1. Foren
  2. Kommentare
  3. Internet-Forum
  4. Alle Kommentare zum Artikel
  5. › Fake-News: Facebook bewertet…

"Etwas sei falsch"

  1. Thema

Neues Thema


  1. "Etwas sei falsch"

    Autor: Lord Gamma 22.08.18 - 14:52

    Manchmal ist etwas auch richtig, aber absichtlich nur die halbe Wahrheit. Das ist alles nicht so einfach mit Propaganda.

    Fiktives Beispiel:

    Wahre Meldung: Merkel wurde bei einem Rennen zweiter und Putin vorletzter.
    Verschwiegen: Es haben nur zwei Leute teilgenommen...

  2. Re: "Etwas sei falsch"

    Autor: chefin 22.08.18 - 15:13

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wird mit Abgabe der Bewertung die Person welche bewertet einklassifiziert.

    Jemand der viel Negativ-Bewertungen abgibt, wenig positiv ist eher weniger glaubwürdig und seine Beschwerden wiegen nicht so viel. Genauso wird man aber auch jemanden der nur lobt nicht unbedingt als besonders glaubwürdig einstufen, aber weniger abwerten als einen Meckerfritzen.

    Menschen haben einen gesunden Durchschnitt an positiven und negativen Bewertungen und sollten auch nicht all zu viel bewerten. Die wenigsten wissen alles und können es deswegen auch bewerten. Im Gericht gibt es dafür den Ausdruck: Belastungstendenz, wenn ein Zeuge sich an alles mögliche erinnert, was den Angeklagten belastet aber mögliche Entlastungen verbal runter stuft. So in der Art, "ich glaube nicht das er versehentlich sein Bierglas umgeworfen hat" gegen "ich bin mir sicher das er absichtlich sein Bierglas umgeworfen hat". Man kann sich weder im einen noch im anderen Fall sicher sein. Hier liegt also ein Fall von Belastungstendenz vor. Der Richter bewertet solche Aussagen eher weniger stark wiegend.

    Genauso wenn jemand immer genau da hin schaut wo etwas passiert das ihm nicht passt, aber von allem anderen praktisch nichts mitbekommen haben will. Links sind Polizisten mit Schlagstöcken angelaufen, rechts haben sie 2 Mädchen und einen jungen Mann festgenommen und hinter mir kamen 10 Polizisten angelaufen vs Nein die 3 welche die 10 Polizisten mit Molotowcocktails beworfen haben, habe ich nicht gesehen. Erst wieder hingeschaut als sie gebrannt haben. Ich denke nicht, das der Richter solch einem Zeugen viel Gewicht beimisst.

    Also aus dem was man gegen oder für andere sagt, kann man sehr viel erkennen wer man selbst ist.

  3. Re: "Etwas sei falsch"

    Autor: andy01q 22.08.18 - 16:24

    Abgewertet wird wer anders als der von Facebook modifizierte Durchschnitt bewertet.
    Wenn du Artikel abwertest die andere aufwerten wirst du abgewertet. Wenn du einen Artikel aufwertest, den andere abwerten wirst du abgewertet.
    Im Zweifelsfall entscheided Facebook was wahr ist und welche Richtung der Bewertung zur auf-, bzw. Abwertung des Users führt.

    Wenn man das System effektiv nutzen will muss zuerst News-Quellen finden (oder selbst erstellen), die nach Ansicht von den Facebook-Moderatoren sowie den Facebook-Usern offensichtlich als besonders glaub- oder unglaubwürdig eingestuft werden und die ebenso bewerten. Am besten beides, also unglaubwürdiges abwerten und glaubwürdiges aufwerten. Hinterher kann man dann zu seiner Hassseite gehen und die Effektiv abwerten.

    Klar ist ein gesunder Mix aus Auf- und Abwertung gesund, aber für Facebook wird viel wichtiger sein ob deine Bewertungen von den korrigierten durchschnittlichen Bewertungen divergieren.

    Die Korrektur Facebooks ist dabei grundsätzlich notwendig (zumindest am Anfang). Wenn 10.000 4-chanler auf die Idee kommen eine glaubwürdige Quelle abzuwerten würden ansonsten die aufrichtigen Aufwerter für ihre (vermeintlich) korrekte Antwort abgestraft werden.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.08.18 16:25 durch andy01q.

  1. Thema

Neues Thema


Um zu kommentieren, loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich. Sie müssen ausserdem in Ihrem Account-Profil unter Forum einen Nutzernamen vergeben haben. Zum Login

Stellenmarkt
  1. IT-Innovation-Manager*in (w/m/d)
    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Berlin, Potsdam, Bonn
  2. Testmanager*in IT-Projekte im Mobilitätsreferat (w/m/d)
    Landeshauptstadt München, München
  3. Global Procurement Expert (m/f/d)
    Advantest Europe GmbH, Böblingen
  4. Application Manager:in (m/w/d)
    STRABAG BRVZ GMBH & CO.KG, Köln

Detailsuche


Golem pur
  • Golem.de ohne Werbung nutzen

Anzeige
Spiele-Angebote
  1. 219,99€ (mit Vorbesteller-Preisgarantie)


Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Super Mario 64 (1996): Als Mario die dritte Dimension eroberte
Super Mario 64 (1996)
Als Mario die dritte Dimension eroberte

Super Mario 64 ist ein Grund, warum das Nintendo 64 zum Erfolg wurde. Unser Golem retro_ zeigt, wie das Spiel ein ganzes Genre definierte.
Von Oliver Nickel

  1. Mega Man 2 (1988) Mega Man rockt

Eine Woche mit Apples Journal: So langweilig ist mein Leben doch gar nicht!
Eine Woche mit Apples Journal
So langweilig ist mein Leben doch gar nicht!

Mit Journal will Apple für Achtsamkeit auf dem iPhone sorgen. Golem.de hat getestet, was die Tagebuch-App kann - und was noch nicht.
Ein Erfahrungsbericht von Daniel Ziegener

  1. Security Apple beendet Rechtsstreit mit iOS-Virtualisierer
  2. Stolen Device Protection Neues iOS-17.3-Feature soll Konten-Diebstahl verhindern
  3. Trügerische Sicherheit Angreifer können Lockdown-Modus von iOS fälschen

Digitale-Dienste-Gesetz: Regierung bessert bei der Störerhaftung nach
Digitale-Dienste-Gesetz
Regierung bessert bei der Störerhaftung nach

Bei der Umsetzung des DSA in deutsches Recht soll der Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen nun doch beibehalten bleiben.
Ein Bericht von Friedhelm Greis

  1. Störerhaftung Verbraucherschützer befürchten neue Abmahnwelle bei WLANs