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Völlig zu Recht
Autor: vlad_tepesch 29.08.12 - 08:51
Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.
Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen abwälzt.
Edit:
eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die Probleme hingewiesen wurde
Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 08:55 durch vlad_tepesch. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 09:32
> Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.
Der Punkt des Artikel ist ob ein Tattoo halt ein merkmal darstellt das einen Menschen eindeutig indentifizierbar macht.
Ein weiterer Stolperstein auf den Fotografne nun acht geben müssen.
> Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine
> solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen
> abwälzt.
Stimmt.
> Edit:
> eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
> veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
> Probleme hingewiesen wurde
Stimmt auch. Über diesen Passus bin ich auch gestolpert. Hätte die Frau wirklich böse Absichten gehabt wäre es den Fotografen sicher teuer zu stehen gekommen.
> Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
> fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so das sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo schon).
Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen ok (Können sie mal bitte alle 20 Meter von der Statue weggehen, ich darf sie sonst nicht Fotografieren...), was auch sehr gut so ist sonst wäre zeitgenössiche Dokumentation die ja auch veröffnetlich wird, wenn auch nicht umbedingt kommerziell, nicht möglich. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: eisenmann 29.08.12 - 09:37
vlad_tepesch schrieb:
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> eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
> veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
> Probleme hingewiesen wurde
veröffentlichen != verkaufen -
Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 09:39
Vor dem Gesetzgeber hier leider nicht.
Ist die Person erkennbar brauch man für die veröffnetlichung den Release.
Ah, aber ich denk du meinst der Verkauf sollte geschützt werden oder? -
Re: Völlig zu Recht
Autor: Vollstrecker 29.08.12 - 09:41
Wie sieht das eigentlich mit Facebook Bildern aus? Darf ich mir die Crawlern und vermarkten ohne explizit die Dagestellten zu fragen?
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Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 09:48
@Vollstrecker 2:
Nein, denn du bist ja nicht der Urherber der Bilder. Der hat nur der Fotograf.
Deswegen holt sich Facebook dieses Recht für die Veröffentlichung für deb Eigengebrauch beim Upload ein.
Die abgebildete Person hat das Persönlichkeitsrecht und kann so sie erkennbar ist der Veröffentlichung durch den Fotograf wiedersprechen.
In deuschland sind ausnahmen Personengruppen und nicht eindeutig erkennbare Personen.
Tut sie das dennoch (auch im nichtkommerziellen) dokumentarischen Rahmen wird das teuer für den Fotografen. Hier besteht nicht nur das Recht auf unterlassung für die Person.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 09:49 durch beladinon. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: vlad_tepesch 29.08.12 - 10:25
beladinon schrieb:
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> > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
> > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
> Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so das
> sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo schon).
> Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen ok
nur wenn die Menschen Beiwerk sind.
In diesem Fall ist der Mensch aber ganz klar das Hauptmotiv und muss deswegen um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben wäre, gebietet das der Anstand -
Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 11:05
vlad_tepesch schrieb:
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> beladinon schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > > Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
> > > fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
> > Nein, hier muss ich dir wiedersprechen. Er Fotorgrafierte die Leute so
> das
> > sie nicht erkennbar sind (leider eben durch das individuell Tattoo
> schon).
> > Zumindest hier in DE ist das, sowie das Fotografieren vom Menschgruppen
> ok
>
> nur wenn die Menschen Beiwerk sind.
> In diesem Fall ist der Mensch aber ganz klar das Hauptmotiv und muss
> deswegen um Erlaubnis gefragt werden. Selbst wenn es nicht gesetzlich
> vorgeschrieben wäre, gebietet das der Anstand
Auf für das Hauptmotiv gilt das meines wissens nach da die Person eben nicht identifizierbar ist.
Anstand ist ein anderes Thema...hier denk ich kann man stark unterschiedliche Meinugnen sein und gut begründete Standpunkte haben. So das eine Diskussion heir den Rahmen sprengen würde. :)
PS: Hast du vieleicht eine gute Quelle dafür? Gerichtsurteil, Rechtsblog etc.? Falls ja wäre ich neugierig neue Erkenntnisse in die Richtung. :)
PPS: Keine gute Quelle aber schon mal ein anhaltspunkt, auch wenn es bei dem einem um Fotos vom Wohnräumen geht:
http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/medienrecht-presserecht/persoenlichkeitsrechtsverletzung-durch-veroeffentlichung-von-fotos-zu-werbezwecken.html
http://www.digitalkamera.de/Fototipp/Personen_fotografieren_Teil_2_Veroeffentlichungsrecht/7714.aspx
Zitat:
"Die Verbreitung von Bildnissen erfordert grundsätzlich eine Einwilligung der fotografierten Person. Ein Bildnis setzt Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Liegt keine Erkennbarkeit und damit kein Bildnis vor, darf eine Verbreitung ohne Einwilligung erfolgen. "
und
"Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung von Fotos setzt grundsätzlich voraus, dass anhand der Bilder ein konkreter Bezug zur Person hergestellt werden kann, welche sich auf die Persönlichkeitsrechtsverletzung beruft."
2 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 11:12 durch beladinon. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: Anonymer Nutzer 29.08.12 - 11:32
vlad_tepesch schrieb:
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> Ich weiß gar nicht, was es sich da zu beschweren gibt.
>
> Ich finde es sogar gut, dass Getty Images hier darauf achtet, dass eine
> solche Erlaubnis vorliegt und nicht die Verantwortung auf den Fotografen
> abwälzt.
>
> Edit:
> eine Frechheit finde ich es, dass der Fotograph das Bild trotzdem
> veröffentlicht um die Frau zu suchen, obwohl der durch Getty auf die
> Probleme hingewiesen wurde
>
> Es ist überhaupt schon eine Frechheit ungefragt Leute mit dem Ziel zu
> fotografieren, die Bilder zu verkaufen.
+1 -
Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 15:37
Ah zum Thema erkennbarkeit hab ich was gefunden:
http://www.sgohtanderleutanscheissdrecka.de/3.html
Erkennbarkeit
"Ein Bildnis einer Person liegt vor, wenn die Person auf dem Foto erkennbar ist. Für die Erkennbarkeit ist nicht das Verständnis des Durchschnittsbetrachters entscheidend, sondern es genügt, dass der Betroffene begründeten Anlass hat, anzunehmen, er könne nach der Abbildung erkannt werden."
Jetzt würde mich mal intressieren ob es Urteile in die Richtung gibt?
PS:
Ah noch was mehr. Schneinbar ist mein wissen wirklich teils veraltet Es scheint aber stark auf den Einzelfall anzukommen:
http://www.urheberrecht-leipzig.de/index.php/news/items/Fotorecht_Das_Recht_am_eigenen_Bild_Teil_1.html
"Entscheidend ... nach § 22 KUG ist immer, dass die Person auch erkennbar abgebildet wurde. Eine Person ist häufig schon anhand seiner Gesichtszüge erkennbar. Daneben kann der Abgebildete auch aufgrund seiner typischen Figur, Bekleidung, Frisur oder Gestik erkennbar sein. Insbesondere bei allgemein bekannten Persönlichkeiten mit charakteristischen Merkmalen ist die Erkennbarkeit auch ohne die Wiedergabe des Gesichts möglich. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.06.1979 - VI ZR 108/78 ) ... bei einer Rückenansicht von Sepp Maier schon aufgrund der krummen Beine und der Frisur des Torwarts an. Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 19.01.2006 - 2/03 O 468/05) hielt eine Frau trotz verpixeltem Gesicht aufgrund ihres Oberkörper, ihrer Hände und ihrer Haare für erkennbar."
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 15:47 durch beladinon. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: Ninex 29.08.12 - 15:47
Ebenso sollte Golem es nicht veröffentlichen.
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Re: Völlig zu Recht
Autor: beladinon 29.08.12 - 15:48
Ninex schrieb:
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> Ebenso sollte Golem es nicht veröffentlichen.
Naja er hat die Erlaubnis ja bekommen, von daher ist's zumindest bei der Dame nun Ok.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 29.08.12 15:49 durch beladinon. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: ZeroSama 29.08.12 - 18:44
Aber Golem hat wohl kaum die Erlaubnis des Tätowierers, genauso wie der Fotograf diese wohl kaum hat.
Also würde der werte Herr - oder die Frau - dieses Bild nun irgendwo erblicken, so könnte er/sie die Verbreitung verhindern, da augenscheinlich das abgebildete Kunstwerk teil des Hauptmotives, oder sogar DAS Hauptmotiv war und einigermaßen unverzerrt wiedergegeben wurde. -
Re: Völlig zu Recht
Autor: BLi8819 29.08.12 - 21:51
Schwachsinn.
Der Fotograph hat sich die Genehmigung eingeholt. Darum ging es ja in den Artikel. Aber scheinbar hast du ihn nicht gelesen.
Und Bildunterschriften sind auch nicht alt so schwer zu lesen.
"Die beiden Bilder der Surferin, die Guy Prives Golem.de freundlicherweise zur Verfügung stellte. (Bild: Guy Prives)" -
Re: Völlig zu Recht
Autor: BLi8819 29.08.12 - 21:52
Bildunterschirft und Artikel gelesen?
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Re: Völlig zu Recht
Autor: ZeroSama 30.08.12 - 00:56
Lies bitte noch einmal meinen Kommentar. ;)
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Re: Völlig zu Recht
Autor: blupp1 30.08.12 - 02:22
ZeroSama schrieb:
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> Lies bitte noch einmal meinen Kommentar. ;)
Der Tätowierer hat hier sicher kein Wort mitzureden. Wo lebst du denn? Wird jemand tätowiert ist er dann gleichzeitig Eigentum vom Tätowierer?
Grausam wenn IT-"Profis" über das Recht am eigenen Bild mitreden wollen. -
[ ++ ]
Autor: fratze123 30.08.12 - 08:12
schockierend, wie dreist solche fotografen sind.
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"veröffentlichen != verkaufen"
Autor: fratze123 30.08.12 - 09:22
hat jemand das gegenteil behauptet?
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du kennst den unterschied zwischen urheber- und verwertungsrecht nicht.
Autor: fratze123 30.08.12 - 09:28
das verwertungsrecht eines tatoos hat garantiert der tätowierte selbst. wäre vollkommen unlogisch, wenn nicht.
wenn der tätowierte das motiv selbst entworfen hat, dürfte auch noch das urheberrecht haben.



