-
Kein Zielschuldverhältnis als Angestellter
Autor: gehtjanx 05.01.19 - 04:29
Sind die denn nicht fix angestellt? Normalerweise schuldet man dem Arbeitgeber nur seine Zeit (Stundenlohn), Fehler usw. sind jedoch hier "egal", da man nicht auf Werkbasis (z.B: schneide einen Film bis 1.3.2019) arbeitet. Somit gibt es auch kein Ziel und keines, das man verfehlen kann.
Das ist rechtlich glaube ich nicht okay, oder es gibt andere Gesetze dort.
Werkvertrag - Zielschuldverhältnis
Angestellter - schuldet das „Wirken“, nicht das „Werk“
"Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht ist nicht starr, sondern dynamisch und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen"
-> Zu dieser Erkenntnis kam das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Dezember 2003.
Als Angestellter kann man deswegen wohl kaum belangt werden.
Ich weiß aber nicht, ob Manager oder dieser Manager angestellt ist oder irgendwie anders behandelt wird als andere, "Normalsterbliche" (außer sein fürstliches Gehalt und Dienstwagen und und und) -
Re: Kein Zielschuldverhältnis als Angestellter
Autor: ffrhh 05.01.19 - 18:07
gehtjanx schrieb:
> Normalerweise schuldet man dem
> Arbeitgeber nur seine Zeit (Stundenlohn), Fehler usw. sind jedoch hier
> "egal"
[...]
> Das ist rechtlich glaube ich nicht okay, oder es gibt andere Gesetze dort.
Normalerweise gelten deutsche Gesetze in China eher nicht. In Deinem letzten Satz schließt Du das ja nicht ganz aus und lässt diese Möglichkeit ja dann auch zu.
Ich mein, was um aller Welt veranlasst Dich, ein Urteil des BAG zu zitieren, wenn die Führung eines chinesischen Unternehmens in China einem chinesischen Manager in diesem chinesischen Unternehmen das Gehalt kürzt, weil er offenbar dem Ansehen des Unternehmens geschadet hat?
Echt, versteh ich nicht. -
Re: Kein Zielschuldverhältnis als Angestellter
Autor: gehtjanx 07.01.19 - 01:14
Dass es bei uns nicht so sein könnte.
Und warum schreibt Golem etwas von China, wenn wir nicht in China sind? Genauso eine unverständlich Sache, ich habe nur darauf hingewiesen, dass dies hier nicht so ist oder ggf (je nach Regelung dort) angefochten werden könnte. Da gibt es nichts zu interpretieren. -
Re: Kein Zielschuldverhältnis als Angestellter
Autor: chefin 07.01.19 - 08:38
Deine komplette Ausführung gilt so NUR in Deutschland. Nichtmal in Europa ist das überall so.
Dazu kommt, das du einen Punkt völlig unterschlägst: würde es grob Fahrläsig oder vorsätzlich passieren wäre auch in Deutschland der Arbeitnehmer haftbar. Und es ist grob Fahrlässig, da jeder Iphone Nutzer weis das "gesendet von meinem Iphone" drunter steht, auch wenn er das nicht selbst tippt. Und wenn ich das weis und trotzdem sende, ist das grob Fahrlässig oder vieleicht sogar Vorsätzlich.



