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ob das reicht?

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  1. ob das reicht?

    Autor: nicoledos 29.08.12 - 08:51

    Nicht, dass jetzt auch der Tätowierer kommt und seinen Anteil haben oder mindestens mit erwähnt werden will. Ist doch sein Kunstwerk, was da raubfotografiert wird.

  2. Re: ob das reicht?

    Autor: M.P. 29.08.12 - 09:15

    So schaut es aus...

  3. Re: ob das reicht?

    Autor: detructor15 29.08.12 - 09:24

    /fullack. Eigentlich müsste der auch noch um Erlaubnis gefragt werden.

  4. Re: ob das reicht?

    Autor: Vollstrecker 29.08.12 - 09:39

    Und der Bikinihersteller und der Surfboardbauer...

  5. Re: ob das reicht?

    Autor: 9life-Moderator 29.08.12 - 09:44

    Und der Sandstreuer am Stand? Und der Sonnenanknipser?

  6. Re: ob das reicht?

    Autor: Vollstrecker 29.08.12 - 09:49

    Das ist alles bereits in der Kurtaxe drin. :D

  7. Re: ob das reicht?

    Autor: nw42 29.08.12 - 09:51

    und der liebe Gott für Himmel und Erde sowieso... ist halt schon fast unmöglich heutzutage Bilder zu machen, ohne 5 Assistenten, die sofort Verträge mit allem aushandeln, was sich bewegt...

    Ob sich all die Privatleute, die mit ihren Smartphones Photos und Videos im Netz einstellen bewust sind, das sie ständig das Persönlichkeitsrecht verletzen, wenn sie mal wieder eine Person mit auf dem Bild haben?

  8. Re: ob das reicht?

    Autor: BaNW 29.08.12 - 10:59

    Soviel ich weiß benötigt man auch bei Bildern von manchen Häusern die man veröffentlicht das Einverständnis des Architekten. Hier liegt es gar nicht so fern, dass der Tattoostecher mit ins Boot geholt wird. Es ist halt auch kein kleines Tattoo, sondern eher ein Kunstwerk.


    Und nun ein bisschen rumspinnerei:
    - Was wäre wenn die Frau "krank" war, und ihr Arbeitgeber das Bild sieht ?
    - Wenn ich mich eine Frau anspricht und ein Fotograf ein Foto macht, durch die Kulisse (mein Dorf) und meine Kleidung, ggf. sogar vor meinen Auto bin ich für bekannte sehr schnell zu erkennen, auch ohne Gesicht. Wenn das Foto dann 2 deutig aussieht habe ich die arschkarte wenn das Bild nun plötzlich veröffentlicht und/oder verkauft wird.

  9. Re: ob das reicht?

    Autor: Anonymouse 29.08.12 - 11:14

    nw42 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ob sich all die Privatleute, die mit ihren Smartphones Photos und Videos im
    > Netz einstellen bewust sind, das sie ständig das Persönlichkeitsrecht
    > verletzen, wenn sie mal wieder eine Person mit auf dem Bild haben?


    Ist ja nicht zwangsläufig so...
    Wurde hier ja schon erwähnt.

  10. Re: ob das reicht?

    Autor: Peter Brülls 29.08.12 - 11:41

    BaNW schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Soviel ich weiß benötigt man auch bei Bildern von manchen Häusern die man
    > veröffentlicht das Einverständnis des Architekten.

    Nein. Im Allgemeinen Panoramafreiheit, wenn es sich um fest installierte Gebäude handelt. Bei Installationen wie dem verpackten Reichtstagebäude sieht es anders aus.

    Aber Nachbauen darf man es nicht.

  11. Re: ob das reicht?

    Autor: KurtSchwitters 29.08.12 - 12:19

    Bullshit mit einkassieren der paar hundert $ oder ¤ erteilt der Künstler dem Objekt quasi die Verwertungsrechte, jedoch nicht zwingend ein Vervielfältigungsrecht...

    Dazu sollte man wissen das viele Menschen auch ihre eigenen vorlagen mitbringen...

  12. Re: ob das reicht?

    Autor: der_wahre_hannes 29.08.12 - 12:23

    Der Tätowierer wurde für seine Arbeit schon bezahlt, damit wurde der Künstler ja schon entlohnt. Zumal ja auch nicht sicher ist, woher die Vorlage des Tattoos kommt. Vielleicht ja von der Surferin selbst? Dann ist es ohnehin ihr eigenes Kunstwerk.

  13. Re: ob das reicht?

    Autor: ichbinsmalwieder 30.08.12 - 10:40

    detructor15 schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > /fullack. Eigentlich müsste der auch noch um Erlaubnis gefragt werden.

    Unsinn.
    Macht euch mal mit dem UhrG vertraut, bevor ihr so einen Quatsch postet.

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