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Ja, und?

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  1. Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 11:49

    Und was ist daran jetzt nun so groß berichtenswert?

    Es ist ja wirklich eine völlige Überraschung, dass Polizei, Behörden oder Nachrichtendienste Überwachungsanlagen tarnen.

    https://www.google.de/search?q=getarnte+blitzer&tbm=isch

  2. Re: Ja, und?

    Autor: pedrov 14.05.16 - 12:49

    Sinn nicht verstanden ?

  3. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 14:37

    pedrov schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sinn nicht verstanden ?

    Der Sinn einer Tarnung ist, dass etwas nicht (sofort) als das erkannt wird, was es tatsächlich ist.

    Oder was für einen Sinn siehst du darin?

  4. Re: Ja, und?

    Autor: plutoniumsulfat 14.05.16 - 14:58

    Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es vielleicht.

  5. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 15:15

    plutoniumsulfat schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es vielleicht.

    Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das Erscheinungsbild eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das Ordnungsamt ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?

    Erkläre es mir.

  6. Re: Ja, und?

    Autor: plutoniumsulfat 14.05.16 - 15:36

    Ähem, es ist verboten?

    Dass man sich nicht als jemand ausgibt, der man nicht ist, sollte klar sein. Wenn es dann noch um Unternehmen geht, kann es schon mal nette Strafzahlungen geben.

  7. Re: Ja, und?

    Autor: caldeum 14.05.16 - 15:37

    Berner Rösti schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > plutoniumsulfat schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es
    > vielleicht.
    >
    > Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das Erscheinungsbild
    > eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das Ordnungsamt
    > ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?
    >
    > Erkläre es mir.
    Naja du darfst es vllt. silber/blau anpinseln aber wenn du "Polizei" raufschreibst, überschreitest du sicher eine Grenze. So eben auch bei Google: der Staat hat da ganz eindeutig "Google Streetview" raufgeschrieben. Der einzige der sich in diesem Fall beklagen darf, ist Google. Ich verstehe deshalb nicht, wieso die Foristen hier alle für Google in die Bresche springen. Die werden sich wohl auch ganz gut selbst verteidigen können ;-)

    Sicher, die meisten Autofahrer stehen nicht auf Blitzer - die meisten Fahrgäste mit Ticket finden die Fahrkatzenkontrolleure ja auch ätzend aber lieber ein paar knurrige Autofahrer als plattgerast zu werden wie ne Flunder.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.05.16 15:38 durch caldeum.

  8. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 15:46

    plutoniumsulfat schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ähem, es ist verboten?

    Nö, ist es nicht, sonst gäbe es (zumindest hierzulande) ja nicht so viele Fahrzeuge in Polizeiwagen-Optik.

    Wie gesagt: Das Erscheinungsbild eines Polizeiwagens ist in Deutschland nicht geschützt.

    Solltest du dir unbefugt ein Blaulicht aufs Dach schrauben, dann ist das lediglich ein Verstoß gegen die Zulassungsvorschriften, denn das Blaulicht muss im Fahrzeugschein eingetragen sein.

    Solltest du es benutzen, dann ist das auch nur ein Verstoß gegen die StVO und kostet dich lächerliche 20 Euro.

    > Dass man sich nicht als jemand ausgibt, der man nicht ist, sollte klar
    > sein. Wenn es dann noch um Unternehmen geht, kann es schon mal nette
    > Strafzahlungen geben.

    Die Lackierung und Beschriftung eines Fahrzeuges ist kein amtlicher Ausweis. Erst wenn du dich als Person jemandem gegenüber als Polizist ausgibst, ist das strafbar.

    Aber was hat das alles mit dem Thema zu tun? Wieso sollte eine Strafverfolgungsbehörde nicht verdeckt operieren dürfen?
    Selbst die Fahrkartenkontrolleure bei uns "tarnen" sich als ganz normale Menschen. Neulich hatte ich sogar einen, der hat sich ganz dreist als halbstarker, muskelbepackter Südländer mit dieser typischen Spacko-Trainingsjacke getarnt (und sich mir dann mit astreinem Hochdeutsch vorgestellt).

    Erwartest du allen Ernstes, dass jede verdeckte Ermittlung verboten wird?

  9. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 15:52

    caldeum schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Berner Rösti schrieb:
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    > -----
    > > plutoniumsulfat schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
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    > > > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es
    > > vielleicht.
    > >
    > > Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das Erscheinungsbild
    > > eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das Ordnungsamt
    > > ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?
    > >
    > > Erkläre es mir.
    > Naja du darfst es vllt. silber/blau anpinseln aber wenn du "Polizei"
    > raufschreibst, überschreitest du sicher eine Grenze.

    Nicht einmal dann, denn auch der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt.

    > Google: der Staat hat da ganz eindeutig "Google Streetview"
    > raufgeschrieben.

    Da war nur ein rotes G drauf. ;o)

    > Der einzige der sich in diesem Fall beklagen darf, ist
    > Google. Ich verstehe deshalb nicht, wieso die Foristen hier alle für Google
    > in die Bresche springen. Die werden sich wohl auch ganz gut selbst
    > verteidigen können ;-)

    Na, weil sie sich halt lieber von einem profitorientierten Privatunternehmen ausspionieren lassen, als von einer rechtsstaatlich legitimierten Strafverfolgungsbehörde.

    Da hängt der Furz so quer im Hirn, dass man nur staunen kann.

    > Sicher, die meisten Autofahrer stehen nicht auf Blitzer - die meisten
    > Fahrgäste mit Ticket finden die Fahrkatzenkontrolleure ja auch ätzend aber
    > lieber ein paar knurrige Autofahrer als plattgerast zu werden wie ne
    > Flunder.

    Jo, wobei ja hier insbesondere die Gemeinden sich nicht gerade mit Ruhm bekleckern, indem sie regelrechte Fallen aufstellen, statt die Verkehrssituation vor Ort einfach zu entschärfen. Klare Rechnung: Straßenbau kostet Geld, ein Blitzer bringt Geld. Insofern kann ich es schon nachvollziehen, dass viele Autofahrer einen Hass auf diese Leute haben.

  10. Re: Ja, und?

    Autor: caldeum 14.05.16 - 16:08

    Berner Rösti schrieb:
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    > caldeum schrieb:
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    > > Berner Rösti schrieb:
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    > > > plutoniumsulfat schrieb:
    > > >
    > >
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    >
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    > > > > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es
    > > > vielleicht.
    > > >
    > > > Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das Erscheinungsbild
    > > > eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das
    > Ordnungsamt
    > > > ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?
    > > >
    > > > Erkläre es mir.
    > > Naja du darfst es vllt. silber/blau anpinseln aber wenn du "Polizei"
    > > raufschreibst, überschreitest du sicher eine Grenze.
    >
    > Nicht einmal dann, denn auch der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt.
    >
    > > Google: der Staat hat da ganz eindeutig "Google Streetview"
    > > raufgeschrieben.
    >
    > Da war nur ein rotes G drauf. ;o)
    Oh ich hielt das Bild im Artikel für ein Bild des betreffenden Autos.

    Ja wenn da nur ein rotes "G" drauf war, macht es das ganze ja noch lächerlicher und unwichtiger.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 14.05.16 16:09 durch caldeum.

  11. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 16:19

    caldeum schrieb:
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    > Berner Rösti schrieb:
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    > > caldeum schrieb:
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    > > > Berner Rösti schrieb:
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    > > > > plutoniumsulfat schrieb:
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    > > > > > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es
    > > > > vielleicht.
    > > > >
    > > > > Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das
    > Erscheinungsbild
    > > > > eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das
    > > Ordnungsamt
    > > > > ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?
    > > > >
    > > > > Erkläre es mir.
    > > > Naja du darfst es vllt. silber/blau anpinseln aber wenn du "Polizei"
    > > > raufschreibst, überschreitest du sicher eine Grenze.
    > >
    > > Nicht einmal dann, denn auch der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt.
    > >
    > > > Google: der Staat hat da ganz eindeutig "Google Streetview"
    > > > raufgeschrieben.
    > >
    > > Da war nur ein rotes G drauf. ;o)
    > Oh ich hielt das Bild im Artikel für ein Bild des betreffenden Autos.
    >
    > Ja wenn da nur ein rotes "G" drauf war, macht es das ganze ja noch
    > lächerlicher und unwichtiger.

    Das Bild im Artikel zeigt das echte Google-Auto, im Artikel selbst sind gut versteckt die Links zu der Twitter-Meldung, wo Fotos dabei sind. Das "getarnte" Auto hat lediglich zwei Aufkleber mit diesem Maps-Icon und dem roten "G". Mehr nicht. Und das ist schon die ganze Aufregung.

  12. Re: Ja, und?

    Autor: caldeum 14.05.16 - 16:25

    Berner Rösti schrieb:
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    > caldeum schrieb:
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    > > Berner Rösti schrieb:
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    > > > caldeum schrieb:
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    > > > > Berner Rösti schrieb:
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    > > > > > plutoniumsulfat schrieb:
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    > > > > > > Dann tarne dein Auto mal als Polizeiwagen. Dann verstehst du es
    > > > > > vielleicht.
    > > > > >
    > > > > > Mal abgesehen davon, dass (zumindest hierzulande) das
    > > Erscheinungsbild
    > > > > > eines Polizeiwagens nicht geschützt ist, weshalb ja auch das
    > > > Ordnungsamt
    > > > > > ihre Autos so anmalt, ja was ist denn dann?
    > > > > >
    > > > > > Erkläre es mir.
    > > > > Naja du darfst es vllt. silber/blau anpinseln aber wenn du "Polizei"
    > > > > raufschreibst, überschreitest du sicher eine Grenze.
    > > >
    > > > Nicht einmal dann, denn auch der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt.
    >
    > > >
    > > > > Google: der Staat hat da ganz eindeutig "Google Streetview"
    > > > > raufgeschrieben.
    > > >
    > > > Da war nur ein rotes G drauf. ;o)
    > > Oh ich hielt das Bild im Artikel für ein Bild des betreffenden Autos.
    > >
    > > Ja wenn da nur ein rotes "G" drauf war, macht es das ganze ja noch
    > > lächerlicher und unwichtiger.
    >
    > Das Bild im Artikel zeigt das echte Google-Auto, im Artikel selbst sind gut
    > versteckt die Links zu der Twitter-Meldung, wo Fotos dabei sind. Das
    > "getarnte" Auto hat lediglich zwei Aufkleber mit diesem Maps-Icon und dem
    > roten "G". Mehr nicht. Und das ist schon die ganze Aufregung.
    Und dazu dann noch diese Aussage:

    https://twitter.com/PAStatePolice/status/730437661807284224

    Iwie ist das ganze immer weniger n Artikel wert *g*

  13. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 14.05.16 - 16:34

    caldeum schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Und dazu dann noch diese Aussage:
    >
    > twitter.com
    >
    > Iwie ist das ganze immer weniger n Artikel wert *g*

    Ja, ist halt Futter für die Nerds mit ihren Aluhüten, die sofort mit Schaum vorm Mund hinter jeder Kamera eine große Verschwörung wittern.

  14. Re: Ja, und?

    Autor: plutoniumsulfat 14.05.16 - 22:41

    Nein, man darf nicht mit einem Auto herumfahren, dass wie ein Polizeiauto aussieht. Neben dem Blaulicht sind nämlich auch die Reflektoren verboten und wenn es zu sehr den Anschein erweckt, gibt man sich von außen als Polizist aus.

    Verdeckt operieren ist ok. Sich als jemand anderes dafür ausgeben...gut, wenn man diesem Menschen nicht schadet. Da sich das aber meist nicht verhindern lässt, tarnt man sich wie in deinen Beispielen allgemein. Der Schaffner hat sich ja nicht als ein bestimmter Südländer verkleidet.

  15. Re: Ja, und?

    Autor: zilti 15.05.16 - 03:23

    Dem Ausspionieren durch Google kann ich problemlos aus dem Weg gehen, dem staatlichen Überwachungsmüll aber nicht.



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 15.05.16 04:19 durch sfe (Golem.de).

  16. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 15.05.16 - 17:28

    plutoniumsulfat schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nein, man darf nicht mit einem Auto herumfahren, dass wie ein Polizeiauto
    > aussieht. Neben dem Blaulicht sind nämlich auch die Reflektoren verboten
    > und wenn es zu sehr den Anschein erweckt, gibt man sich von außen als
    > Polizist aus.

    Leider nichts davon stimmt, wie ich bereits erläutert habe.

    > Verdeckt operieren ist ok. Sich als jemand anderes dafür ausgeben...gut,
    > wenn man diesem Menschen nicht schadet. Da sich das aber meist nicht
    > verhindern lässt, tarnt man sich wie in deinen Beispielen allgemein. Der
    > Schaffner hat sich ja nicht als ein bestimmter Südländer verkleidet.

    Als welche real existierende Person haben sich denn die Beamten in dem hier vorliegenden Fall ausgegeben?

  17. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 15.05.16 - 17:29

    zilti schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dem Ausspionieren durch Google kann ich problemlos aus dem Weg gehen, dem
    > staatlichen Überwachungsmüll aber nicht.

    Hier geht es um ein Fahrzeug mit Kameras, das den Verkehr überwacht hat. Dem kannst du genauso "problemlos aus dem Weg gehen", wie einem Kamerawagen von Google.

  18. Re: Ja, und?

    Autor: plutoniumsulfat 15.05.16 - 22:46

    Berner Rösti schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > plutoniumsulfat schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Nein, man darf nicht mit einem Auto herumfahren, dass wie ein
    > Polizeiauto
    > > aussieht. Neben dem Blaulicht sind nämlich auch die Reflektoren verboten
    > > und wenn es zu sehr den Anschein erweckt, gibt man sich von außen als
    > > Polizist aus.
    >
    > Leider nichts davon stimmt, wie ich bereits erläutert habe.

    Du hast es erläutert, aber leider nicht ganz richtig. Natürlich sind die seitlichen Reflektorstreifen nicht der Polizei allein vorbehalten, als Privatmann sind sie aber definitiv nicht erlaubt.

    > > Verdeckt operieren ist ok. Sich als jemand anderes dafür ausgeben...gut,
    > > wenn man diesem Menschen nicht schadet. Da sich das aber meist nicht
    > > verhindern lässt, tarnt man sich wie in deinen Beispielen allgemein. Der
    > > Schaffner hat sich ja nicht als ein bestimmter Südländer verkleidet.
    >
    > Als welche real existierende Person haben sich denn die Beamten in dem hier
    > vorliegenden Fall ausgegeben?

    Als Unternehmensmitarbeiter von Google?

  19. Re: Ja, und?

    Autor: Berner Rösti 16.05.16 - 13:26

    plutoniumsulfat schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Berner Rösti schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > plutoniumsulfat schrieb:
    > >
    > ---------------------------------------------------------------------------
    >
    > > -----
    > > > Nein, man darf nicht mit einem Auto herumfahren, dass wie ein
    > > Polizeiauto
    > > > aussieht. Neben dem Blaulicht sind nämlich auch die Reflektoren
    > verboten
    > > > und wenn es zu sehr den Anschein erweckt, gibt man sich von außen als
    > > > Polizist aus.
    > >
    > > Leider nichts davon stimmt, wie ich bereits erläutert habe.
    >
    > Du hast es erläutert, aber leider nicht ganz richtig. Natürlich sind die
    > seitlichen Reflektorstreifen nicht der Polizei allein vorbehalten, als
    > Privatmann sind sie aber definitiv nicht erlaubt.

    Ja, und?

    Du hast es immer noch nicht verstanden. Die Streifen und das Blaulicht sind nicht verboten, weil man sich damit als Polizist ausgeben würde, sondern weil sie zulassungspflichtig sind.

    Das wäre lediglich ein Verstoß gegen die StVZO, aber hat nichts, aber auch rein gar nichts mit Amtsanmaßung zu tun, wie du hier unterstellst. ;o)


    > > > Verdeckt operieren ist ok. Sich als jemand anderes dafür
    > ausgeben...gut,
    > > > wenn man diesem Menschen nicht schadet. Da sich das aber meist nicht
    > > > verhindern lässt, tarnt man sich wie in deinen Beispielen allgemein.
    > Der
    > > > Schaffner hat sich ja nicht als ein bestimmter Südländer verkleidet.
    > >
    > > Als welche real existierende Person haben sich denn die Beamten in dem
    > hier
    > > vorliegenden Fall ausgegeben?
    >
    > Als Unternehmensmitarbeiter von Google?

    Aha. Wie, wann und wo? Ich sehe auf dem Foto nur, dass da ein Kraftfahrzeug mit einem Aufkleber herum steht, der an Google Maps erinnert.

    Wo haben sich die Fahrzeuginsassen als Google-Mitarbeiter ausgewiesen?

    Du verstehst offensichtlich nicht, dass ein Fahrzeug kein Ausweis darstellt. Und nur weil ein angebissener Apfel auf der Heckscheibe klebt, handelt es sich noch lange nicht um Apple-Mitarbeiter im Auto.

  20. Re: Ja, und?

    Autor: plutoniumsulfat 16.05.16 - 13:51

    Das hat es, sobald die Täuschung so perfekt ist, dass es niemand mehr unterscheiden könnte. Im Notfall läuft man dann zu solch einem Auto hin, weil man Hilfe erwartet. Dadurch wird der ganze Prozess aber verzögert. Nicht unwichtig, wenn es um Menschenleben geht.

    Oben sprachest du noch von verdecktem Agieren allgemein, jetzt wird es wieder konkret?

    Ich spreche für den allgemeinen Fall und der besagt eben, dass man nicht unbedingt einen Ausweis vorzeigen muss, um sich als jemand auszugeben, der er nicht ist. Das würde ja bedeuten, dass ich mich als Polizist verkleiden könnte und mit meinem gemoddeten Auto Strafzettel verteilen darf, solange keiner meine Marke sehen will.

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