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die Frage ob Drohnen Flugmodell oder UAS sind, ist ungeklärt!
Autor: ITUrgestein 26.12.14 - 15:29
Wenn Drohnen eindeutig als Flugmodelle gelten würden, dann wäre die Zusammenstellung von Golem richtig, aber das sehen nicht alle Luftfahrtämter in Deutschland so. In Rheinland-Pfalz heisst es dazu zum Beispiel: "Entscheidend ist, dass die Drohne – rechtstechnisch auch als unbemanntes Luftfahrtsystem bezeichnet – nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird. ... Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden."
Quelle: http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
In den USA und in England folgt man nach einigen Problemen durch Beinahekollisionen mit Flugzeugen auch dieser Auffassung und hat einige schärfere Formulierungen und Gesetze erlassen. Die internationalen Flugsicherungsbehörden haben das Problem auch schon erkannt und arbeiten an einer deutlichen Verschärfung für unbemannte Fluggeräte - man erinnere sich nur an das Startverbot des EuroHawk aus genau dem Grund: mangelnde Rechtslage.



