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Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: highrider 11.01.18 - 11:27
> Der Jurist unterstrich, dass ihm und seinen Leuten
> nicht an Massenüberwachung gelegen sei, sondern
> nur an Fällen mit konkretem Verdacht.
Haben die nicht genug mit der Aufklärung bereits begangener Straftaten zu tun, dass sie reinen Verdachtsfällen nachgehen wollen? -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: toastedLinux 11.01.18 - 11:32
Bis ein Richter sagt dass du schuldig bist, bist du nur ein Verdächtiger. Und damit ein Richter das festlegen kann, sollte er Beweise haben und diese finden sich unter anderem auf Handys. Und darüber regt er sich auf, denn da scheint die NSA nicht mehr dran zu kommen.
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Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Gucky 11.01.18 - 11:44
Aber in vielen Fällen in den USA bist du bereits als Verdächtiger schon vorab Schuldig.
Je nach Fall werden Gesetzte auch großzügig gegen dich eingesetzt. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: highrider 11.01.18 - 11:50
Da sind sicherlich hilfreiche Informationen drauf. In den 70er Jahren wurden auch Anschläge verübt, Verbrechen begangen, Menschen getötet, Gelder verschoben und man konnte vieles davon aufklären auch ohne Chatprotokolle, Bewegungsprofile etc.
Kommt die klassische Ermittlungsarbeit zu kurz, weil man es einfacher haben könnte, wenn man auf alle Informationen zugreifen dürfte und könnte? -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Lagganmhouillin 11.01.18 - 11:51
Nicht nur in den USA. Siehe #metoo. (Wobei es hier in vielen Fällen nicht mal um Straftaten geht. Aber vorverurteilt ist man trotzdem.)
Aber generell hat der Vorposter recht: am Anfang gibt es mal nur einen Verdacht, und wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die Behörden aktiv werden und ermitteln. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Lagganmhouillin 11.01.18 - 11:52
highrider schrieb:
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> Da sind sicherlich hilfreiche Informationen drauf. In den 70er Jahren
> wurden auch Anschläge verübt, Verbrechen begangen, Menschen getötet, Gelder
> verschoben und man konnte vieles davon aufklären auch ohne Chatprotokolle,
> Bewegungsprofile etc.
>
> Kommt die klassische Ermittlungsarbeit zu kurz, weil man es einfacher haben
> könnte, wenn man auf alle Informationen zugreifen dürfte und könnte?
Ja, da hat aber auch meistens eine einfache Telephonüberwachung gereicht. Ich glaube schon, daß das zunehmend ein Problem wird, daß Kriminelle sichere Kommunikationswege benutzen. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: SJ 11.01.18 - 12:27
Nein, das geht vom Verdächtigten zum Beschuldigten zum Angeklagten zum Schuldigen
--
Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 11.01.18 - 13:27
Lagganmhouillin schrieb:
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> Ja, da hat aber auch meistens eine einfache
> Telephonüberwachung gereicht.
Ich sehe da keine relevanten Unterschied:
In den 70ern wussten (einigermaßen helle) Straftäter, dass Telefonleitungen angezapft und Wohnungen durchsucht werden könne, also haben sie das gemacht, was auch Gauner schon Jahrtausenden praktizieren: Sie haben ihre Kommunikation mittels eigener Code-Sprachen verschlüsselt und/oder sind auf Kommunikationswege ausgewichen, die nicht überwacht werden konnten (Briefpost) oder nicht überwacht werden durften (über den Anwalt); sie haben tote Briefkästen genutzt, Geheimtinte und Behälter, die ihren Inhalt bei unsachgemäßer Öffnung unbrauchbar machen - also witzigerweise genau das gleiche Instrumentarium, dass auch Geheim- und Nachrichtendienste verwenden.
Heute schreiben sie (außer bei besonders sicherheitsbewussten Zeitgenossen) wieder im Klartext, weil ihre Kommunikation technisch verschlüsselt ist. Das Ergebnis ist aber dasselbe: Ermittler haben keinen Zugriff auf den Inhalt und müssen zusehen, dass sie ihren "Personen von Interesse" anderweitig zu Leibe rücken. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: SJ 11.01.18 - 13:29
Der Held vom Erdbeerfeld schrieb:
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> Das Ergebnis ist aber dasselbe: Ermittler haben keinen Zugriff auf den
> Inhalt und müssen zusehen, dass sie ihren "Personen von Interesse"
> anderweitig zu Leibe rücken.
Du willst damit sagen, dass die tatsächlich Polizeiarbeit machen müssen?
--
Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 11.01.18 - 13:42
SJ schrieb:
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> Du willst damit sagen, dass die tatsächlich Polizeiarbeit
> machen müssen?
Selbstverfreilich. Aber bitte nicht weitersagen. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: bombinho 11.01.18 - 14:07
Lagganmhouillin schrieb:
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> Aber generell hat der Vorposter recht: am Anfang gibt es mal nur einen
> Verdacht, und wenn es sich um ein Offizialdelikt handelt, müssen die
> Behörden aktiv werden und ermitteln.
Das halte ich nur fuer eingeschraenkt richtig. Eine Menge Ermittlungsverfahren muessen wegen mangelnden oeffentlichen Interesses eingestellt werden. Die Frage ist, warum Diese ueberhaupt erst aufgenommen wurden, ohne dass es relevante Anzeigen gegeben haette. Damit ist die Frage nach aufkommender Langeweile durchaus berechtigt.
Ohne einen Anwalt laufen die Ermittelten regelmaessig in boese Fallen und werden von unbescholtenen Buergern zu vorbestraften Buergern wie zum Beispiel durch einen unvermeidbaren Abflug von einer vereisten Strasse, nachdem sich die Insassen zur Vorsicht im Krankenhaus haben untersuchen lassen.
Und da werden nicht etwa die fuer die Strassenraeumung zustaendige Gemeinden auf das Korn genommen sondern Privatpersonen, die einen Fahrfehler begingen, welcher durch unzureichend sichere Strassenkonditionen verursacht wurden.
Ohne Beruecksichtigung, dass der/die FahrerIn bereits den Schaden am Fahrzeug hinnehmen musste und ansonsten keinerlei gesundheitliche und/oder materielle Schaeden entstanden sind abseits von Schreck und einigen Prellungen.
Wer dort auf das Rechtssystem vertraut und glaubt, auch und speziell bei voellig unsinnigen Lapalien unbeschadet ohne Rechtsbeistand davon zu kommen, schlicht weil die Ermittlungssituation eigentlich voellig surreal scheint und jedes gesunden Menschenverstandes entbiert, der kann ganz schnell lernen, welch grossen Fehler er damit begangen hat. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: FreiGeistler 12.01.18 - 07:18
toastedLinux schrieb:
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> Bis ein Richter sagt dass du schuldig bist, bist du nur ein Verdächtiger.
> Und damit ein Richter das festlegen kann, sollte er Beweise haben und diese
> finden sich unter anderem auf Handys. Und darüber regt er sich auf, denn da
> scheint die NSA nicht mehr dran zu kommen.
Man wird auch bei dringendem Tatverdacht in Gewahrsam genommen...
Warum soll Gevater Staat dann nicht den Schlüssel verlangen dürfen? -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 12.01.18 - 08:32
FreiGeistler schrieb:
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> Man wird auch bei dringendem Tatverdacht in
> Gewahrsam genommen... Warum soll Gevater Staat
> dann nicht den Schlüssel verlangen dürfen?
Verlangt werden darf viel, nur entsprechen muss man dem Verlangen nicht - warum auch, es gibt ja keine Handhabe. Und selbst wenn es diese gäbe: Ebenso, wie man die Aussage verweigern kann, muss man auch nichts anderes unternehmen, was einen belasten könnte.
Man kann natürlich immer noch auf richterliche Anordnung verpflichtet werden, das Gerät bzw. die Daten zu entschlüsseln, aber selbst dann ist das ein völlig separierter Vorgang. Wenn man sich dann weiterhin weigert, kommt womöglich das komplette Programm bis hin zur Beugehaft zum Tragen, aber für das, weswegen man entschlüsseln soll, darf die Weigerung - in Rechtsstaaten - nicht angerechnet werden. Und das ist auch gut so. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: SJ 12.01.18 - 08:33
Nemo tenetur
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Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 12.01.18 - 08:37
SJ schrieb:
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> Nemo tenetur
Leider gilt allzu oft eher "Fiat iustitia, ruat caelum!" ... -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: SJ 12.01.18 - 08:42
Nur ist nemo tenetur in der EMRK (Rechtsprechung) fest verankert und kann nicht so ohne weiteres ausgehebelt werden. Es wäre tatsächlich mal prüfenswert, was der EMGR zu den britischen Terrorabwehrgesetzen sagt.
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Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann. -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: bombinho 13.01.18 - 17:57
SJ schrieb:
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> Es wäre tatsächlich mal
> prüfenswert, was der EMGR zu den britischen Terrorabwehrgesetzen sagt.
In Grossbritannien werden viele Gegebenheiten traditionell anders gehandhabt.
Ich bin mir sicher, dass es da noch Uebergangsregelungen gab, die eine Anwendung von (bestehendem) nationalen Recht unter gegebenen Umstaenden erlaubte.
Mittlerweile sieht sich Grossbritannien ohnehin nicht mehr daran gebunden (https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Vereinigtes_Königreich) und eine solche Bindung muesste erst erzwungen werden, sicherlich mit den ueblichen Uebergangsfristen/-regelungen usw. usw.
Zudem da auch in Deutschland gerne daran herumgehebelt wird z.B. durch versprochene Strafmilderung. Aber eigentlich fliesst da ja nur die erkennbare Reue in die Strafmaszfestlegung ein ;) -
Re: Straftatsermittlungen versus Verdachtsfälle
Autor: SJ 13.01.18 - 18:17
Das habe ich nicht mitbekommen.
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Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann.



