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Re: 1100 Kunden erbeutet?
Autor: Danse Macabre 10.03.12 - 20:05
bstea schrieb:
> Soweit ich die oben genannten Beispiel richtig verstehe, betrifft es ebenso
> die Vertragsfreiheit. Aber diese darf dann nicht anhand verfassungswidriger
> Begründungen unterlegt sein. Sogesehen hätten beide Recht bekommen müssen
> oder eben beide abgewiesen.
Eben nicht. Und genau darauf geht das Gericht auch ein. Zum Zeitpunkt der Ablehnung bestand noch kein Vertrag in Form einer Zimmerreservierung oder Zusage. Hätte die bestanden, dann hätte der Hotelier nicht mehr mit dem Hausrecht argumentieren können. Außerdem scheint mir, als Laien, die Vertragsfreiheit ähnlich gelagert zu sein. Denn selbst wenn man sich darauf stützt, hätte der Hotelier ablehnen können. Ein wenig Recherche ergibt nämlich folgendes:
"Unter Abschlussfreiheit versteht man das Recht, sich zu entscheiden, ob man einen Vertrag schließen will oder nicht."
Quelle: Wikipedia
Es kommt hier auf das "oder nicht" an. So oder so hätte der Hotelier diesen Kerl abweisen können.
> Der Hotelier hätte einfach ablehnen müssen, ohne Begründung. Wenn du eine
> Ablehnung bekommst anhand deiner Abstammung, würdest du dann auch klagen?
Hat er seinen Entschluss begründet?
> Der Herr ist nicht gekommen um Propaganda zu betreiben sondern soweit
> geschrieben wurde, wollte er mit seiner Frau kommen. §86 greift da in
> keinen Punkt.
Das habe ich auch nicht behauptet. Es ging bei dem Urteil einzig um die Wahrnehmung des Hausrechts und nicht um §86 StGB.
> Eine Einschränkung der Grundrechte ist nur durch andere Artikel des
> Grundgesetzes zurechtfertigen.
Das ist einfach falsch. Es gibt seitenweise Gesetze, die diverse Grundrechte einschränken. Aber vielleicht sollte man anstelle von Einschränkung von Präzisierung sprechen, das ist weniger missverständlich.
Ein Beispiel: das GG enthält Artikel zur freien Meinungsäußerung. Die Beleidigung und Diffamierung, obwohl in gewissem Sinne eine Meinungsäußerung, ist nicht davon gedeckt. Also findet hier eine Einschränkung statt, und zwar nicht im GG selbst, sondern lang und breit im StGB.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 10.03.12 20:07 durch Danse Macabre. -
Re: 1100 Kunden erbeutet?
Autor: Wertzuasdf 10.03.12 - 20:12
Danse Macabre schrieb:
>Die rechte Gesinnung an sich ist nicht verboten, aber die damit implizierten >Aussagen und Symbole, die man allenthalben aus der Szene zu hören und zu sehen >bekommt. Und die Gewalt, die von diesen Dumpfbacken ausgeht, ist ebenfalls eng >mit der Nazigesinnung verbunden. Die ist selbstredend verboten.
Es ging wohl um :
http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/hotelier-darf-nazi-abweisen--56795152.html
Also hat er den Betrieb des Hotels während seines Aufenthalt dorts nicht gestört
> Nunja, letztlich greift auch das Hausrecht. Auch ein Hotelier kann
> bestimmen, wer Zutritt bekommt und wer nicht. Das gilt jedoch nur unter
> bestimmten, im Urteil formulierten Bedingungen. Das Urteil ist nichtmal
> grenzwertig. Es geht außerdem auch darum, ein Zeichen gegen die braune Soße
> zu setzen.
> Nochmal: es gilt das Hausrecht. Wenn der Hotelier keine Nazis in seinem
> Hotel duldet, dann ist das rechtlich offensichtlich in Ordnung. Und meiner
> Meinung nach auch gut so.
>
Wieder Zeichen, Zeichen und Zeichen. Das Zeichen ändert gar nichts, genauso wie die Anonymous Aktion gar nichts ändern wird.
Zusätzlich halte ich es sehr gefährlich Leute auf Grund ihrer gesellschaftlich politischen oder religiösen Gesinnung zu diskriminieren, da dies unweigerlich wie ein steter Tropfen den Stein das Grundgesetz aushölt. Bei Nazis ist es noch ok, aber wie sieht es mit Moslems aus? Diese befürworten zum Teil die Gewalt zB. in Form der Scharia und deren Glaubensauslegungen sind hin und wieder ebenfalls intolerant gegenüber Andersdenkenden und rufen zu Gewalt gegenüber diesen auf. Also darf ich sie auch ausschliessen? (Anmerkung der Fairness halber: genauso verhält es sich mit den anderen Monotheistischen Religionen, welche hier allerdings üblich sind, und deshalb kaum Repressalien ausgesetzt werden) Sind andere politische Gegner nicht auch schlimm, welche diese Minderheiten indirekt unterstützen, indem sie nicht uns dabei helfen gegen sie Vorzugehen?
Irgendwann wird dies unweigerlich wieder dazu führen, dass Minderheiten oder Andersdenkende ihre eigenen Busabteile bekommen, und wir werden gesellschaftlich wieder da sein, wo wir eigentlich nicht hin wollten. -
Re: 1100 Kunden erbeutet?
Autor: Anonymer Nutzer 11.03.12 - 09:58
kmork schrieb:
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> Intolleranz und Menschenhass?
Auch Linksextremisten verschicken sehr gerne Briefbomben und haben schon etliche Opfer verstümmelt.
Ich <3 gemässigte, vernünftige Menschen.