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Verstoß gegen die eigenen AGB?

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  1. Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Kondom 30.06.15 - 10:18

    Unter Punkt 6.1 der AGB von Tele Columbus heißt es:
    "Die Gesellschaft wird dem Kunden eine Erhöhung spätestens zwei Monate im Voraus mitteilen."

    Hier ist es ja gerademal einen Monat vorher. Ist die Umstellung dann überhaupt gültig?

  2. Re: Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Youssarian 30.06.15 - 10:30

    Kondom schrieb:

    > Unter Punkt 6.1 der AGB von Tele Columbus heißt es:

    Ich finde nur die AGB mit dem Stand April 2015. Laut Teltarif betrug die Kündigungsfrist bei Internet16 zuvor sechs Wochen und die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.

  3. Re: Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Kondom 30.06.15 - 12:58

    Was hat deine Antwort jetzt mit meiner Frage zu tun?

    Es ging um einen eventuellen Verstoß gegen die eigenen AGB. Die angekündigte Preiserhöhung/Vertragsumstellung wurde nicht wie in den AGB festgelegt zwei Monate vorher angekündigt. Mit Laufzeit und Kündigungsfrist hat das nix zu tun...

  4. Re: Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Youssarian 30.06.15 - 14:09

    Kondom schrieb:

    > Was hat deine Antwort jetzt mit meiner Frage zu tun?

    Es tut mir aufrichtig leid, dass Du den Zusammenhang nicht erkennst.

    > Es ging um einen eventuellen Verstoß gegen die eigenen AGB.

    Ja. Aber Du zitierst AGB, die zu dem Zeitpunkt, als die gekündigten Verträge abgeschlossen worden sind, noch nicht gegolten haben können.

    > Die angekündigte Preiserhöhung/Vertragsumstellung wurde nicht wie in den AGB
    > festgelegt zwei Monate vorher angekündigt.

    Es wären nach alten AGBs sechs Wochen und TeleColumbus gewährt bis zu zwölf Monate lang den Preis des alten Produktes, wenn man sich beschwert. Das steht jedenfalls im Golem-Artikel.

  5. Re: Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Kondom 30.06.15 - 15:10

    Youssarian schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Ja. Aber Du zitierst AGB, die zu dem Zeitpunkt, als die gekündigten
    > Verträge abgeschlossen worden sind, noch nicht gegolten haben können.

    Ich zitiere die AGB die Anfang des Jahres gegolten haben, als ich den Vertrag abgeschlossen habe. An den entscheidenden Stellen hat sich an den AGB überhaupt nichts geändert.

    Hier die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses:
    https://www.telecolumbus.de/uploads/tx_tstcpool/AGB_11_2014_und_Preisliste_11_2014.pdf

    Internet 16 -> 24 Monate Vertragslaufzeit

    AGB 6.1 -> Eine Preiserhöhung muss zwei Monate im Voraus angekündigt werden.

    Am Punkt 6.1 hat sich in den neuen AGB auch nichts geändert:
    https://www.telecolumbus.de/uploads/tx_tstcpool/AGB_TeleColumbus_2015-04.pdf

    Selbst wenn es nur 6 Wochen Vorankündigung wären, ändert sich nichts daran das Tele Columbus diese Frist nicht eingehalten hat.

    > Es wären nach alten AGBs sechs Wochen und TeleColumbus gewährt bis zu zwölf
    > Monate lang den Preis des alten Produktes, wenn man sich beschwert. Das
    > steht jedenfalls im Golem-Artikel.

    12 Monate Rabatt für einen neuen 24 Monatsvertrag. Mein Vertrag läuft auch so noch fast 24 Monate, der "Rabatt" bringt mir also nichts außer Mehrkosten.

  6. Re: Verstoß gegen die eigenen AGB?

    Autor: Youssarian 30.06.15 - 15:28

    Kondom schrieb:

    >> Ja. Aber Du zitierst AGB, die zu dem Zeitpunkt, als die gekündigten
    >> Verträge abgeschlossen worden sind, noch nicht gegolten haben können.

    > Ich zitiere die AGB die Anfang des Jahres gegolten haben, als ich den
    > Vertrag abgeschlossen habe. An den entscheidenden Stellen hat sich an den
    > AGB überhaupt nichts geändert.
    [...]

    Gut, das ist überzeugend.

    >> Es wären nach alten AGBs sechs Wochen und TeleColumbus gewährt bis zu
    >> zwölf Monate lang den Preis des alten Produktes, wenn man sich beschwert.
    >> Das steht jedenfalls im Golem-Artikel.
    >
    > 12 Monate Rabatt für einen neuen 24 Monatsvertrag. Mein Vertrag läuft auch
    > so noch fast 24 Monate, der "Rabatt" bringt mir also nichts außer
    > Mehrkosten.

    Dann schaue Dir einmal golem.de/2506/114950 an: Da geht es nicht einmal um Kündigungen, sondern nur um einen angeblich ausgeübten 'Druck' durch Callcenter der Telekom. Was TeleColumbus da abzieht, verstieße dann offenbar gegen deren vertragliche Pflichten.

    Ich wiederhole es daher hier noch einmaL Widerspruch mit Ankündigung rechtlicher Schritte im Falle, dass der Anbieter den Vertrag nicht erfülle, garniert mit einer ordentlichen Kündigung Deinerseits zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

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