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Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: Ingwar 16.11.19 - 13:10
Die haben nicht ernsthaft eine 17 Jahre alte RICHTLINIE als das Minimum angegeben? Wow...big brain time.
Auf der anderen Seite gibt es striktere Regelungen wenn ich im Garten einen Baum fällen möchte... -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: ubuntu_user 16.11.19 - 13:17
Ingwar schrieb:
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> Die haben nicht ernsthaft eine 17 Jahre alte RICHTLINIE als das Minimum
> angegeben? Wow...big brain time.
> Auf der anderen Seite gibt es striktere Regelungen wenn ich im Garten einen
> Baum fällen möchte...
der braucht ja auch 17 Jahre zum wachsen ... -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: SasX 16.11.19 - 20:00
Ingwar schrieb:
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> Die haben nicht ernsthaft eine 17 Jahre alte RICHTLINIE als das Minimum
> angegeben? Wow...big brain time.
Da kann man schon froh sein, dass sie nicht für die derzeitigen Abgasbestimmungen eine Postkutschenvorschrift von 18xx nehmen. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: Oktavian 16.11.19 - 20:13
> Die haben nicht ernsthaft eine 17 Jahre alte RICHTLINIE als das Minimum
> angegeben?
Natürlich könnte man da mehr reinschreiben. Dann stellt sich nur die Frage, wer muss diesen Universaldienst wo erfüllen? Man könnte jedes Telco-Unternehmen in D verpflichten, dieses Minimum an jedem bewohnten Haus in D zur Verfügung zu stellen, was den sofortigen Tod aller kleinen und mittleren Telcos bedeutet. Oder man verpflichtet nur ein Unternehmen dazu, mutmaßlich die Telekom. Nur was bekommt die Telekom dafür, dass sie diese unwirtschaftliche Leistung erbringt, und wer bezahlt das?
> Auf der anderen Seite gibt es striktere Regelungen wenn ich im Garten einen
> Baum fällen möchte...
Die gibt es aber auch schon verdammt lange, ungefähr so lange wie die Bäume in Deinem Garten. Und das schöne an dem Gesetz (im Vergleich zu den Universaldiensten): Derjenige, der das Gesetz macht, muss die Konsequenzen nicht bezahlen. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: bombinho 16.11.19 - 22:55
Oktavian schrieb:
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> Die gibt es aber auch schon verdammt lange, ungefähr so lange wie die Bäume
> in Deinem Garten. Und das schöne an dem Gesetz (im Vergleich zu den
> Universaldiensten): Derjenige, der das Gesetz macht, muss die Konsequenzen
> nicht bezahlen.
Demokratie ein wenig falsch verstanden? Gesetze werden im Namen der Gesellschaft gemacht, also genau denjenigen, die die Rechnung zahlen. Auch werden sie nicht von "Einem" gemacht, der kann allenthalben den Vorschlag einbringen, welcher dann mehrheitlich angenommen werden muss, im Namen bzw. in Vertretung der Gesellschaft. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: bombinho 16.11.19 - 22:58
SasX schrieb:
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> Da kann man schon froh sein, dass sie nicht für die derzeitigen
> Abgasbestimmungen eine Postkutschenvorschrift von 18xx nehmen.
Gleichwohl das in Anbetracht der Entwicklung ein recht vergleichbares Unterfangen waere. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: gunterkoenigsmann 17.11.19 - 10:18
Derzeit finde ich mich in vielen Gesetzen nicht wieder, in denen sich die Mehrheit auch nicht wiederfindet. Was nicht unbedingt schlecht sein muss: Manchmal tun Änderungen weh und die Regierung braucht dennoch einen Hebel. Aber wenn man erst für Arbeitsplätze im Automobilbau kämpft, für Arbeitsplätze im Pipelineausbau im Ausland und dann gegen Arbeitsplätze im Inland für Solar- und Windkraft, dann bin ich auch nicht glücklich, wenn ganze Dörfer 56k haben, denn dafür müsste man ja Arbeiter bezahlen, die Leitungen verlegen...
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Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: tallinn1960 17.11.19 - 11:04
SasX schrieb:
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> Ingwar schrieb:
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> > Die haben nicht ernsthaft eine 17 Jahre alte RICHTLINIE als das Minimum
> > angegeben? Wow...big brain time.
>
> Da kann man schon froh sein, dass sie nicht für die derzeitigen
> Abgasbestimmungen eine Postkutschenvorschrift von 18xx nehmen.
Der war gut, schon fast ein Postillion-Thema.
Allerdings stellt sich die Frage, was denn heute so die minimale Internet-Geschwindigkeit sein müsste. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, da funktioniert auch das WWW noch ganz gut mit ISDN. Wenn heute aber selbst eine einfache Formularseite 9 Minuten braucht, um bei ISDN-Speed (das ist ja auch in etwa 2G-Speed) zu laden, dann frage ich mich, was die Webseitenersteller da treiben.
Desweiteren ist das immer ein Krux, wenn so etwas in eine gesetzliche Regelung geschrieben wird und dann veraltet. Wenn dann kein Automatismus mitbeschlossen wird, einen solchen Parameter regelmäßig anzupassen, muss jedesmal wieder eine Art Gesetzgebungsverfahren (hier: ein Verordnungsverfahren) durchgezogen werden, damit die Anpassung geschieht.
An und für sich sollte sich die Politik darum gar nicht kümmern müssen, weil unsere fabelhaften Volkswirtschaftsexperten denen ja erzählen, dass, wo ein Bedarf ist, der Markt auch automatisch ein Angebot macht, nach der Theorie dürfte es gar keine Internet-Unterversorgung geben. Blöd bloss, dass dieses VWLer vom Schlage eines Prof. Unsinn so falsch liegen. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: bombinho 17.11.19 - 11:10
tallinn1960 schrieb:
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> Allerdings stellt sich die Frage, was denn heute so die minimale
> Internet-Geschwindigkeit sein müsste.
Das ist einfach zu beantworten. Die bisher noch nicht in deutsches Recht umgesetzte EU-Richtlinie deklariert 30 Mbps als minimale Geschwindigkeit.
Ein Scherzbold, wer da Zusammenhaenge vermutet, dass jetzt noch schnell Zehntausende abgehaengt werden, solange es noch mit Winkelzuegen geht.
Wobei zu vermuten ist, dass man dann als Alternative anbieterseitige Kuendigungen versuchen wird.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 17.11.19 11:13 durch bombinho. -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: unbuntu 17.11.19 - 11:11
Deswegen nennt man das ja Richtlinie und nicht Gesetz.
"Linux ist das beste Betriebssystem, das ich jemals gesehen habe." - Albert Einstein -
Re: Universaldienst-Richtlinie von 2002
Autor: Faksimile 17.11.19 - 16:34
Deshalb gilt die EU-Richtlinie trotzdem schon.