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Verbraucher"schutz"
Autor: KillerJiller 03.08.17 - 10:15
Ehrlich gesagt überrascht mich es, dass es doch so viele sind. So hirnrissig wie man das Gesetz formuliert hat, ist es eigentlich ein Wunder, dass manche Provider die Zugangsdaten für Bestandskunden doch ohne juristischen Druck herausgeben.
Man ist da natürlich schnell dabei auf die Politik zu schimpfen, doch sollte man dabei bedenken, dass derartige Gesetze aus dem Dunstkreis der Verbraucherschutzorganisationen kommen. Es ist schon erstaunlich, dass diese Gesetzesvorschläge immer wieder Schlupflöcher so groß wie der Grand Canyon haben. Mit der zweifelsohne vorhandenen Inkompetenz bei weiten Teilen der Verbraucherschutzorganisationen alleine ist das kaum zu erklären. Hier war es die Formulierung bei der man durchaus annehmen darf, dass der Gesetzgeber nur Neuverträge meint, bei der Geschichte mit der kostenfreien Bezahlungsmöglichkeit für Reisen hat man zuerst den Passus "übliches Zahlungsmittel" vergessen, im Nachbesserungsversuch das zwar reingeschrieben, aber nicht definiert was das sein soll, die EU Richtlinie zur Auswahl der Paymentapps auf Debitkarten hat man de facto ohne Sanktionsmöglichkeiten umgesetzt (entsprechend ist sie nach über einem Jahr noch nicht überall implementiert und selbst dort wo man es gemacht hat, wird sie unterlaufen), bei der verpflichtenden Akzeptanz aller SEPA-IBANs läuft noch viel weniger und den Schwarzen Peter schiebt man der hoffnungslos überlasteten BaFin zu, entsprechend auch hier konsequentes Ignorieren der Vorschriften.
Hier geht es meiner Meinung mach lediglich um die Konstruktion einer Daseinsberechtigung mancher Organisationen, namentlich des vzbv. Der Eindruck verstärkt sich noch, wenn man sich dieses ziemlich wacklige Urteil des LG Essens anschaut. Wirklich überzeugend ist das jedenfalls nicht und alleine die Tatsache, dass man sich einen kleinen regionalen Netzbetreiber aussucht und sich nicht mit dem eigentlichen Problem Unitymedia befasst (wo den Verbrauchern tatsächlich mehr geholfen wäre), zeigt auch, dass man selbst nicht davon ausgeht zu gewinnen, wenn da entsprechend kompetente Anwälte auf der Gegenseite auftreten.
So kann man seine Daseinsberechtigung natürlich auch basteln. Verklag den kleinen Wicht und stelle dich dann als Ritter in Weiß da - hat zwar niemandem irgendwas gebracht, letztendlich kassiert man dann doch eine Ohrfeige, aber das tritt man dann eben nicht breit.