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Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: Justizopfer 14.01.22 - 17:05
hi
inzwischen hab ich den Spiess umgedreht. Bei solchen illegalen Werbeanrufen gehe ich zum Schein drauf ein. Damit sammle ich Beweismaterial. Dann geht die Sache zu meinem Anwalt.
Dieser mahnt den Anrufer ab und forderte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die kommt dann in der Regel sogar ohne Klage vor einem Gericht und wird abgeheftet. Die Anwaltskosten für diese Abmahnung bezahlt der Anrufer.
Falls die nochmals anrufen werden wieder Beweise gesammelt. Dann gibt es eine Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Diese Vertragstrafe bekomme ich dann.
In der Regel ist zumindest von den Firmen die eine Unterlassungsklage abgegeben haben Ruhe. Die wissen genau das weitere Werbeanrufen teuer werden.
Seit letztem Jahr haben aber drei (!) Firmen ihre internen Prozesse nicht im Griff. Deren weitere Werbeanrufe bringen mir jetzt eine nette Summe. Die erste Firma hat die vierstellige Vertragsstrafe bezahlt. Die zwei anderen Firmen wollen sich aus der Zahlungspflicht rauswinden. Doof ist halt das ich für deren Verstösse wasserdichte Beweise habe. Notfalls wird dann halt auf die Zahlung der Vertragstrafe geklagt. Die Kosten dürfen die dann tragen.
ABER:
das Ganze ist aufwändig. Kosten Nerven und Zeit. Bei den Abmahnungen hat man obwohl man im Recht ist ein Kostenrisiko. Der Anwalt will sein Geld. Egal wie die Sache ausgeht.
So was kann man nur mit guten Nerven und einem langen Atem durchziehen. -
Re: Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: HerrPetersen 14.01.22 - 18:34
Danke dafür, mir wär's zu stressig.
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Re: Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: xUser 14.01.22 - 23:31
Justizopfer schrieb:
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> hi
>
> inzwischen hab ich den Spiess umgedreht. Bei solchen illegalen Werbeanrufen
> gehe ich zum Schein drauf ein. Damit sammle ich Beweismaterial. Dann geht
> die Sache zu meinem Anwalt.
>
> Dieser mahnt den Anrufer ab und forderte eine strafbewehrte
> Unterlassungserklärung. Die kommt dann in der Regel sogar ohne Klage vor
> einem Gericht und wird abgeheftet. Die Anwaltskosten für diese Abmahnung
> bezahlt der Anrufer.
>
> Falls die nochmals anrufen werden wieder Beweise gesammelt. Dann gibt es
> eine Aufforderung zur Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Diese
> Vertragstrafe bekomme ich dann.
>
> In der Regel ist zumindest von den Firmen die eine Unterlassungsklage
> abgegeben haben Ruhe. Die wissen genau das weitere Werbeanrufen teuer
> werden.
>
> Seit letztem Jahr haben aber drei (!) Firmen ihre internen Prozesse nicht
> im Griff. Deren weitere Werbeanrufe bringen mir jetzt eine nette Summe.
> Die erste Firma hat die vierstellige Vertragsstrafe bezahlt. Die zwei
> anderen Firmen wollen sich aus der Zahlungspflicht rauswinden. Doof ist
> halt das ich für deren Verstösse wasserdichte Beweise habe. Notfalls wird
> dann halt auf die Zahlung der Vertragstrafe geklagt. Die Kosten dürfen die
> dann tragen.
>
> ABER:
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> das Ganze ist aufwändig. Kosten Nerven und Zeit. Bei den Abmahnungen hat
> man obwohl man im Recht ist ein Kostenrisiko. Der Anwalt will sein Geld.
> Egal wie die Sache ausgeht.
>
> So was kann man nur mit guten Nerven und einem langen Atem durchziehen.
Wie genau sammelst du gerichtsfeste Beweise? -
Re: Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: sixx_am 15.01.22 - 19:46
Danke, dass du das für uns alle machst :-)!
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Re: Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: Justizopfer 16.01.22 - 22:58
sixx_am schrieb:
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> Danke, dass du das für uns alle machst :-)!
ich mach das für mich. Die Vertragsstrafen kommen in meine Tasche. Ich sehe das als Schadensersatz an. -
Re: Spiess umgedreht ;-) Abmahnung und dann bei neuem Anruf Vertragsstrafe einfordern
Autor: Justizopfer 16.01.22 - 23:02
xUser schrieb:
> Wie genau sammelst du gerichtsfeste Beweise?
- ich gehe auf die Angebote ein. Die Vertragsunterlagen dienen dann als Beweismittel
- wenn bei den Cold-Calls Aufzeichnungen gemacht werden frage ich ob ich auch aufzeichnen kann. Wenn ich da die Zustimmung habe zeichne ich den Teil des Gesprächs legal auf. Das kann dann auch vor Gericht als Beweis verwendet werden.
- Anruferlister meiner Telefonanlage
- Familienangehörige die das Gespräch kurz übernehmen weil ich z.B. was nachschauen muss
Wichtig ist das man dabei legal arbeitet. Klappt aber erstaunlich oft sehr gut.