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Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: kaemmi 20.03.12 - 13:25
Wenn ISPs nicht davon betroffen sind wäre es doch praktisch selber als ISP zu fungieren. Welche Kriterien muss ein ISP denn erfüllen um als solcher offiziell anerkannt zu werden?
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Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: Himmerlarschundzwirn 20.03.12 - 13:42
Grundsätzlich wirst du wohl ein Gewerbe angemeldet haben müssen. Da du kein Geld damit verdienen willst (nehme ich mal an), kannst du dem Finanzamt gegenüber aber keine Gewinne ausweisen, sodass das bald als Liebhaberei wieder abgeschossen wird.
Und das war nur einer von wahrscheinlich einer ganzen Menge Aspekte.
Glaub mal, wenn das so einfach wäre, dann wäre jeder "ein ISP" ;-) -
Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: ChristianOhff 20.03.12 - 13:45
Ich finde den Ansatz nicht schlecht...
Wenn ich für 20¤ ein kleingewerbe anmelde und mein Nachbar mir 5¤ im Monat fürs mitbenutzen meines DSL-Anschlusses zahlt bin ich ISP...
Da seh ich eigentlich garkein Problem... -
Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: Himmerlarschundzwirn 20.03.12 - 13:48
Wer sagt denn das? Ich könnte mir schon vorstellen, dass man als ISP so einige Bedingungen mehr erfüllen muss, als ein Netz gegen Geld zur Verfügung zu stellen.
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Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: RcRaCk2k 20.03.12 - 15:18
Relativ einfach.
Gründe einen Verein mit einem weiterem Mitglied. Freifunk z.B. ist auch ein Verein (Förderverein Freie Netzwerke e.V.).
Du füllst das Formular TKG Meldepflicht, behandelt unter § 6 TKG BNetzA aus und retounierst das an die Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/Meldepflicht/meldepflicht_node.html
Du mietest einen Server (Dedicated oder Shared) und lässt dir einen IP-Adressen-Bereich aufschalten - z.B. /26, /25, /24 und führst dir die Daten per Layer2-VPN auf deinen WLAN-Router von DD-WRT zu.
In deinem IP-Netz lässt du deine Daten des Vereins hinterlegen (inetnum), sowie unter (person) und schon ist die Sache fertig.
Durch die Aufnahme der Tätigkeiten als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die du für die Öffentlichkeit erbringst, sind natürlich all Dinge zu berücksichtigen, die die Bundesnetzagentur den ISPs auferlegt. Dazu zählen z.B. Datenschutzbestimmungen und so weiter.
Wenn alles in Ordnung ist, bekommst du von der BNetzA eine Register-Nummer unter der du als öffentlicher Telekommunikationsprovider geführt wirst. -
Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: BarryO 20.03.12 - 15:41
RcRaCk2k schrieb:
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> Relativ einfach.
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> Gründe einen Verein mit einem weiterem Mitglied. Freifunk z.B. ist auch ein
> Verein (Förderverein Freie Netzwerke e.V.).
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> Du füllst das Formular TKG Meldepflicht, behandelt unter § 6 TKG BNetzA aus
> und retounierst das an die Bundesnetzagentur. www.bundesnetzagentur.de
>
> Du mietest einen Server (Dedicated oder Shared) und lässt dir einen
> IP-Adressen-Bereich aufschalten - z.B. /26, /25, /24 und führst dir die
> Daten per Layer2-VPN auf deinen WLAN-Router von DD-WRT zu.
>
> In deinem IP-Netz lässt du deine Daten des Vereins hinterlegen (inetnum),
> sowie unter (person) und schon ist die Sache fertig.
>
> Durch die Aufnahme der Tätigkeiten als Betreiber öffentlicher
> Telekommunikationsnetze, die du für die Öffentlichkeit erbringst, sind
> natürlich all Dinge zu berücksichtigen, die die Bundesnetzagentur den ISPs
> auferlegt. Dazu zählen z.B. Datenschutzbestimmungen und so weiter.
>
> Wenn alles in Ordnung ist, bekommst du von der BNetzA eine Register-Nummer
> unter der du als öffentlicher Telekommunikationsprovider geführt wirst.
Damit ist das ganze aber immer noch kein geschütztes Geschäftsmodell, worauf es aber in der Frage der Störerhaftung ankäme. Ein Verein ist weiterhin nur "freiwilliges Hobby". -
Re: Was kennzeichnet einen ISP?
Autor: RcRaCk2k 25.03.12 - 21:37
Stimmt, aber du kannst sagen, dass die Speicherung der IP-Adressen zu Kundendaten nicht für das Geschäftsmodell notwendig ist und daher keine Auskunft erteilt werden kann.
Es entsteht nur saumäßig viel bürokratischer Aufwand, der betrieben werden muss. Aber sicher ist man auf jeden Fall.
Dumm ist nur, dass die EU nun ja EU-Weit die Vorratsdatenspeicherung wieder rein bekommen will, somit wäre man verpflichtet, die Daten für 6 Monate vorzuhalten. Was man jedoch bedenken muss: Diese Vorratsdatenspeicherung gilt nur für ISPs, die eine bestimmte Kundenanzahl haben.