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GEZ
Autor: loliman 02.03.17 - 16:09
Dann kann man diesen "Dienstleister" ja vielleicht in Zukunft auch mal kostenfrei erreichen. Ist ja auch nur leicht paradox, dass man zu Fragen von Gebühren eine Gebühr abführen muss.
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Re: GEZ
Autor: Accolade 02.03.17 - 16:38
Dieser Verein ist die größte Gängelung der Menschheitsgeschichte.
WANN KOMMT ENDLICH MAL EINE VOLKSABSTIMMUNG!?
in meinem Leben wurde ich noch nie gefragt ob ich das möchte. Eigentlich könnte RTL dort klagen. Eine Zwangsfinanzierung von Medienunternehmen.
btw. Sky macht das auch mit 0180 für Vertragskunden.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 02.03.17 16:39 durch Accolade. -
Re: GEZ
Autor: Anonymouse 02.03.17 - 16:40
Gibt es da mittlerweile eigentlich eine Warteschleife?
Ich weiß noch wie ich da vor mal anrufen musste und dann immer direkt rausgeworfen wurde, weil alle LEitungen belegt waren. Richtige Lotterie :D -
Re: GEZ
Autor: Anonymer Nutzer 02.03.17 - 17:18
Die After-GEZ ist eine Behörde. Das EuGH Urteil ist auf den Kundendienst der Privatwirtschaft gemünzt. Ich muss euch also wohl leider enttäuschen ;-)
Ansonsten, mit Behörden kommuniziert man am besten immer schriftlich (die Einschreiben könnt ihr euch sparen, die beweisen ohnehin nichts). Dann kriegt man auch eine schriftliche Antwort - sei es eine Auskunft oder ein Bescheid. Talk is cheap gilt für telefonische Auskünfte, verbindlich ist nur das, was man schwarz auf weiß in Händen hält. -
Re: GEZ
Autor: elgooG 02.03.17 - 18:38
123qweasdyxc schrieb:
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> Die After-GEZ ist eine Behörde. Das EuGH Urteil ist auf den Kundendienst
> der Privatwirtschaft gemünzt. Ich muss euch also wohl leider enttäuschen
> ;-)
Diese hinterhältigen Freibeuter sind KEINE Behörde. Sie verhalten sich nur so, als wären sie eine. Sie haben aufgrund von mafiaähnlichen Lobbyarbeiten Vorrechte jenseits des freien Marktes die ihnen nicht zustehen und setzen deshalb einen autoritären Ton an. Der Beraubte hat da kein Recht auf Support. -
Re: GEZ
Autor: Anonymer Nutzer 02.03.17 - 19:26
^der Ton erinnert mich offen gesagt etwas an die Reichsbürgerszene, da ist der "Kampf gegen die GEZ" ja auch eines der zentralen Themen.
Natürlich ist das eine Behörde.
Siehe § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrengesetz "Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.", eine sog. Legaldefinition dessen, was eine "Behörde" ist.
Der Dienstleister zieht im Namen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, basierend auf dem Rundfunkstaatsvertrag, die Gebühren ein. Damit handelt es sich um eine Stelle, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt. JEDE Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, ist eine Behörde. Auch deine gesetzliche Krankenkasse ist z. B. solch eine Behörde. -
Re: GEZ
Autor: Evergrey 03.03.17 - 00:03
cier schrieb:
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> ^der Ton erinnert mich offen gesagt etwas an die Reichsbürgerszene, da ist
> der "Kampf gegen die GEZ" ja auch eines der zentralen Themen.
>
> Natürlich ist das eine Behörde.
....
> .JEDE Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
> wahrnimmt, ist eine Behörde.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind aber keine Stelle die die Aufgabe in der ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG wahrnehmen und somit auch nicht der Dienstleister der die Gebühren einzieht. Somit ist der von Dir zitierte Paragraph nicht anwendbar bzw. anwendbar um zu zeigen, dass es sich bei den Rundfunkanstalten nicht um Behörden handelt. -
Re: GEZ
Autor: Anonymer Nutzer 03.03.17 - 00:53
Das ist Unsinn. Warum auch immer dir die Idee, es handle sich um keine Behörde, auch so wichtig sein mag. Vielleicht denkst du dann, dass du nicht zahlen musst.
Da ich mich aber nicht wiederholen möchte und du sichtlich kein Interesse hast dich informieren zu lassen: glaub, was du willst. -
Re: GEZ
Autor: FrankRopen 03.03.17 - 08:40
cier schrieb:
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> Das ist Unsinn. Warum auch immer dir die Idee, es handle sich um keine
> Behörde, auch so wichtig sein mag. Vielleicht denkst du dann, dass du nicht
> zahlen musst.
>
> Da ich mich aber nicht wiederholen möchte und du sichtlich kein Interesse
> hast dich informieren zu lassen: glaub, was du willst.
"http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html"
http://www.stern.de/wirtschaft/news/gez-urteil--zwangsvollstreckung-unrechtmaessig-7081496.html
Es geht ihm wohl darum, dass die GEZ keine teure Hotline-Nummer ehr schalten darf, weil sie ein Unternehmen ist. Wäre sie eine Behörde wäre das Urteil im Artikel nicht anwendbar -
Re: GEZ
Autor: Anonymer Nutzer 03.03.17 - 11:42
In rechtlichen Dingen steht präzise Lektüre an erster Stelle.
'Dem Südwestrundfunk mangele es jedoch schlicht "an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts".'.
Das ist deswegen ein Spezialfall, weil Behörden im Sinne des Vollstreckungsrechts durch einfachen Verwaltungsakt eine Vollstreckung erwirken können und zB Zollbeamte vorbei schicken können. Das ist natürlich wesentlich effektiver, als der übliche Weg, mit Mahnbescheid beim Zivilgericht, Klage wenn gegen Mahnbescheid widersprochen wird, Gerichtsvollzieher beauftragen... alles viel teurer und aufwändiger. Es haben schlicht nicht alle Behörden das Recht, eine Amtsvollstreckung durchzuführen.
Oder wie es die Wikipedia anschaulich formuliert:
"Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungstätigkeiten ausführen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden." (https://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde#Begriff_der_Beh.C3.B6rde)
Trotzdem kann dir der TÜV nicht den Zoll nachhause schicken, wenn du die Gebühren zur Hauptuntersuchung schuldig geblieben bist. Nicht jede Behörde im verwaltungsrechtlichen Sinne ist auch eine Behörde im Sinne des Vollstreckungsrechts.
Dieses LG Urteil ist übrigens eine Einzelmeinung und nicht das erste Urteil dieser Art dieses Landgerichts. Der BGH hat schon frühere Urteile dieser Art des LG Tübingen wieder kassiert. Der BGH hat bisher immer auch die Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts bejaht und Vollstreckungsmaßnahmen zur Rundfunkgebühr für zulässig erklärt (zB. BGH Beschluss vom 11. Juni 2015, I ZB 64/14).
3 mal bearbeitet, zuletzt am 03.03.17 11:51 durch cier.



