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Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Huso 29.03.22 - 14:13
Zumal die Informationen nicht verifizierbar sind?
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Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: bootstorm 29.03.22 - 14:13
Es ist Krieg und die Liste stellt deshalb im Sinne der Definition kein Doxin dar.
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Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Huso 29.03.22 - 14:16
Falsch, das ist eindeutig und glasklar strafbar nach §126a StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126a.html -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: maxule 29.03.22 - 14:22
Ihm droht aber kein Verbrechen, sondern ein rechtsstaatlicher Anfangsverdacht.
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Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: yumiko 29.03.22 - 14:27
Huso schrieb:
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> Falsch, das ist eindeutig und glasklar strafbar nach §126a StGB:
>
> www.gesetze-im-internet.de
Demnach greift §126a nur, wenn man die Person damit einem Verbrechen aussetzt.
Aber wenn die Informationen eh (im Netz) öffentlich sind, muss man sie auch nicht weitergeben. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Huso 29.03.22 - 14:32
yumiko schrieb:
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> Demnach greift §126a nur, wenn man die Person damit einem Verbrechen
> aussetzt.
Wenn man die persönlichen Daten von angeblichen feindlichen Agenten veröffentlicht mit welchen man sich im Krieg befindet, ist das also keine Feindesliste und keine Gefährdung für die genannten Personen?
> Aber wenn die Informationen eh (im Netz) öffentlich sind, muss man sie auch
> nicht weitergeben.
Den Link dazu verbreiten ist nach Deutscher Rechtsauffassung bereits mehr als genug um die Strafbarkeit zu erfüllen. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Quantium40 29.03.22 - 14:46
yumiko schrieb:
> Aber wenn die Informationen eh (im Netz) öffentlich sind, muss man sie auch
> nicht weitergeben.
Man darf sie auch nicht weitergeben, da es sich um personenbezogene Daten nach Datenschutzgrundverordnung handelt. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: genussge 29.03.22 - 14:55
Quantium40 schrieb:
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> yumiko schrieb:
> > Aber wenn die Informationen eh (im Netz) öffentlich sind, muss man sie
> auch
> > nicht weitergeben.
>
> Man darf sie auch nicht weitergeben, da es sich um personenbezogene Daten
> nach Datenschutzgrundverordnung handelt.
Es handelt sich aber (vermutlich) um Daten aus Nicht-EU-Ländern. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: mfeldt 29.03.22 - 15:21
Huso schrieb:
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> yumiko schrieb:
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> -----
> > Demnach greift §126a nur, wenn man die Person damit einem Verbrechen
> > aussetzt.
>
> Wenn man die persönlichen Daten von angeblichen feindlichen Agenten
> veröffentlicht mit welchen man sich im Krieg befindet,
Gibt keinen Krieg, nur eine militärische Spezialoperation. Von daher geht das in Ordnung. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Quantium40 29.03.22 - 16:19
genussge schrieb:
> Es handelt sich aber (vermutlich) um Daten aus Nicht-EU-Ländern.
Die DSGVO bezieht sich ausschließlich auf Daten natürlicher Personen und nicht auf Daten von EU-Bürgern oder Personen, die sich gerade in der EU befinden. Und gerade bei der räumlichen Zuständigkeit reicht es aus, wenn auch nur eine verarbeitende oder beauftragte Partei in der EU sitzt. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Katsuragi 29.03.22 - 16:24
Quantium40 schrieb:
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> Man darf sie auch nicht weitergeben, da es sich um personenbezogene Daten
> nach Datenschutzgrundverordnung handelt.
ob ich dieses Doxxing gut oder schlecht finde steht auf einem anderen Blatt, aber mit der DSGVO hat das genau nichts zu tun. Das wäre nur der Fall, wenn die Weitergabe oder Verarbeitung gewerblich erfolgte und/oder es sich um private Daten der betroffenen Personen handelte. Stimmt aber die Angabe, dass es sich um FSB-Agenten handelt, dann wären es "dienstliche" Informationen und diese fallen nicht unter die DSGVO.
Edit: irgendwo war auch von Ausweisdaten die Rede. Da wird es schon kniffliger...
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.03.22 16:26 durch Katsuragi. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Eheran 29.03.22 - 22:00
>Den Link dazu verbreiten ist nach Deutscher Rechtsauffassung bereits mehr als genug um die Strafbarkeit zu erfüllen.
Kannst du ein Urteil nennen, in dem jemand wegen der Weitergabe eines Links verurteilt wurde? -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: aetzchen 30.03.22 - 09:16
Und was sollte die Ukraine das deutsche Gesetz interessieren? Das gleiche gilt für die DSGVO. Noch ist die Ukraine kein EU Mitglied.
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Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Muhaha 30.03.22 - 09:28
aetzchen schrieb:
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> Und was sollte die Ukraine das deutsche Gesetz interessieren?
Was interessiert es den deutschen Bauchnabelschauer, was sich ausserhalb dieses geistigen Horizontes befindet? :) -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Potrimpo 30.03.22 - 09:35
Da es sich um keine Speicherung,Verarbeitung von Daten etc. im Zuständigkeitsbereich der DSVGO handelt, ist diese überhaupt nicht tangiert.
Der Link von Golem könnte mit Blick auf 126a in Verbindung mit 11 (3) StGB problematisch sein. -
Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: lem (Golem.de) 30.03.22 - 15:45
Vielen Dank für Eure Hinweise! Wir haben den entsprechenden Link zu der Website des ukrainischen Verteidigungsministeriums heute Vormittag entfernt. Zudem haben wir eine juristische Prüfung in Auftrag geben.
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Re: Und das Verbreiten einer solchen Liste ist in Deutschland nicht strafbar?
Autor: Eheran 30.03.22 - 20:27
Womit das wohl geklärt ist.



