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Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

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  1. Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Franer 05.05.19 - 11:45

    Alle sozialen Netzwerke haben gesagt, sie wollen Wahlbeeinflussung durch Falschinformationen bekämpfen. Die gelöschten Aufrufe sind eindeutig eine solche Wahlbeeinflussung durch Falschinformation, weil sie darauf abzielen, Stimmen für eine bestimmte Partei ungültig zu machen. Von daher ist das Vorgehen nur konsequent.

    Diese Aufrufe sind unter Umständen sogar noch § 108a StGB als Wählertäuschung strafbar: Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand[...] gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Wenn jemand auf dem Stimmzettel unterschreibt, wird die Stimme dadurch ungültig. Wenn jemand AfD wählen will, dann aber aufgrund der Aufforderung unterschreibt, wählte er gegen seinen Willen ungültig. Es könnte also auch sein, dass die AfD (im Augenblick verliert sie Stimmen) hier einen Antrag nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt hat, auf die Twitter nun reagiert.

  2. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: throgh 05.05.19 - 11:51

    Ähm, wollen wir einmal auf die eigentlichen Aussagen und ihre Inhalte schauen? Wollen wir: Einfach hierzu diesem Link folgen. Twitter, Facebook, YouTube und Co. sind sicherlich Vieles aber weder sind sie wirklich "soziale Netzwerke" noch überhaupt das "Gesetz". Ja, sie müssen den Regeln und Gesetzen der Länder folgen, in welchen sie tätig sein wollen. Aber so wie es im Moment ausschaut sind es einmal mehr die Vertreter von ganz anderer Seite, die hier eine Manipulation vornehmen. Denn während AfD und Co. munter weiter hetzen, werden Reaktionen entfernt. Aber nicht die ursprünglichen Beiträge! Zweierlei Maß und wie immer: Augen zu und durch, nichts sehen, nichts hören und nichts lesen. Kann ja nicht sein was nicht sein darf.

    So ist das Alles dann auch schnell wie einfach "korrekt"!

  3. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: PerilOS 05.05.19 - 13:02

    Firmen haben Hausrecht. Du nutzt ihre Platform. Die Regeln können sie festlegen wie sie wollen.

  4. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Anonymer Nutzer 05.05.19 - 13:17

    throgh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ähm, wollen wir einmal auf die eigentlichen Aussagen und ihre Inhalte
    > schauen? Wollen wir: Einfach hierzu diesem Link folgen. Twitter, Facebook,
    > YouTube und Co. sind sicherlich Vieles aber weder sind sie wirklich
    > "soziale Netzwerke" noch überhaupt das "Gesetz". Ja, sie müssen den Regeln
    > und Gesetzen der Länder folgen, in welchen sie tätig sein wollen. Aber so
    > wie es im Moment ausschaut sind es einmal mehr die Vertreter von ganz
    > anderer Seite, die hier eine Manipulation vornehmen. Denn während AfD und
    > Co. munter weiter hetzen, werden Reaktionen entfernt. Aber nicht die
    > ursprünglichen Beiträge! Zweierlei Maß und wie immer: Augen zu und durch,
    > nichts sehen, nichts hören und nichts lesen. Kann ja nicht sein was nicht
    > sein darf.
    >
    > So ist das Alles dann auch schnell wie einfach "korrekt"!

    Es ist doch sowieso eine gigantische Sh*tshow auf Twitter. Lange Zeit wurden die ganzen „rechten Trolle“ weggelöscht, weil die „Linken Trolle“ ihre Tweets reportet haben. Da war das alles Ok, sind ja die bösen. Ähnlich den Right Wing Aktivisten in den USA. Dann wurde von den rechten zurückgetrollt, und da war der Aufschrei groß. Weil wir sind die guten, warum löscht man unsere Sachen. Die Konsequenz dieses Kindergartens ist, dass tatsächlich Intern Regelungen erstellt wurden, die sich so halb am geltenden Recht orientieren, und laut diesem Recht sind viele dieser Tweets nunmal strafbar. Und da können die betroffenen froh sein, dass Twitter die einfach löscht, denn theoretisch müssten die Archiviert und an den Staatsanwalt weitergegeben werden, statt sie einfach zu löschen. Selbiges gilt natürlich auch für die andere Seite, von wo ich auch schon gejammere höre wegen dieses löschens.

    Ich möchte hier keine von beiden Seiten verteidigen, aber ich freue mich, dass Twitter hier endlich geltendes Recht durchsetzt. Auf beiden Seiten wohlgemerkt.
    Wenn du Tweets findest, die gegen geltendes Recht verstoßen, aber explizit nicht gelöscht werden, steht dir der Rechtsweg frei. Der, der ja auch den ganzen AfD Leuten freisteht. Wo alle immer lächeln und sagen „Wenn du dir den Anwalt nicht leisten kannst, hast du wohl Pech“.


    Ich bin kein Fan der AfD, und ich werde sie nicht wählen, aber die Doppelmoral mit der die AfD konfrontiert wird ist ekelerregend.

  5. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: lear 05.05.19 - 13:25

    > Diese Aufrufe sind unter Umständen sogar noch § 108a StGB als Wählertäuschung strafbar
    Nein.
    Grundsätzlich ist das Vorgehen zu begrüßen und grenzwertige Einzelfälle liegen absolut im Ermessen des Dienstes, weil es Vetragsfreiheit und keinen Kontrahierungszwang gibt, aber Du kannst niemanden mit einem *öffentlich erzählten* (zudem auf einer Plattform mit dedizierter Kommentarfunktion) Witz täuschen, der schon einen weißen Barte hatte, als Dein Uropa ihn erzählt hat. Nicht im Sinne des StGB. Die unter dem Paragraphen verhandelten Fälle sehen alle ein bisserl anders aus.

  6. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: lear 05.05.19 - 13:26

    Welche Doppelmoral? Es sind Halbnazis. "Das wird man ja wohl noch mal sagen dürfen" …

  7. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: mnementh 05.05.19 - 13:28

    PerilOS schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Firmen haben Hausrecht. Du nutzt ihre Platform. Die Regeln können sie
    > festlegen wie sie wollen.
    Danke für Deinen Einsatz für eine Zukunft in der große multinationale Konzerne unseren öffentlichen Diskurs zu ihrem Nutzen steuern. Die Aktienhalter werden Dir sicher eine Dankeskarte schicken.

  8. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Mohrhuhn 05.05.19 - 13:29

    Halbnazi sein ist nicht verboten und solange keine Holocaust geleugnet wird oder verfassungsfeindliche Aussagen und Symbole preisgegeben werden auch legitim

  9. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: ChMu 05.05.19 - 13:32

    lear schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Welche Doppelmoral? Es sind Halbnazis. "Das wird man ja wohl noch mal sagen
    > dürfen" …

    Man muss ja nicht gleich beleidigen. Viele AfD Leute sehen das sicher so. “Halb” Nazi. Also wirklich. VOLL dabei ist doch besser. Man macht als DEUTSCHER keine halben Sachen.

  10. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: desmaddin 05.05.19 - 13:48

    Mohrhuhn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Halbnazi sein ist nicht verboten und solange keine Holocaust geleugnet wird
    > oder verfassungsfeindliche Aussagen und Symbole preisgegeben werden auch
    > legitim


    Das verstehen die meisten nur nicht. Meinungsfreiheit gilt da nur so lang es die eigene Meinung ist. Mit Demokratie hat das nichts zu tun und ist noch viel näher an der nächsten Diktatur als die paar Hanseln von der AFD.

  11. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: throgh 05.05.19 - 14:31

    Es gibt sicherlich mehr als genug Chaoten. Die kurz gefassten Twitter-Beiträge haben aber nachhaltigen Schaden zur allgemeinen Diskussionskultur beigetragen. Und das was auf Twitter derweil so passiert hat ein Echo in alle anderen Bereiche. Nebenbei bemerkt: Mit 140 oder 280 Zeichen kann man niemals eine sinnvolle Debatte führen. Selbst mit 500 Zeichen wird es manchmal schon eng und Text wird gerne wie oft missverstanden und interpretiert. Rückfragen sind da schon eine Seltenheit. Dennoch: Das was derweil auf Twitter passiert ist keine Durchsetzung von "Recht und Gesetz". Und es ist schon längst keine Doppelmoral wenn man eine rechtsextreme Partei als das beschreibt was sie defakto ist - ohne Scharade oder Maskerade.

  12. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Anonymer Nutzer 05.05.19 - 16:50

    throgh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Es gibt sicherlich mehr als genug Chaoten. Die kurz gefassten
    > Twitter-Beiträge haben aber nachhaltigen Schaden zur allgemeinen
    > Diskussionskultur beigetragen. Und das was auf Twitter derweil so passiert
    > hat ein Echo in alle anderen Bereiche. Nebenbei bemerkt: Mit 140 oder 280
    > Zeichen kann man niemals eine sinnvolle Debatte führen. Selbst mit 500
    > Zeichen wird es manchmal schon eng und Text wird gerne wie oft
    > missverstanden und interpretiert. Rückfragen sind da schon eine Seltenheit.
    > Dennoch: Das was derweil auf Twitter passiert ist keine Durchsetzung von
    > "Recht und Gesetz". Und es ist schon längst keine Doppelmoral wenn man eine
    > rechtsextreme Partei als das beschreibt was sie defakto ist - ohne Scharade
    > oder Maskerade.


    Was die Diskussionskultur auf Twitter angeht, hast du vollkommen recht. Aber mMn. war Twitter nie für Diskussionen da bzw. geeignet, und seit auch alle immer weinen „Lösch das, das hat meine Gefühle verletzt“ und dem nachgekommen wird (Aus egal welcher Richtung), kann man das vergessen. Ich habe damals selbst versucht mit Fakten zu argumentieren, gegen beide Seiten. Und wurde von beiden Seiten beleidigt und gemeldet, sodass Studien und Pressemeldungen von Polizei, BKA oder Bundesregierung gelöscht wurden, weil es Hetze war. Da hab ich meinen Twitter Account gelöscht. Wenn ich keine Fakten vorlegen darf, um ignorante Menschen zu korrigieren, dann ist Hopfen und Malz verloren.

    Dass die AfD nicht Rechts ist, möchte ich auch nicht bestreiten, aber Rechtsextrem ist nur ein gewisser Teil der Partei. Wobei die „gemäßigt“ rechten sich leider alle verabschieden, sodass die Partei prozentual immer schlechter da steht.
    Dafür sind die anderen großen Parteien durch den Druck aus der Bevölkerung weit nach Links gedriftet, und in der Linken sind auch viele Linksextreme. Ich verstehe nicht, warum „normale rechte“ nur gegen Linksextremismus schießen und umgekehrt - rechts zu sein ist erlaubt, links auch. Volksverhetzung, Sachbeschädigung, Körperverletzung etc. sind dagegen nicht erlaubt, und beide Seiten machen es, werden aber oft nur von der Gegenseite kritisiert.

    Generell will ich damit sagen: Mit einer Linken Partei müssen wir genau so leben wie mit einer AfD. Nur weil uns deren Meinungen nicht passen, sind sie nicht verboten. Und wenn man anfängt Menschen im Privatleben zu benachteiligen, weil sie einer Partei angehören, driften wir sehr schnell ab in eine Zeitperiode, die die allermeisten in DE eigentlich nicht wiederholt sehen möchten.

  13. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: PerilOS 05.05.19 - 17:38

    mnementh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Danke für Deinen Einsatz für eine Zukunft in der große multinationale
    > Konzerne unseren öffentlichen Diskurs zu ihrem Nutzen steuern. Die
    > Aktienhalter werden Dir sicher eine Dankeskarte schicken.

    Dann benutz halt eine andere Platform um deine "Erleuchtungen" zu verbreiten.
    Twitter, Facebook und Co. sind auch nur öffentliche Foren. Mit dem Unterschied das richtige Foren moderiert werden.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.05.19 17:39 durch PerilOS.

  14. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: FreiGeistler 05.05.19 - 17:39

    Mohrhuhn schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Halbnazi sein ist nicht verboten und solange keine Holocaust geleugnet wird
    > oder verfassungsfeindliche Aussagen und Symbole preisgegeben werden auch
    > legitim

    Wenn das jetzt ein Chinese in China gesagt hätte...
    Symbole verbieten und "verfassungsfeindliche Aussagen".

  15. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Kay_Ahnung 05.05.19 - 21:14

    FreiGeistler schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Mohrhuhn schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Halbnazi sein ist nicht verboten und solange keine Holocaust geleugnet
    > wird
    > > oder verfassungsfeindliche Aussagen und Symbole preisgegeben werden auch
    > > legitim
    >
    > Wenn das jetzt ein Chinese in China gesagt hätte...
    > Symbole verbieten und "verfassungsfeindliche Aussagen".

    Was wäre dann? China verbietet auch viele Sachen es geht doch immer darum was im konkreten fall verboten ist. Wenn China rassistische Symbole verbietet oder ähnliches ist das vollkommend in Ordnung. Im übrigen ist es ja in Deutschland relativ klar geregelt welche Symbole Verboten sind und verfassungsfeindliche Aussagen ist auch recht klar.

    Ich finde es durchaus sinnvoll Hakenkreuze und ähnliches zu verbieten (außer natürlich bei manchen ausnahmen (Filme und ähnliches)) das ganze ist ja auch nichts was die Bundesregierung nach lust und laune ändert sondern es ist ganz klar die Verherrlichung der Nazi Zeit verboten.

  16. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: throgh 05.05.19 - 22:25

    Würde sich die AfD zu demokratischen Grundsätzen entsprechend bekennen, hätten sie schon längst rechtsextrem orientierte Personen vor die Türe gesetzt! Das sie das nicht machen dürfte viele Gründe haben und unterliegt wenn vom aktuellen Stand nur Mutmaßungen, da niemand soweit offen darüber spricht. Das was man aber so vernehmen kann zeichnet ein dezidiert deutliches Bildnis anti-demokratischer Strömungen und genau dem gilt es deutlichst entgegenzutreten.

  17. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Crossfire579 06.05.19 - 08:31

    throgh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Würde sich die AfD zu demokratischen Grundsätzen entsprechend bekennen,
    > hätten sie schon längst rechtsextrem orientierte Personen vor die Türe
    > gesetzt! Das sie das nicht machen dürfte viele Gründe haben und unterliegt
    > wenn vom aktuellen Stand nur Mutmaßungen, da niemand soweit offen darüber
    > spricht. Das was man aber so vernehmen kann zeichnet ein dezidiert
    > deutliches Bildnis anti-demokratischer Strömungen und genau dem gilt es
    > deutlichst entgegenzutreten.

    Finde es total schlimm, dass die SPD jetzt mit Kühnert (Sozialismus) und Sarrazin (rechter Hetzer) auf den Nationalsozialismus zusteuern, sogar mit erneuten Allmachtsfantasien von einem geeinten Europa.
    Diese antidemokratischen Strömungen entgegen unserer auf sozialer Marktwirtschaft basierenden Demokratie in Deutschland sind nicht zu dulden.

  18. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: redmord 06.05.19 - 11:59

    lear schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Welche Doppelmoral? Es sind Halbnazis. "Das wird man ja wohl noch mal sagen
    > dürfen" …

    Die Doppelmoral entsteht tatsächlich dann, wenn die Bewertung der Handlung aus der politischen Ideologie heraus statt aus dem Prinzip des handlungsbezogenen Fairplays entsteht. Wenn z.B. Partei A für Handlungen gescholten wird für die Partei B Applaus erhält, weil B sich gerade im Raum des allgemein als opportun betrachteten befindet.

    Der Ideologe hält sein Handeln immer für richtig und notwendig. Deshalb ist politisches Fairplay eines der Grundsäulen der Demokratie. Zuletzt ist dies eines der wenigen Dinge, auf die wir uns unabhängig von Ideologie und Partei objektiv verständigen können.

    Dieses Prinzip sehe ich persönlich zunehmend von mehr Seiten durch verstärkte Skandalisierung des Gegenüber über Bord geworfen.

  19. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: crack_monkey 06.05.19 - 12:13

    throgh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Würde sich die AfD zu demokratischen Grundsätzen entsprechend bekennen,
    > hätten sie schon längst rechtsextrem orientierte Personen vor die Türe
    > gesetzt! Das sie das nicht machen dürfte viele Gründe haben und unterliegt
    > wenn vom aktuellen Stand nur Mutmaßungen, da niemand soweit offen darüber
    > spricht. Das was man aber so vernehmen kann zeichnet ein dezidiert
    > deutliches Bildnis anti-demokratischer Strömungen und genau dem gilt es
    > deutlichst entgegenzutreten.

    Würde hätte könnte, wie du schon richtig angedeutet hast alles Mutmaßungen, dennoch nimmst du es als Tatsache und kommst mit "deutlichst entgegenzutreten". Erst differenzieren und dann doch wieder alles über den Haufen schmeißen. Dann sag es gleich das du eine extreme persönliche Abneigung gegen die Afd hast und fertig. Gut kann man auch so raus lesen.

    Aber es ist immer wieder schön wie auf die Afd gekloppt wird, aber die Vermummten z.b. in Hamburg komplett ausser acht gelassen werden.

    Wie oben schon beschrieben, alles rechts ist böse alles links ist gut. Aktuell finde ich beides sehr zum kot***.

    Du kannst nicht mehr Mitte sein, denn sobald du auch nur ansatzweise sagst was man rechts einordnen könnte bist du gleich ein Nazi und umgekehrt. Warum ist das heute nicht mehr möglich warum wird von mir verlangt das ich zu allem Ja und Amen sage nur damit ich angeblich zur richtigen Seite gehöre?
    Nicht alles was von links oder rechts kommt ist falsch und auch nicht alles ist richtig. Aber mit den extremen werden wir diese Land erfolgreich gegen die Wand fahren. Ich frage mich wo das gesunde Mittelmaß geblieben ist und warum das mitmal böse sein soll.

  20. Re: Das Vorgehen entspricht geltendem Recht

    Autor: Frittenjay 06.05.19 - 12:53

    crack_monkey schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------

    > Du kannst nicht mehr Mitte sein, denn sobald du auch nur ansatzweise sagst
    > was man rechts einordnen könnte bist du gleich ein Nazi und umgekehrt.

    Da hab ich vor ein paar Wochen was im Zug erlebt. Drei Medizinstudenten haben über die Abstammungstheorie des Menschen unterhalten. Da kam das Gespräch halt auf die Genunterschiede der Bevölkerungsgruppen und das man eventuell die direkten Nachfahren der Afrikaner auf der einen Seite und Europäer und Asiaten auf der anderen Seite in zwei Linien/Rassen unterteilen könnte, weil bei den Europäern und Asiaten eine Vermischung mit dem Neanderthaler vorliegt, die immer noch mit 1-2% in der DNA nachweisbar ist. Das war ein völlig wertefreies Fachgespräch. Keine Diskussion welche "Seite" besser ist etc.
    Na da war aber was los, als sich eine Gruppe Teenager einmischte. Wüste Beschimpfungen prasselten auf die Studenten und ein Zugbegleiter wurde geholt, mit der Aufforderung er solle diese Nazis rauswerfen. Völlig irre, da unterhalten sich (angehende) Fachleute über genetische Unterschiede und der Anfälligkeit für bestimmte Erbkrankheiten in den Bevölkerungsgruppen und die werden gleich als Nazis abgestempelt und mit Mengele verglichen

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