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"IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: 0x4010 10.05.17 - 10:38
Zu dumm nur, das - wenigstens in den westlichen Staaten - der Grundsatz lautet, das niemand seine Unschuld beweisen muss.
Wenn es einen Nutzen zum Beweis hat, dann nur um die Schuld von jemandem zu beweisen. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: foho 10.05.17 - 10:46
freudscher versschreiber in kombination mit hoher erwartungshaltung.
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Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: Rangar 10.05.17 - 10:46
Solche Geräte könnten auch fälschlich die Unschuld von jemandem "beweisen". Ich kann mir Szenarien vorstellen, wo jemand ein Verbrechen an einem anderen Ort begeht, während bei ihm zu Hause ein Komplize SMSs mit seinem zurückgelassenen Smartphone versendet, mit dem PC das Internet nutzt und ab und zu den smarten Kühlschrank öffnet sowie die smarten Lichtschalter betätigt.
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Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: Anonymer Nutzer 10.05.17 - 10:51
> Solche Geräte könnten auch fälschlich die Unschuld von jemandem "beweisen".
Wäre ja alles selbst zusammen genommen kein Beweis/Alibi, sondern ein Indiz dafür, dass jemand im Haus (aktiv) war, nicht aber wer. Der zweite Gedanke muss da schon - genau - "Komplize" lauten, der davor "vorgetäuschtes Alibi durch Automation oder falsche Daten".
Ich merke gerade, dass ich zu viel Columbo und Medical Detectives schaue.^^ -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: AllDayPiano 10.05.17 - 10:54
0x4010 schrieb:
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> Wenn es einen Nutzen zum Beweis hat, dann nur um die Schuld von jemandem zu
> beweisen.
Weise Worte!
Ich habe selbst schon mitbekommen, wie sehr die Staatsanwaltschaft meinen Vater in die Pfanne hauen wollte, um einen Präzidenzfall zu schaffen. Darum haben sie eine absolut absurde, nicht beweisbare Betrugsanklage vors OLG zerren wollen.
Der zuständige Richter am OLG hat den Braten gewittert, den Anwalt meines Vaters und den Staatsanwalt zu sich zitiert, und in einem 6-Augen-Gespräch gefragt, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen Prozess gegen einen vorinstanzlich stichhaltig erwiesenen Unschuldigen führen muss, nur damit die Vita aufgebessert wird (lt. Anwalt war der Unterton des Gesprächs: Bist Du eigentlich noch ganz sauber?)? Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin zurückgezogen.
Ganz ehrlich: Wenn man an solche Juristen gerät - seien es Richter oder Staatsanwälte, dann werden selbst entlastende Beweise umgedreht, und zur Belastung des Angeklagten umfunktioniert.
IoT mag in manchen Fällen eine Chance sein. In den meisten ist es wohl eher das Gegenteil! -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: Avarion 10.05.17 - 11:00
0x4010 schrieb:
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> Zu dumm nur, das - wenigstens in den westlichen Staaten - der Grundsatz
> lautet, das niemand seine Unschuld beweisen muss.
Das ist richtig, aber unvollständig. Du musst deine Unschuld nicht beweisen, dir muss die Schuld bewiesen werden. Aber sobald der Ankläger Indizien für deine Schuld vorlegt tust du gut daran selber Belege für deine Unschuld zu präsentieren.
Aber wie gesagt, niemand zwingt dich dazu. Im Zweifel kannst du auch ins Gefängnis gehen. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: chefin 10.05.17 - 11:17
Daten aus diesen Geräten sind keine Beweise sondern Indizien. Erst durch Bewertung wird ein Beweis draus. Fitnesstracker beweisen nicht ob du abgedrückt hast oder nicht. Sie beweisen lediglich einen plötzlichen Anstieg der Herzfrequenz ohne dazu gehörige Bewegungen und das in einer sehr kurzen Zeit (wenige Sekunden, Adrenalin gesteuert).
Der Staatsanwalt macht daraus den Beweis, indem er andere Auslöser ausschliesst.
Und jetzt ist es an dir, diese anderen Auslöser wieder ins Spiel zu bringen und deine Interpretation der Daten. Vieleicht über GPS, aber GPS hat man zum Akku sparen am Handy ja aus. Die Server haben aber vieleicht die IP gespeichert, von der sie die Daten bekommen haben. Nur das interessiert den Staatsanwalt eher weniger. Du hingegen, wenn du an die Daten rankommen würdest, könntest nachweisen, das der Fitnesstracker bzw das dazu gepairte Smartphone zum fraglichen Zeitpunkt am WLAN deines Homeanschluss gebucht war und nicht 10km weiter am Tatort via Mobildaten. Und du vieleicht gerade Sex hattest(es gibt da ja Spielarten wo der Mann recht wenig macht). Tja, wer kann schon Sex und Mord an der Herzfrequenz unterscheiden.
Jetzt mal nur so als Beispiel, wie wenig Daten sagen und wieviel Menschen draus machen können. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: Dino13 10.05.17 - 11:22
david_rieger schrieb:
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> Ich merke gerade, dass ich zu viel Columbo schaue.^^
So etwas existiert nicht. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: css_profit 10.05.17 - 13:48
chefin schrieb:
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> Daten aus diesen Geräten sind keine Beweise sondern Indizien.
Dann ist das Zitat dass für die Headline verwendet wurde, aber Quark. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: bombinho 10.05.17 - 17:05
0x4010 schrieb:
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> Zu dumm nur, das - wenigstens in den westlichen Staaten - der Grundsatz
> lautet, das niemand seine Unschuld beweisen muss.
Hui, da hast Du noch nicht mit westlichen Steuerbehoerden zu tun gehabt. -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: emuuu 12.05.17 - 11:12
bombinho schrieb:
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> 0x4010 schrieb:
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> > Zu dumm nur, das - wenigstens in den westlichen Staaten - der Grundsatz
> > lautet, das niemand seine Unschuld beweisen muss.
>
> Hui, da hast Du noch nicht mit westlichen Steuerbehoerden zu tun gehabt.
Deutsche Steuerbehörden sind da unschlagbar:
- Finanzamt sagt: So ist das
- Du sagst: Nein das ist nicht so
- Finanzamt pfändet deine Konten
^^ -
Re: "IOT Geräte können Unschuld beweisen"
Autor: AllDayPiano 12.05.17 - 11:55
emuuu schrieb:
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> bombinho schrieb:
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> > 0x4010 schrieb:
> >
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> > > Zu dumm nur, das - wenigstens in den westlichen Staaten - der
> Grundsatz
> > > lautet, das niemand seine Unschuld beweisen muss.
> >
> > Hui, da hast Du noch nicht mit westlichen Steuerbehoerden zu tun gehabt.
>
> Deutsche Steuerbehörden sind da unschlagbar:
> - Finanzamt sagt: So ist das
> - Du sagst: Nein das ist nicht so
> - Finanzamt pfändet deine Konten
> ^^
Eine Frau hatte einen Pferdehof. Obwohl sie einen Gewerbebetrieb hatte, der allerdings auf Grund der Tatsache, dass die Frau niemanden abzocken wollte, kaum Gewinne abwarf, wurde er rückwirkend als Liebhaberei eingestuft. Sie wurde zur Nachzahlung von 180.000 Euro Steuern verdonnert. Einspruchsfrist war ein Monat. Den legte sie ein. Bis so ein Verfahren aber vorm Verwaltungsgericht entschieden wird, dauert es. Daher kam das Finanzamt auf die kreative Idee: Mensch, wir pfänden jetzt den Hof, und lassen ihn versteigern.
Der Hof kam untern Hammer, der Höchstbieter zahlte runde 800.000 Euro - 20% des Verkehrswertes.
Leider finde ich den Zeitungsartikel nicht mehr. Soweit ich aber entsann, ging die sache dann so aus, dass der Steuerbescheid für ungültig erklärt wurde, man ihr die 180.000 Euro als Schadenersatz leisten musste, aber die Einspruchsfrist gegen die Pfändung abgelaufen war und damit die Versteigerung nicht mehr rückgängig gemacht werden konnte.
Auf dem Schaden von 3,2 Mio. Euro blieb sie sitzen.



