem Wunsch der Beschäftigten nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen. Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf"
(S. 68 des Koalitionsvertrags der Ampel)
Wenn man Homeoffice beibehalten will, macht auch das beibehalten der Steuerpauschale dafür Sinn. Ist nur irgendwie der 2. Schritt vor dem 1.